Die finanzielle Unterstützung durch die Beihilfe in Schleswig-Holstein ist von Bedeutung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Krankheits- oder Pflegefällen. Dieser Beitrag widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Schleswig-Holstein.
Als eine Leistung des Landes Schleswig-Holstein sowie des Bundes sowie ihrer Einrichtungen, steht die Beihilfe nicht nur Beamten, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Ihr Ziel ist es, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu reduzieren und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.
Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte in Schleswig-Holstein variiert je nach Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.
Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Schleswig-Holstein ist wie folgt definiert:
beihilfeberechtigte Beamte | 50 % |
beihilfeberechtigte Beamte Versorgungsempfänger | 70 % |
beihilfeberechtigte Beamte mit mind. 2 Kindern | 70 % |
beihilfeberechtigte Kinder | 80 % |
beihilfeberechtigte Ehepartner mit mind. 2 Kindern | 90 % |
Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:
Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.
Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie ambulante Behandlungen und Zahnersatz, bis max. zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten sowie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 60 % bezuschusst. Bei medizinischer Notwendigkeit gibt es keine Begrenzung an Implantaten pro Kiefer.
Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Schleswig-Holstein wie folgt beihilfefähig:
Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.
Pflegegrad | Angehörige | Stationäre Pflege |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 316 € | 770 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 2.005 € |
Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Schleswig-Holstein wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.
Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Schleswig-Holstein. Innerhalb der EU sind die Kosten ohne Vergleich mit den BRD-Kosten beihilfefähig. Außerhalb der EU sowie außerhalb Europas sind Kosten ab 1.000 Euro bis max. den BRD-Kosten beihilfefähig.
Um Beihilfe in Schleswig-Holstein zu erhalten, muss der Antragsteller zuerst einen Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen zu den entstehenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach einer sorgfältigen Prüfung des Antrags entscheidet die Behörde über die Berechtigung zur Beihilfe und die Höhe der finanziellen Unterstützung.
Nein, die Beihilfe in Schleswig-Holstein dient nicht als Alternative für eine Krankenversicherung. Ihr vorrangiges Ziel ist vielmehr die finanzielle Unterstützung bei den entstehenden Kosten im Zusammenhang mit medizinischer Behandlung oder Pflege. Deshalb ist es entscheidend, dass der Antragsteller über eine geeignete Krankenversicherung verfügt.
Zusammenfassend ist die Beihilfe in Schleswig-Holstein eine bedeutende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Last in solchen Situationen zu erleichtern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine Krankenversicherung ersetzt.
Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.