Die Beihilfe in Thüringen stellt eine bedeutende finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Krankheits- oder Pflegefällen dar. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Thüringen.
Als eine Leistung des Landes Thüringen sowie des Bundes und dessen Institutionen, steht die Beihilfe nicht nur Beamten, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Ihr Ziel besteht darin, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu mindern und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.
Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte in Thüringen richtet sich verschiedenen Faktoren wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.
Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Thüringen ist wie folgt definiert:
beihilfeberechtigte Beamte | 50 % |
beihilfeberechtigte Beamte Versorgungsempfänger | 70 % |
beihilfeberechtigte Beamte mit mind. 2 Kindern | 70 % |
beihilfeberechtigte Kinder | 80 % |
Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:
Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.
Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie ambulante Behandlungen und Zahnersatz, bis max. zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten werden bis zu 40 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu 2 Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr Implantaten pro Kiefer. Für große Brücken und während der Wartezeit als Anwärter wird keine Beihilfe gewährt.
Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder schwere Anomalien kieferorthopädischen Leistungen notwendig machen.
Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Thüringen wie folgt beihilfefähig:
Beihilfe gewährt auch finanzielle Hilfen für Personen, die pflegebedürftig sind. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Die Beihilfefähigkeit variiert je nachdem, ob die Pflege durch einen Angehörigen oder eine professionelle Pflegekraft erfolgt.
Pflegegrad | Angehörige | Stationäre Pflege |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 316 € | 770 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 2.005 € |
Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Thüringen wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.
Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Thüringen. Innerhalb der EU sind die Kosten ohne Vergleich mit den BRD-Kosten beihilfefähig. Außerhalb der EU sowie außerhalb Europas sind Kosten ab 1.000 Euro bis max. den BRD-Kosten beihilfefähig.
Um Beihilfe in Thüringen zu erhalten, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Angaben zu den entstehenden Kosten, der Art der medizinischen Behandlung und den gewünschten Leistungen beinhalten. Nach einer eingehenden Überprüfung des Antrags entscheidet die Behörde über die Beihilfefähigkeit und den Umfang der Beihilfe.
Nein, die Beihilfe in Thüringen ist nicht als Alternative zur Krankenversicherung gedacht. Ihr primärer Zweck liegt vielmehr darin, finanzielle Unterstützung für die entstandenen Kosten im Zusammenhang mit medizinischer Behandlung oder Pflege zu bieten. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Antragsteller über eine angemessene Krankenversicherung verfügt.
Im Ganzen stellt die Beihilfe in Thüringen eine bedeutsame Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen dar. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Last in solchen Situationen zu reduzieren. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine Krankenversicherung ersetzt.
Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.
Ich stehe Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung zur Verfügung.