Für einen sehr großen Personenkreis gibt es nun die Chance, auch mit der ein oder anderen Vorerkrankung an eine qualitativ hochwertige und umfassende Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen. Der HDI bietet eine Sonderaktion zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Diese kann von Ärzten und medizinnahen Berufen genutzt werden. Die Zugangsmöglichkeit ist nach heutigem Stand bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Es kann eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von bis zu 2.000,- € abgesichert werden.
Hinzu kommt, dass der HDI den Kunden einen Rabatt auf den Grundbeitrag gewährt.
Können nur Ärzte bzw. Mediziner die Sonderaktion des HDI in der Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen?
Eine vereinfachte Gesundheitsprüfung bzw. einfache Gesundheitsfragen erhalten Studenten, Doktoranden sowie Absolventen der folgenden Studiengänge:
Somit bleibt festzuhalten, dass insbesondere Mediziner, d.h. Ärzte und Zahnärzte, Apotheker sowie Personengruppen aus den Bereichen Biologie und Chemie an dieser Aktion teilnehmen können.
Auch Familienangehörige wie beispielsweise Ehepartner und Kinder der o.g. Berufsgruppen können die vereinfachte Zugangsmöglichkeit in einer der beiden angebotenen Variante nutzen.
Der Vertragsabschluss setzt voraus, dass der Kunde noch nicht älter als 50 Jahre ist.
Welche Varianten gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen für Ärzte?
Die Aktion zur Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht Ärzten und medizinnahen Berufen sowie deren Familienangehörigen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung über zwei mögliche Varianten. Sollte eine der Gesundheitsfragen mit "ja" beantwortet werden müssen, kann durchaus immer noch ein Vertrag mit oder ohne Erschwernisse zustande kommen. Es müssen dann allerdings nähere Detailfragen ausgefüllt werden.
Variante 1 (TOP) der Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen:
In der TOP-Variante ist eine recht hohe Absicherung in Höhe von 2.000,- Euro möglich.
Es kann sowohl eine Beitragsdynamik von drei Prozent als auch eine Leistungsdynamik (garantierte Rentensteigerung der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall) bis zu drei Prozent vereinbart werden. Der Vertrag bietet alle üblichen Nachversicherungsgarantien.
Variante 2 (BASIS) der Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen:
Die BASIS-Variante ermöglicht zumindest eine Basisabsicherung in Höhe von 1.000,- Euro.
Der Antragsteller muss hier lediglich eine überschaubare Anzahl an (Gesundheits-)fragen beantworten. Zum einen ist dies die Frage, ob er derzeit seine berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt ausüben kann oder aber diese berufliche Tätigkeit in den letzten zwei Jahren aus gesundheitlichen Gründen einmal länger als vier Wochen fortlaufend nicht ausüben konnte. Zum anderen wird erfragt, ob ein Grad der Erwerbsminderung, eine Behinderung oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit vorliegt oder aber diese in den vergangenen zwei Jahren beantragt wurde.
Bei Abschluss des Basistarifes gilt zwar eine 5-jährige Wartezeit. Sollte die Berufsunfähigkeit in der Wartezeit jedoch aufgrund eines bedingungsgemäßen Unfalles oder einer Infektion eintreten, so entfällt die Wartezeit. Andernfalls wird bei Berufsunfähigkeit innerhalb der Wartezeit lediglich einmalig eine kleine Entschädigung in Höhe von sechs Monatsrenten gezahlt.
Zudem gibt es ein paar kleinere Einschränkungen bezüglich der Vertragsausgestaltung und der Flexibilität. Zwar kann auch hier eine Beitragsdynamik von drei Prozent vereinbart werden, eine Dynamik im Leistungsfall ist jedoch nicht integrierbar. Auch Nachversicherungsmöglichkeiten können in der Basis-Variante nicht genutzt werden.
Weitere Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI für Ärzte bzw. Mediziner
Für manch einen wird insbesondere die Basisabsicherung die einzige Möglichkeit zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
Sowohl bei der TOP-Variante als auch der BASIS-Variante handelt es sich prinzipiell um den Berufsunfähigkeits-Tarif "Ego Top" des HDI. Dieser gilt tendenziell als recht hochwertig im Marktvergleich. Es handelt sich also bei der Sonderaktion vom Grunde her um keinen schlechteren Tarif, auch wenn hier vor allem bei der BASIS-Variante ein paar Tarifmerkmale eingeschränkt werden.
Von weiterem großen Vorteil kann für den ein oder anderen sein, dass innerhalb der Sonderaktion des HDI keine Angaben zu Hobbys und Freizeitaktivitäten gemacht werden müssen, die in vielen Fällen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung behindern bzw. erschweren können. Dies könnten unter anderem beispielsweise folgende Hobbys sein: Tauchsport, Bergsport, Klettern, Kampfsport. Auch wird keine Frage nach den Rauchgewohnheiten des Kunden gestellt und es muss auch das eigene Körpergewicht nicht angegeben werden. Ein möglicherweise leicht erhöhter oder etwas niedriger BMI steht einem Vertragsabschluss daher nicht unweigerlich entgegen.
Welche Voraussetzung neben der vereinfachten Gesundheitsprüfung gibt es noch für den Antragsteller noch?
Voraussetzung an dieser Aktion des HDI ist, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt des Abschlusses Mitglied einer der nachfolgend aufgeführten Verbände ist:
Die Mitgliedschaft kann recht kurzfristig aktiviert und bestätigt werden, sofern Sie noch kein Mitglied in einem der o.g. Vereine sind.
Was sollte man im Allgemeinen vor Antrag und Abschluss einer Berufsunfähigkeitsabsicherung beachten?
Wichtigste Grundlage vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Aufarbeitung der eigenen Gesundheitshistorie. Diese sollte sorgfältig zusammengetragen und geprüft werden. Erinnerungen können verblassen, gewisse Vorstellungen bei Ärzten oder Krankenhäusern sind in Vergessenheit geraten. Nicht selten erleben wir es, dass in der Vergangenheit seitens der Ärzte auch das ein oder andere Mal falsche Diagnosen abgerechnet wurden. Der Antragsteller hat ohne Einsicht in die Krankenunterlagen keine Kenntnis davon, so dass diese Diagnosen bei der Antragstellung tragischerweise dann vom Kunden nicht angeben werden.
Das frühzeitige Herbeiziehen und somit Einsicht in die Behandlungsunterlagen, die übrigens jedem Patienten in Kopie gegen Kopierkostenerstattung und Versandkosten zustehen, sind überaus wichtig. So nämlich kann man das Risiko minimieren, dass es im Leistungsfall zu bösen Überraschungen kommt. Dann nämlich holen sich die Versicherer verständlicherweise sämtliche Behandlungsunterlagen der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser herein. Bei Nicht- bzw. Falschangabe im Rahmen der Antragstellung besteht hier ein nicht zu unterschätzendes Risiko für den Kunden, dass er keine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt bekommt.
Fazit:
Die Sonderaktion des HDI für Ärzte bzw. Mediziner und medizinnahe Berufe ist sehr begrüßenswert. Sie bietet insbesondere in der TOP-Variante einen hochwertigen Versicherungsschutz, ohne eingeschränkte Absicherungen in Hinsicht auf die Qualität der Versicherungsbedingungen. Die Gesundheitsfragen sind gerade in der zweiten Variante sehr vereinfacht. Somit erhalten auch Kunden mit einer sehr komplizierten Gesundheitshistorie die Möglichkeit, sich trotzalledem für den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern, und dies mit hochwertigen Versicherungsbedingungen. Es gibt nur wenige Einschränkungen zu beachten. Diese beschränken sich auf die Absicherungshöhe, Nachversicherungsmöglichkeiten und die Ausgestaltung des Vertrages.
Nichtsdestotrotz sollte im Vorhinein nach der Aufarbeitung der Gesundheitshistorie immer – unabhängig von Sonderaktionen – geprüft werden, ob auch ein normaler Schutz möglich wäre, d.h. mit einer höheren Absicherung und ggf. etwas flexibler, bedarfsgerechter in der Ausgestaltung. So sollte man gerade in der Tätigkeit als Arzt bzw. Mediziner auf bestimmte Leistungskriterien, wie z.B. die "Infektionsklausel" achten.
Nochmals das Wichtigste:
Werden die zuvor genannten Punkte ausreichend beachtet, steht der Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall nur selten etwas entgegen.