Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe. Dabei übernimmt dieser einen Teil ihrer Krankheitskosten. Den verbleibenden Anteil decken sie mit einer privaten Krankenversicherung ab. Diese Absicherung ist für Beihilfeempfänger meist günstiger als die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Daher machen viele Beamte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Sie kündigen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und wechseln mit der Verbeamtung in die private Krankenversicherung (PKV).
Mit Dienstbeginn erhalten junge Beamtenanwärter eine Urkunde, die ihnen den Staatsdienst als Beamte bestätigt. Dementsprechend ändert sich ihre Versorgung im Krankheitsfall. Sie haben mit ihrer Verbeamtung Anspruch auf die Beihilfe durch ihren Dienstherrn und gelten in der GKV nicht mehr als versicherungspflichtig. Der Dienstherr übernimmt dann mindestens 50 Prozent ihrer Krankheitskosten, in bestimmten Fällen sogar 70 Prozent. Damit hat der Beamte das Recht, die GKV zu kündigen und eine private Krankenversicherung abzuschließen, die für die Deckung der verbleibenden Kosten zuständig ist.
Beamte auf Widerruf und auf Probe haben mit ihrer Verbeamtung ein Sonderkündigungsrecht. Dieses beginnt mit der Beamtenlaufbahn und besagt, dass sie zum Termin ihrer Verbeamtung nicht mehr gesetzlich versicherungspflichtig sind. Beamte können die GKV kündigen und in die private Krankenversicherung wechseln.
Der Wechsel von der GKV in die PKV funktioniert sofort. Die Beamten müssen lediglich die Aufnahmebestätigung von der PKV an die GKV weiterleiten. Im Gegenzug erhält die PKV die Bestätigung der Kündigung von der Krankenkasse.
Abweichend von dem Sonderkündigungsrecht für Beamte in der privaten Krankenversicherung gelten andere Regelungen, wenn zuvor eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV bestand. Für sie gilt die ordentliche Kündigungsfrist gemäß § 175 Abs. 4 SGB V mit zwei Monaten zum Ende des übernächsten Monats.
Auch für die Kündigung einer privaten Krankenversicherung gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Beamte. Dieses wird in der Regel genutzt, um den PKV-Anbieter zu wechseln. Doch Vorsicht: Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung ist immer mit Nachteilen verbunden. Denn dabei verlieren die Versicherten einen Großteil ihrer Altersrückstellungen. Außerdem müssen sie nach der Kündigung bei ihrem neuen PKV-Versicherer erneut Gesundheitsfragen beantworten. Bei bestehenden Vorerkrankungen können Probleme auftreten.
Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung für Beamte ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Etwa, wenn der Tarif nicht mehr passt oder die PKV zu teuer geworden ist. Am sinnvollsten ist ein Wechsel des Versicherers, wenn der bestehende Anwärtertarif mit der Verbeamtung auf Probe endet.
Am Ende der Zeit als Beamter auf Widerruf endet auch der Anspruch auf die vergünstigten Anwärtertarife. Die Versicherung stellt dann den Tarif auf eine vollwertige Absicherung mit Altersrückstellungen um. Zu diesem Zeitpunkt hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Er kann also seinen Vertrag zum Termin der Umstellung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. In diesem Fall sind die Verluste gering, da noch keine Altersrückstellungen gebildet wurden. Allerdings ist bei einem Versichererwechsel eine Gesundheitsprüfung zu durchlaufen.
Beitragserhöhungen sind oftmals Grund für eine Kündigung bzw. Wechsel der Krankenversicherung. Erhöht der Krankenversicherer die Beiträge, geht damit ein Sonderkündigungsrecht einher. Die Beamten können ihre private Krankenversicherung zum Termin der Erhöhung kündigen. Dafür muss das Kündigungsschreiben innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Beitragsanpassung der Gesellschaft vorgelegt werden.
Eine Beitragserhöhung ist immer ärgerlich. Aber notwendig, denn die medizinische Versorgung wird mit innovativen Behandlungsmethoden zunehmend teurer. Zu beachten ist außerdem, dass auch andere Versicherer ihre Beiträge anpassen. Und dass eine Kündigung und der Wechsel der PKV mit Nachteilen wie dem Verlust der Altersrückstellungen verbunden ist. Dieser Schritt sollte eingehend geprüft werden. Alternativ dazu kann ein interner Tarifwechsel in Betracht gezogen werden, bei dem die bereits gebildeten Altersrückstellungen erhalten bleiben.
Die private Krankenversicherung bietet Beihilfeempfängern viele Vorteile. Daher nutzen die meisten Beamten das Sonderkündigungsrecht mit der Verbeamtung und kündigen ihre GKV, um in die PKV zu wechseln. Wichtig ist zu vermeiden, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Versicherer gewechselt werden muss. Daher ist bereits von Beginn an die optimale Absicherung zu wählen.
Als Versicherungsmakler unterstütze ich Sie dabei. Ich begleite Sie von der Kündigung der GKV bis hin zum Einstieg in die PKV. Dabei bin ich mit den besonderen Bedürfnissen von Beihilfeempfängern vertraut und biete Ihnen eine ehrliche und unabhängige Beratung zum Thema PKV für Beamte. Vereinbaren Sie jetzt hier einen Termin mit mir, wenn Sie Fragen haben, eine Beratung oder ein Angebot wünschen.