Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - PKV kündigen als Beamter
Von Alexander Kuhlen am 24.11.2021

PKV kündigen als Beamter oder Referendar - Wie geht das?

Es gibt viele Gründe, wieso Beamte oder Referendare ihre PKV kündigen möchten. Möglicherweise sind sie mit ihrem Anbieter nicht zufrieden oder eine andere Gesellschaft bietet eine Absicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis. Doch aus welchen Beweggründen diese auch ausgesprochen werden soll, gibt es bei der Kündigung einer privaten Krankenversicherung einiges zu beachten.

Wann lässt sich eine private Krankenversicherung kündigen?

Für Beamte und Referendare gibt es einige Besonderheiten beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Denn sie erhalten von ihrem Dienstherrn einen Krankheitskostenzuschuss in Form der Beihilfe, weshalb sie lediglich eine Restkostenversicherung abschließen müssen. Dennoch gelten für sie dieselben Kündigungsfristen wie für alle anderen Versicherten: Sie können als Beamter oder Referendar ihre PKV ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei den meisten Gesellschaften entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. Somit muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30. September bei dem Versicherer eingegangen sein. Allerdings kann es je nach Anbieter Abweichungen geben und andere Zyklen vorgesehen sein. Dies ist dem Versicherungsschein zu entnehmen.

  • Bei Vertragsabschluss kann eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart sein. In diesem Fall lässt sich der Vertrag erst nach Ablauf dieses Zeitraums kündigen.

Nachweis über Folgeversicherung unerlässlich

In Deutschland gilt eine allgemeine Versicherungspflicht zur Krankenabsicherung. Wer seine PKV kündigt, muss daher dem Versicherer nachweisen können, dass eine neue Absicherung besteht. Und eine lückenlose Anschlussversicherung vorgesehen ist. Die Kündigung wird somit nur wirksam, wenn dem Versicherer ein Nachweis über eine Folgeversicherung noch vor dem letzten Versicherungstag eingereicht wird.

Sonderkündigungsrecht: Außerordentliche Kündigung der PKV

Eine ordentliche Kündigung wird spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres ausgesprochen. Daneben gibt es noch das sogenannte Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung aus bestimmten Gründen möglich.

In den folgenden Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht:

  • Es tritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein
  • Es besteht Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung über den Partner
  • Der Anbieter führt eine Beitragserhöhung durch

In den ersten beiden Fällen ist vorgesehen, dass die Versicherten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Bei einer Beitragserhöhung hingegen besteht die Möglichkeit, die PKV zu kündigen und zu einem anderen privaten Krankenversicherer zu wechseln. Hierfür gilt eine Frist von zwei Monaten, nachdem die Mitteilung zur Beitragserhöhung beim Versicherten eingegangen ist.

  • Beamtenanwärter und Referendare erhalten als Einsteiger in die PKV vergünstigte Tarife. Die Sonderkonditionen gelten meist für eine Dauer von 18 Monaten oder bis zur Verbeamtung auf Widerruf. Dann erhöhen sich die Beiträge. Zu diesem Zeitpunkt entsteht ein Sonderkündigungsrecht und die Referendare haben die Möglichkeit, ihre private Krankenversicherung zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Welche Möglichkeiten Beamte bei einer Beitragserhöhung haben, habe ich ausführlich in meinem Beitrag: Was können Beamte tun, wenn der PKV-Beitrag steigt erklärt.

Wie funktioniert die Kündigung der PKV als Beamter oder Referendar?

Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung muss immer schriftlich erfolgen. In dem Schreiben müssen die Vertragsnummer, das Datum, der Kündigungstermin und die Unterschrift des Versicherten enthalten sein. Bei einer außerordentlichen Kündigung sollte zudem die Angabe von Gründen erfolgen.

Sofern bereits eine Nachversicherung besteht, ist diese dem Schreiben beizulegen. Wenn nicht, muss sie dem Versicherer zeitnah nachgereicht werden. Andernfalls wird die Kündigung als unwirksam erklärt und der Vertrag bleibt bestehen.

Die Kündigung sollte immer als Einschreiben versendet werden. Auf diese Weise liegt ein Nachweis vor, wann das Dokument dem Versicherer zugesandt wurde. In der Regel wird dieses innerhalb von spätestens 14 Tagen von der Gesellschaft bestätigt.

Ist es sinnvoll, die PKV als Beamter zu kündigen?

Ob eine Kündigung der PKV für Beamte und Referendare sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn generell ist dieses Vorgehen mit Nachteilen verbunden. So müssen die Versicherten bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dabei können Vorerkrankungen zu teuren Risikozuschlägen oder sogar zu einer Ablehnung des gewünschten Tarifs führen. Daher ist eine Kündigung grundsätzlich nur ratsam, wenn keine schweren Vorerkrankungen bestehen.

Ferner ist zu beachten, dass die private Krankenversicherung Altersrückstellungen bildet. Dieser zusätzliche Sparbetrag sorgt dafür, dass die Prämie im Alter stabil bleibt und wirkt hohen Beitragssteigerungen entgegen. Bei einer Kündigung der PKV und einem Wechsel zu einem anderen Anbieter geht ein Großteil der Altersrückstellungen verloren. Somit kann der Beitrag mit zunehmendem Alter deutlich steigen.

Den Nachteilen entgegen steht jedoch, dass insbesondere ein Anbieterwechsel auch Vorteile bringen kann. Nämlich dann, wenn der Versicherer laufend die Beiträge erhöht. Oder es keinen guten Alternativtarif für einen internen Wechsel gibt. In diesem Fall kann es durchaus sinnvoll sein, die PKV als Beamter oder Referendar zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

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Ob eine Kündigung ratsam ist, muss immer individuell geprüft werden. Als unabhängiger Versicherungsmakler bin ich Ihnen dabei gerne behilflich. Gemeinsam analysieren wir Ihren aktuellen Versicherungsschutz und Ihren persönlichen Bedarf. Auf diese Weise finden wir die optimale Absicherung für Sie. Schreiben Sie mir dafür gerne eine Nachricht oder rufen Sie mich an.

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