Jahr für Jahr stellen sich hunderte Referendare die Frage, ob sie sich während des Referendariats gesetzlich oder privat krankenversichern sollen. Doch pauschal lässt sich diese nicht beantworten. Denn beide Versicherungssysteme bieten ihre Vor- und Nachteile – und sind vor allem für bestimmte Personengruppen geeignet.
Referendare müssen sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Geht mit dem Referendariat allerdings der Status eines Beamten auf Widerruf einher, haben sie Anspruch auf Beihilfe. Und damit können die angehenden Beamten zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.
Wer während des Referendariats angestellt ist und nicht verbeamtet wird, ist versicherungspflichtig und muss in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Wer verbeamtet wird und Beihilfe erhält, genießt einige Vorteile. Denn der Dienstherr hat eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten, der er mit der Beihilfe nachkommt. Das bedeutet, einen Teil der Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte trägt der Dienstherr. Das sind je nach persönlicher Situation und Beamtenstatus zwischen 50 und 70 Prozent der Krankheitskosten.
Dabei wird die Beihilfe mit der privaten Krankenversicherung kombiniert. Die sogenannte Restkostenversicherung übernimmt den Anteil der Kosten, der nicht durch den Dienstherrn gedeckt ist. So werden die gesamten Aufwendungen zu 100 Prozent durch Beihilfe und PKV bezahlt.
Da die private Krankenversicherung bei Beamten nicht die vollen Kosten erstatten muss, ist der Beitrag meist günstiger als eine Absicherung in der GKV. Referendare können sich je nach Beihilfeanspruch, Tarif und Gesundheitszustand zwischen 50 und 150 Euro im Monat krankenversichern.
Die PKV ist aber nur solange günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung, wie die Versicherten alleinstehend sind. Denn anders als bei den Krankenkassen gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Zwar haben Kinder und auch erwerbslose Ehe- und Lebenspartner Anspruch auf Beihilfe, aber sie benötigen einen eigenen PKV-Vertrag mit zusätzlichem Beitrag.
Bei der PKV ist zu beachten, dass der Versicherer bei Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung vorsieht. Dabei können Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung führen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung spielt der Gesundheitszustand wiederum keine Rolle und Erkrankungen nehmen keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz oder den Beitrag.
Bei erstmaliger Verbeamtung können Referendare mit Vorerkrankungen die Öffnungsklausel nutzen. Diese ermöglicht ihnen den Zugang zur PKV trotz bestehender Erkrankung. Allerdings ist die Tarifwahl eingeschränkt und es lassen sich nur Leistungen versichern, die auch von der Beihilfe gedeckt sind.
Werden Sie nach dem Referendariat nicht verbeamtet, sondern gehen zunächst in ein Angestelltenverhältnis, steht Ihnen die PKV nicht offen und Sie können sich lediglich in der GKV versichern.
Wechseln Sie während des Referendariats in die PKV und werden anschließend direkt weiter verbeamtet, haben Sie nicht mehr die Wahl zwischen GKV und PKV. Sie bleiben der privaten Krankenversicherung zugehörig.
Entscheiden sich die Referendare für die gesetzliche Krankenversicherung, entfällt der Anspruch auf Beihilfe, da die GKV die Krankheitskosten im Rahmen der Regelversorgung in vollem Umfang bezahlt.
Ein erheblicher Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die beitragsfreie Familienversicherung. Versicherte mit Familie können ihre Kinder wie auch erwerbslose Ehepartner und Lebenspartner kostenlos mitversichern. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr, während einer Ausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei versichert.
Dafür ist in der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitrag vom Einkommen abhängig. In der PKV profitieren vor allem junge Menschen, die gesund sind, von niedrigen Prämien. In der gesetzlichen Krankenkasse spielen weder das Alter noch der Gesundheitszustand eine Rolle. Alle Versicherten zahlen einen prozentualen Anteil ihres Einkommens für die Krankenabsicherung (2023: 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag). Und anders als bei Arbeitgebern trägt der Dienstherr nicht die Hälfte des Beitrags. Referendare müssen die Kosten für ihre Krankenversicherung vollständig selbst zahlen.
In den Bundesländern Hamburg, Bremen, Brandenburg und Thüringen gibt es die pauschale Beihilfe; ein Kostenzuschuss des Dienstherrn zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine genauere Betrachtung der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung macht deutlich, dass beide Versicherungssysteme ihre Vor- und Nachteile während des Referendariats haben. Für die Mehrheit der Referendare ist die private Krankenversicherung dennoch die bessere Wahl. Der Grund dafür: Die Restkostenversicherung ermöglicht den Zugang zur Beihilfe und ist auf deren Leistungen abgestimmt. Dadurch lassen sich die Vorzüge einer PKV optimal nutzen und dank des Beihilfeanspruchs zu besonders günstigen Konditionen.
Es kann aber auch Ausnahmen geben. Wenn Sie wegen einer Vorerkrankung oder Ihres Alters zu viel für die PKV bezahlen müssen oder Familienangehörige mitversichern wollen, sollten Sie über die gesetzliche Krankenversicherung nachdenken. Gerade für Familien kann die GKV mit der beitragsfreien Familienversicherung deutlich preiswerter sein.
PKV |
GKV |
|
Beitrag |
- Abhängig von Leistungsumfang, Beihilfeanspruch, Gesundheitszustand und Alter |
- Abhängig vom Einkommen |
Leistungen |
- Hochwertiger Versicherungsschutz, der individuell angepasst werden kann |
- Nicht individuell festlegbar |
Familienversicherung |
- Eigener Vertrag mit separatem Beitrag für jede mitversicherte Person | - Beitragsfreie Familienversicherung |
Vorerkrankungen |
- Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung führen |
- Vorerkrankungen haben keinen Einfluss |
Freie Arzt- und Klinikwahl |
Ja |
Nein |
Auch wenn für viele Referendare mit Beihilfeanspruch die private Krankenversicherung die beste Wahl ist, lässt sich dies nicht pauschalisieren. Entscheidend sind immer die persönlichen Umstände, wie auch das Alter und der Gesundheitszustand. Aus diesem Grund sollten Sie sich, bevor Sie sich zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, eingehend beraten lassen.
Als unabhängiger Versicherungsmakler stehe ich Ihnen zur Seite. Gemeinsam finden wir heraus, welche Krankenversicherung für Ihr Referendariat die richtige Wahl ist und wie Sie sich rundum gut absichern. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit mir und lassen Sie sich beraten.