Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, muss Gesundheitsfragen beantworten. Hierbei ist es wichtig, wahrheitsgemäß zu antworten und keine Angaben zu vergessen. Denn im Krankheitsfall kann der Versicherer von seiner Leistungspflicht zurücktreten, wenn die Gesundheitsfragen nicht korrekt ausgefüllt wurden. Doch wie lassen sich bei einer PKV für Beamte Leistungsausschlüsse vermeiden, wenn Angaben zu Vorerkrankungen gemacht werden müssen?
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung durchleuchten die Krankenversicherer die medizinische Vorgeschichte der Antragsteller. Bestehen Vorerkrankungen und ist zu erwarten, dass aufgrund dessen überdurchschnittliche Kosten entstehen können, kann der Versicherer zum Schutz des Versicherungskollektivs einen Risikozuschlag verlangen. Oder er vereinbart Leistungsausschlüsse. Das bedeutet, dass alle Leistungen vom Vertrag ausgeschlossen werden, die im Zusammenhang mit der Erkrankung entstehen. Die Versicherten müssen die Behandlungskosten also selbst bezahlen. Insbesondere bei einer chronischen Erkrankung können sich die Kosten schnell summieren und eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Hat der Krankenversicherer einen Leistungsausschluss oder auch einen Risikozuschlag im Vertrag vereinbart, gilt dieser bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Versicherte haben aber die Möglichkeit, diese Klausel überprüfen zu lassen. Ist die Krankheit zwischenzeitlich ausgeheilt und sind keine überdurchschnittlichen Kosten mehr zu erwarten, kann der Versicherer die Klausel nach positivem Prüfungsbescheid aus dem Vertrag streichen. Vor allem bei Erkrankungen, die nur bei Vertragsabschluss relevant waren, kann es sich lohnen, den Leistungsausschluss erneut prüfen zu lassen.
Für Beamte gilt eine Besonderheit: die Öffnungsaktion. Dabei handelt es sich um eine besondere Vereinbarung, bei der die teilnehmenden privaten Krankenversicherer Staatsdiener unabhängig von etwaigen Vorerkrankungen versichern. Wird von den Beamten die Öffnungsaktion der PKV genutzt, dürfen die Krankenversicherer keine Leistungsausschlüsse vereinbaren. Lediglich ein Risikozuschlag von bis zu 30 Prozent ist zulässig.
Die Öffnungsaktion ermöglicht es Beamten also, eine PKV ohne Leistungsausschlüsse abzuschließen. Unabhängig davon, ob und in welcher Schwere Vorerkrankungen bestehen. Entscheidend dafür ist, dass der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt wird. Diese Regelungen gelten auch für beihilfeberechtigte Ehe- und Lebenspartner sowie für Kinder.
Jedoch hat die Öffnungsaktion für Beamte auch Nachteile. So kann die Prämie aufgrund des Risikozuschlags erheblich teurer werden. Schließlich dürfen die Versicherer den Beitrag um rund 30 Prozent anheben.
Außerdem wird der Antragsteller nur im Rahmen der Beihilfeverordnung versichert. Demzufolge werden lediglich Leistungen vereinbart, die auch von der Beihilfe abgedeckt sind. Sieht die Verordnung beispielsweise keinen Leistungsanspruch für Wahlleistungen bei stationären Aufenthalten und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer vor, kann diese Absicherung auch nicht in der PKV hinzugewählt werden. Die private Krankenversicherung ohne Leistungsausschlüsse durch die Öffnungsaktion deckt lediglich die Leistungen der Beihilfeverordnung – erweitert diese aber nicht.
Weit verbreitet ist die Annahme, dass nur gesunde Personen eine private Krankenversicherung abschließen können. Und sicherlich erleichtert es die Beantragung, wenn alle Vorerkrankungen im Gesundheitsfragebogen verneint werden. Jedoch führt nicht jedes Leiden automatisch zu einer Ablehnung.
Entscheidend ist immer, ob die bestehende Erkrankung Einfluss auf den Versicherungsschutz nehmen kann. Bei schweren Krankheiten wie Krebs, Multipler Sklerose oder ALS ist davon auszugehen. Auch wenn der Versicherte an Skoliose, Rheuma oder Depressionen leidet. Wer sich dagegen mal das Bein gebrochen hat oder sich häufiger Infekte zuzieht, muss im Regelfall nichts befürchten. Auch eine ausgeheilte Krebserkrankung kann zur Antragsannahme führen. Wichtig ist also, zunächst einmal zu prüfen, wie die Versicherer die Schwere der Krankheit einordnen. Dabei kann ich Ihnen behilflich sein und eine Risikovoranfrage stellen.
Darüber hinaus kann die PKV für Beamte anstelle von Leistungsausschlüssen auch Risikozuschläge verlangen. Dann müssen Sie einen Mehrbeitrag entrichten, erhalten aber den uneingeschränkten Versicherungsschutz. Unabhängig davon, ob die Öffnungsaktion genutzt wird. So lassen sich auch Leistungen absichern, die über den Leistungsumfang der Beihilfe hinausgehen.
Die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung für das Leben. Und auch wenn Staatsdiener durch die Beihilfe bereits gut abgesichert sind, sollten Sie Ihren Krankenversicherer mit Bedacht wählen und die Angebote eingehend prüfen. Denn unabhängig von Vorerkrankungen und möglichen Leistungsausschlüssen sollte auch die PKV für Beamte zu Ihrem individuellen Bedarf passen.
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