Referendare können mit Beginn der Lehrerausbildung in die private Krankenversicherung wechseln. Dadurch genießen sie nicht nur die Leistungsvorteile der privaten Absicherung, sondern zahlen in vielen Fällen auch niedrigere Beiträge als für die GKV. Nach dem Referendariat stellen sich jedoch viele Beamte die Frage, ob sie den Versicherer noch einmal wechseln können. Ob aus finanziellen oder leistungsspezifischen Gründen, im Folgenden wird erläutert, wann ein Wechsel möglich ist, was es zu beachten gilt und welche Nachteile sich dadurch für Beamte ergeben.
Referendare erhalten bei Krankenversicherern günstige Anwärtertarife. Das bedeutet, ihr Versicherungsschutz bietet das umfangreiche Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung, und das zu ermäßigten Beiträgen. Nach dem Referendariat entfällt der Anwärtertarif und der Vertrag wird auf den Volltarif für Beamte umgestellte.
Da sich bei der Umstellung auf den Volltarif eine Beitragserhöhung ergibt, besteht für die Referendare ein Kündigungsrecht. Ab dem Umstellungstermin haben sie zwei Monate Zeit, um ihren Vertrag rückwirkend zu kündigen. Da in Deutschland die Versicherungspflicht gilt, müssen die Versicherungsnehmer innerhalb dieser Frist auch einen neuen Krankenversicherer vorweisen können. Tun sie dies nicht, gilt die Kündigung als unwirksam und der bisherige Vertrag bleibt bestehen.
Nicht jeder Lehramtsanwärter wird nach dem Referendariat als Beamter auf Probe von seinem Dienstherrn übernommen. Häufig kommt es vor, dass zunächst eine Übergangszeit in einem Angestelltenverhältnis vorgesehen ist. In diesem Fall müssen die Betroffenen in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, sofern ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt (62.550 Euro im Jahr, Stand 2020). Weitere Informationen zur Versicherungspflichtgrenze sind hier zu finden.
Angestellte können frei entscheiden, bei welcher Krankenkasse sie sich versichern.
Zukünftige Lehrer, die nach ihrem Referendariat vorübergehend ein Angestelltenverhältnis eingehen, sollten über eine Anwartschaftsversicherung nachdenken. Denn wer in Zukunft eine Verbeamtung anstrebt, kann sich mit einer günstigen Anwartschaft die Beiträge für die PKV sichern und seinen Gesundheitszustand „einfrieren“ – trotz gesetzlicher Absicherung.
Die Anwartschaftsversicherung garantiert das Wiederaufleben eines bereits bestandenen Vertrages zu den ursprünglichen Bedingungen. Somit können sich die Versicherten je nach Tarif ihr jüngeres Eintrittsalter und den damit verbundenen niedrigeren Beitrag sichern. Außerdem friert der Versicherer den Gesundheitszustand ein.
Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden zwischen der großen und der kleinen Anwartschaft. Die kleine Anwartschaftsversicherung garantiert die Wiederaufnahme des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen. Bei der großen Anwartschaft werden zusätzlich Altersrückstellungen gebildet. Diese ist zwar etwas teurer, doch ist der Beitrag zukünftig geringer, da das ursprüngliche Eintrittsalter als Grundlage für den Vertrag gilt.
Wer nach dem Referendariat zunächst arbeitslos ist, erhält nach § 142 SGB III Arbeitslosengeld I. Damit beginnt für die Betroffenen wieder die gesetzliche Versicherungspflicht. Das bedeutet, sie können sich nicht länger privat krankenversichern, sondern müssen einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Bei welcher Kasse sie sich versichern, steht ihnen allerdings frei.
Wie auch bei Referendaren, die nach dem Referendariat ein Angestelltenverhältnis eingehen, empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Zumindest dann, wenn zukünftig die Aufnahme der Lehrertätigkeit und eine Verbeamtung angestrebt werden. Denn auf diese Weise lassen sich die günstigen Konditionen für die spätere PKV sichern.
Da es möglich ist, nach dem Referendariat den Versicherer noch einmal zu wechseln, stellt sich auch die Frage, inwiefern dieses Vorgehen sinnvoll ist. Grundsätzlich lohnt sich ein Versichererwechsel nur unter folgenden Voraussetzungen:
Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist also nur sinnvoll, wenn die neue Gesellschaft mindestens dieselben Leistungen bietet oder den Versicherungsschutz erweitert. Außerdem müssen die Antragsteller erneut eine Gesundheitsprüfung durchführen lassen. Krankheiten und Verletzungen während der Zeit als Referendar können dafür sorgen, dass die neue Gesellschaft einen Risikozuschlag erhebt oder es zur Ablehnung kommt. Aus diesem Grund kann der Wechsel der PKV nach dem Referendariat zu erheblichen Nachteilen führen.
Sofern die gesundheitliche Situation der Versicherten unverändert ist, können sie nach dem Referendariat einen Wechsel der privaten Krankenversicherung in Betracht ziehen. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten:
Um die Beiträge für eine private Krankenversicherung im Alter stabil zu halten, werden bei jedem PKV-Vertrag sogenannte Altersrückstellungen gebildet. Bei einem Wechsel müssen die Versicherer nicht das gesamte Kapital des Versicherungsnehmers an die neue Gesellschaft übertragen, sondern nur anteilig in der Höhe des Basistarifs.
Das Referendariat dauert in der Regel 24 Monate. In diesem Zeitraum bilden die Lehramtsanwärter noch keine Altersrückstellungen. Bei einem Anbieterwechsel nach Beendigung des Referendariats entsteht daher kein finanzieller Nachteil. Dennoch kann man sich durchaus auch über einen Tarifwechsel beim bisherigen Anbieter informieren. Unter Umständen müssen sie auch einen Beitragszuschlag für im Antrag angegebene Erkrankungen zahlen. Auch hier haben Referendare ein sogenanntes Nachprüfungsrecht. Sollte die Erkrankung ausgeheilt sein bzw. wenn es einen längeren beschwerdefreien Zeitraum gibt, so bestehen durchaus gute Chancen, dass der private Krankenversicherer den Beitragszuschlag reduziert oder aus dem Vertrag entfernt.
Der neue Versicherer sollte mindestens denselben Leistungsumfang, besser noch einen höherwertigen Versicherungsschutz bieten. Daher ist das Bedingungswerk genau zu überprüfen, um mögliche Abweichungen und Einschränkungen zu vermeiden. Da jede Versicherungsgesellschaft ihre eigenen Vor- und Nachteile bietet, sollten immer verschiedene Anbieter miteinander verglichen werden. Nur so lässt sich eine private Krankenversicherung finden, die bestmöglich zu dem eigenen Bedarf passt.
Ein Versichererwechsel mit denselben Leistungen macht häufig nur dann Sinn, wenn die neue Gesellschaft günstigere Beiträge bereithält. In diesem Fall sollten Versicherte genau prüfen, ob der Leistungsumfang dem bisherigen Versicherungsschutz entspricht. Zu berücksichtigen sind außerdem die Beitragsanpassungen der letzten Jahre. Sofern der neue Versicherer seine Beiträge entgegen anderer Krankenversicherer im aktuellen beziehungsweise in den vorherigen Jahren nicht erhoben hat, kann die Beitragsersparnis nur von kurzer Dauer sein.
Sie haben auch die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz aufzustocken. In diesem Fall müssen die Versicherten jedoch auch bei ihrem bisherigen Versicherer meist eine Gesundheitsprüfung ablegen.
Nicht nur nach dem Referendariat besteht die Möglichkeit, die private Krankenversicherung zu wechseln. Denn generell können Beamte zwei Jahre nach Vertragsabschluss jederzeit einen Versichererwechsel durchführen. Hierbei müssen sie lediglich die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres (je nach Gesellschaft) beachten. Sollte eine Beitragserhöhung vorangegangen sein, ist eine außerordentliche Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beitragsanpassung möglich.
Doch lohnt sich ein Wechsel der PKV nicht immer. Denn bei einem Versichererwechsel schließen die Beamten einen Neuvertrag ab, wodurch für sie ein höheres Eintrittsalter gilt. Außerdem geht ein Großteil ihrer Altersrückstellungen verloren und Vorerkrankungen können zu Annahmeschwierigkeiten oder Risikozuschlägen führen. Daraus kann ein deutlich höherer Beitrag für dieselben Leistungen wie bisher resultieren. Eine gute Alternative zum Versichererwechsel ist daher der interne Tarifwechsel. Vor allem wenn finanzielle Gründe für die Wechselwünsche sprechen, kann sich der Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer lohnen. Ob der bestehende Versicherer einen passenden Tarif anbietet und ob dieses Vorgehen in der aktuellen Situation ratsam ist, ist jedoch individuell zu prüfen.
Die private Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt zu wechseln, lohnt sich wie bei einem Wechsel nach dem Referendariat nur unter folgenden Voraussetzungen:
Grundsätzlich ist es möglich, nach dem Referendariat die private Krankenversicherung zu wechseln. Und auch zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Versicherwechsel oder alternativ der interne Tarifwechsel noch möglich. Doch nicht in jedem Fall lohnt sich dieses Vorgehen. Sinnvoll ist der Wechsel nur, wenn der neue Versicherer mindestens dieselben Leistungen zu einem günstigeren Beitrag anbietet. Oder einen besseren Versicherungsschutz mit denselben oder geringwertig höheren Kosten. Allerdings sollten die Versicherten gesund sein und keine schweren Vorerkrankungen haben, die eine Antragsannahme beeinträchtigen.
In Bezug auf die private Krankenversicherung ist es wichtig, die Situation jeder Person individuell zu betrachten. Nur wenn die Wünsche und Bedürfnisse der Versicherten berücksichtigt werden, lässt sich ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz finden, der den Ansprüchen der Versicherungsnehmer entspricht. Aus diesem Grund berate ich meine Kunden eingehend und finde mit ihnen gemeinsam die Versicherung, die wirklich zu ihnen passt.
Wenn auch Sie Ihren Bedarf erörtern oder Ihren bisherigen Versicherungsschutz überprüfen möchten, können wir das gerne in einem persönlichen Gespräch tun. Rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein Kontaktformular.