Eine Lehrerin lächelt in einem Klassenraum
Von Alexander Kuhlen am 21.02.2024

Die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer

Es ist ein häufiger Trugschluss, dass bei einem Personen- oder Sachschaden während der Unterrichtszeit in jedem Fall der Dienstherr haftet. Handelt eine Lehrkraft grob fahrlässig, kann sie für den entstandenen Schaden belangt werden – was zum finanziellen Ruin führen kann. Eine Diensthaftpflichtversicherung ist für Lehrer ein wichtiger Schutz, um sich gegen existenzbedrohende Risiken abzusichern.

Was ist die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer?

Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Lehrer während der Ausübung ihrer Tätigkeit bei Schadenersatzforderungen infolge eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. Sie leistet, wenn sich Schüler im Unterricht oder während der Pausenaufsicht verletzen oder wenn die Lehrkraft während des Landschulheimaufenthalts fremdes Eigentum beschädigt.

Zur Ausübung der Tätigkeit gehört alles, in dem die versicherte Person als Lehrkraft tätig ist:

  • In der Schule
  • Während des Unterrichts
  • Aus Klassenfahrt
  • Während der Pausenaufsicht
  • Bei Ausflügen und Nachhilfe

Die Leistungen einer Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer kommt für drei grundlegende Schadensarten auf: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie leistet vor allem dann, wenn einer Lehrkraft grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.

  • Sachschäden sind materielle Schäden, bspw. beschädigtes Schulinventar
  • Personenschäden entstehen z. B. wenn sich Schüler im Sportunterricht verletzen oder es zu Rangeleien auf dem Schulhof kommt
  • Vermögensschäden sind finanzielle Schäden und liegen bspw. vor, wenn die Klassenkasse verloren geht

Im Schadensfall kommt die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer für die entstandenen Schadensersatzforderungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf. Sie prüft aber auch, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich haftbar gemacht werden kann und wehrt unberechtigte Forderungen gegen den Kunden ab.

Tipp: Dienstschlüssel mitversichern

Längst nicht alle Tarife leisten, wenn Dienstschlüssel verloren gehen. Dabei können die daraus resultierenden Kosten immens sein: Verliert eine Lehrkraft den Zentralschlüssel des Schulgebäudes, müssen nötige Vorkehrungsmaßnahmen getroffen werden. Das heißt, die Schlösser werden ausgetauscht und jede berechtigte Person benötigt einen neuen Schlüssel. Neue Schließanlagen können abhängig von Sicherheit und Komplexität bis zu 20.000 Euro kosten. Und für diese Kosten muss der verantwortliche Lehrer aufkommen.

Wieso ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer wichtig?

Wer im Öffentlichen Dienst arbeitet, ist grundsätzlich über den Dienstherrn bei Schadensersatzforderungen abgesichert. Dies gilt für unverschuldete und ggf. leicht fahrlässige Schäden. Handelt ein Lehrer allerdings grob fahrlässig, kann der Dienstherr Regressansprüche geltend machen. Dabei werden die Ansprüche des Geschädigten bzw. Kosten an den verantwortlichen Lehrer weitergegeben.

Weder über eine Diensthaftpflicht noch über den Dienstherrn sind hingegen vorsätzlich herbeigeführte Schäden abgedeckt.

Einfache (leichte bis mittlere) FahrlässigkeitEinfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die Möglichkeit eines Schadens zwar gesehen, mit dessen Eintreten aber nicht gerechnet wird.Im Regelfall Haftung durch Dienstherrn
Grobe FahrlässigkeitGrob fahrlässig handeln Lehrer, welche die Möglichkeit eines Schadens nicht einmal sehen. Sie verletzen ihre Sorgfaltspflicht in schwerem Maße.Haftung durch Lehrer, Versicherungsschutz durch die Diensthaftpflichtversicherung
VorsatzVorsatz bedeutet, dass ein Schaden wissentlich und gewollt herbeigeführt wurde.Haftung durch Lehrer, kein Versicherungsschutz

Immer dann, wenn der Dienstherr einem Lehrer grob fahrlässiges Handeln nachweisen kann, wird er Regressansprüche geltend machen. Und gerade bei einem Personenschaden können solche Forderungen in die Hunderttausende, gar in die Millionenhöhe reichen. Auf eine Diensthaftpflichtversicherung sollte kein Lehrer verzichten. Denn nur mit dem richtigen Versicherungsschutz schützen sich Pädagogen vor teuren Schadensersatzforderungen, die ihre finanzielle Existenz bedrohen können.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist für Lehrer ebenfalls wichtig, ersetzt die Diensthaftpflicht aber nicht. Denn diese leistet bei Schäden, die Sie als Privatperson verursachen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden während der Ausübung des Dienstes sind nicht über eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Für einen optimalen Schutz benötigen Sie sowohl eine Privathaftpflicht wie auch eine Diensthaftpflichtversicherung.

Auch Referendare brauchen eine Diensthaftpflichtversicherung

Referendare befinden sich zwar noch in ihrer Ausbildung, jedoch sind sie ebenso mit den Rechten und Pflichten einer Lehrkraft konfrontiert. Das heißt auch, dass sie im Falle eines verschuldeten Schadens haftbar gemacht werden kann. Um sich bei grober Fahrlässigkeit abzusichern, brauchen Referendare genauso eine Diensthaftpflichtversicherung wie Lehrer.

Freiberufliche Lehrer benötigen einen besonderen Schutz

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist für alle Lehrer wichtig. Freiberufliche Lehrer wiederum benötigen einen besonderen Versicherungsschutz. Denn sie haften nicht nur bei grober Fahrlässigkeit; da sie keinen Dienstherrn haben, haften sie auch bereits bei leicht fahrlässigen Schäden vollständig selbst. Deshalb schließen Lehrkräfte, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, eine Berufshaftpflichtversicherung ab.

Die Berufshaftpflicht für freiberufliche Lehrer bietet denselben Versicherungsschutz wie eine Diensthaftpflichtversicherung; ihre Grundleistungen umfassen finanziellen Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Da das Haftungsrisiko allerdings höher als bei bediensteten Lehrern ist, kostet eine Berufshaftpflichtversicherung mehr als eine Diensthaftpflicht.

Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer: Hoher Schutz für wenig Geld

Richten Lehrer und Pädagogen im Dienst grob fahrlässig einen Schaden an, können sie für die daraus resultierenden Schadensersatzforderungen von ihrem Dienstherrn in Regress genommen werden. Und je nach Schaden, vor allem wenn sich Schüler verletzen, können die Forderungen eine immense Höhe erreichen. Eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer bietet einen umfangreichen und zuverlässigen Schutz für wenig Geld. Bereits für 50 bis 100 Euro pro Jahr, je nach Leistungsumfang und Deckungssummen, können sich Lehrkräfte gegen existenzbedrohende Risiken absichern.

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