Einen Besuch im Krankenhaus möchte sicherlich jeder vermeiden, doch manchmal ist dieser einfach unumgänglich. Um den Aufenthalt zur schnellen Genesung dort so angenehm wie möglich zu gestalten und um selbst entscheiden zu können, von welchem Arzt man behandelt und/oder operiert werden will, bedarf es enormer zusätzlicher finanzieller Mittel oder aber ganz einfach einer Krankenhaus-Zusatzversicherung. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Rahmen der medizinisch zweckmäßigen Regelleistungen lediglich für die Unterbringung im Mehrbettzimmer und für den zum aktuellen Zeitpunkt diensthabenden Arzt. Eine Krankenhauszusatzversicherung aber kann Ihnen die bestmögliche stationäre Versorgung gewährleisten. So haben Sie zum einen einen Vorteil hinsichtlich der Unterkunft. Mit wievielen Patienten möchten Sie Ihr Zimmer teilen? Ein 1- oder 2-Bett-Zimmer würde sicherlich jeder ernsthaft Erkrankte dem Mehrbettzimmer vorziehen. Zum anderen bietet die Krankenhauszusatzversicherung die freie Arztwahl. Auch einen auf die persönliche Erkrankung spezialisierten Arzt kann der Patient in Anspruch nehmen.
Die Leistungsunterschiede:
Primär und vordergründig unterscheiden sich die Tarife zur Krankenhauszusatzversicherung nicht so stark. So wirbt fast jeder Versicherer mit dem Leistungsumfanng Chefarztbehandlung und 1- oder 2-Bett-Zimmer. Schaut man jedoch hinter die Fassaden, wird schnell klar, warum die Beitragsunterschiede doch relativ groß sind. Auch hier findet man also wieder die Besonderheiten im Detail. Einige Unterschiede bezüglich der Leistungen sind im Folgenden dargestellt...
Die Beitragskalkulation:
Einige der neueren Krankenhauszusatzversicherungstarife werden ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Erreicht man als Kunde die nächsthöhere Altersstufe, wird der Beitrag dementsprechend nach oben korrigiert. Der Beitrag bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen beinhaltet neben dem Kosten- und Risikoanteil auch einen Sparanteil. Diese Tarife inkludieren dann keine im Vorhinein festgelegten Altersbeitragssprünge. Welches Modell vorzuziehen ist, kann pauschal nicht beantwortet werden und sollte nach Abwägung der Vor- und Nachteile jeweils individuell festgelegt werden.
Die Gesundheitsprüfung:
Bei der Beantragung eines Versicherungsschutzes müssen die vom Versicherer im Antrag gestellten Gesundheitsfragen der Wahrheit entsprechend beantwortet werden. Abhängig vom individuellen Gesundheitszustand und der jeweiligen Annahmepolitik des Versicherers kann es zu einer Ablehnung des Vertrages, einer normalen Annahme oder zu einer Zwischenlösung kommen, beispielsweise einem Beitragszuschlag oder einem Risikoausschluss für eine Vorerkrankung.
Fazit:
Auch bei der Krankenhauszusatzversicherung sollte man sich vor Abschluss genau mit den Leistungsunterscheiden der einzelnen Anbieter und Tarifen beschäftigen. Je nach Gesundheitszustand des Kunden kann die Anbieterauswahl aber auch sehr stark eingeschränkt sein, in manchen Fällen ist gar kein Versicherungsschutz mehr möglich. Wenn Sie prüfen lassen möchten, welcher Tarif Ihre Leistungswünsche erfüllt und mit Ihrer Gesundheitsvorgeschichte überhaupt abschließbar ist, können Sie gerne meine Hilfe in Anspruch nehmen.