Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Leistungsunterschiede bei Risikolebensversicherungen
Von Alexander Kuhlen am 16.06.2015

Leistungsunterschiede bei Risikolebensversicherungen. Zählt hier wirklich nur der Preis?

Wenn man sich intensiv mit den Bedingungen der Risikolebensversicherung beschäftigt, gibt es durchaus einige Punkte, die dazu führen, dass man hellhörig wird. Meist wird jedoch seitens der Kunden und Vermittler fast ausschließlich auf den Preis geschaut. Warum man vor dem Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung vielleicht doch einmal genauer hinschauen sollte, erfahren Sie im Folgenden anhand von sieben dargestellten Beispielen.

1. Soforthilfe im Todesfall
Nach dem Todesfall sollen neben der Trauer um den Angehörigen nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzukommen. Die Hinterbliebenen sind darauf angewiesen, dass die Absicherungssumme möglichst zügig zur freien Verfügung steht. Bevor der Versicherer dies jedoch tun kann, müssen einige Prüfmechanismen durchgeführt werden. So könnte es zum Beispiel zunächst Unstimmigkeiten bezüglich der im Antrag gegebenen Antworten des Verstorbenen zum Gesundheitszustand geben. Auch diverse andere Gegebenheiten können zu einer Verzögerung der Auszahlung der Todesfallsumme führen. Unangenehm für die Hinterbliebenen.Zu bevorzugen ist hier eine Soforthilfe-Regelung.

So gibt es Risikolebensversicherungs-Tarife, welche ohne weitere Prüfung einen Vorschuss aus der Versicherungssumme zahlen. Dem Versicherer muss lediglich die Sterbeurkunde vorgelegt werden. Die ersten anfallenden Kosten, beispielsweise für eine Bestattung, können dadurch problemlos aufgefangen werden. Man sollte jedoch darauf achten, dass die Soforthilfe nicht zurückgezahlt werden muss, sofern sich herausstellt, dass der Versicherer aufgrund von zum Beispiel falschen Gesundheitsangaben des Verstorbenen vom Grunde her gar nicht leistungspflichtig ist.

2. Verlängerungsoption
Lebenssituationen ändern sich. Wurde die Risikolebensversicherung aus Beitragsgründen vielleicht zunächst nur für einen recht kurzen Zeitraum abgeschlossen, kann eine Verlängerungsoption Gold wert sein. Diese ermöglicht nämlich ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Verlängerung der Vertragslaufzeit. Doch Vorsicht: Verlängerungsoption ist nicht gleich Verlängerungsoption. Häufig findet man starke Einschränkungen, beispielsweise, dass nur in den ersten zehn Vertragsjahren ein Anrecht auf Verlängerung besteht.

3. Vorgezogene Leistung
Manche Risikolebensversicherungs-Tarife sehen es vor, dass die versicherte Person noch zu Lebzeiten die Versicherungssumme ausgezahlt bekommt. Voraussetzung dafür ist in aller Regel eine schwere Erkrankung, welche prognostiziert innerhalb von zwölf Monaten zum Tode führt. So hat der Versicherte und seine Familie noch zu Lebzeiten die Chance, sich den ein oder anderen Traum erfüllen. Doch auch hier gibt es hin und wieder kleine Unterschiede. Der ein oder andere Versicherer, welcher eine Risikolebensversicherung mit vorgezogener Leistung vorsieht, zahlt die versicherte Summe nicht vollständig aus, sondern nur zu einem gewissen Prozentsatz.

4. Zusätzliche Leistung
Je nach Tarif sind neben der Todesfallsumme auch noch weitere Risiken abgedeckt. So ist hin und wieder eine Leistung bei Pflegebedürftigkeit oder bei einer schweren Unfallverletzung. Die Höhe der Leistung bezieht sich üblicherweise auf einen festgelegten Prozentsatz der Versicherungssumme.

5. Meldefrist
Dieser Punkt ist wirklich spannend und kann in der Praxis im schlimmsten Falle zu einer bösen Überraschung führen. So gibt es durchaus Regelungen, die besagen, dass die Hinterbliebenen nach einem Unfalltod des Versicherten die Versicherungsgesellschaft innerhalb von 48 Stunden darüber informieren müssen. Wenn der Versicherer hierauf beharrt, wird es sicherlich zu vielen Ablehnungen kommen. Hinterbliebene haben in einer solchen Extrem-Situation sicherlich andere Sorgen als diese viel zu knapp bemessenen Meldefristen einzuhalten.

6. Raucher/Nichtraucher
Bei der Beitragsberechnung der Risikolebensversicherung wird meist zwischen Rauchern und Nichtrauchern differenziert. Nichtraucher erhalten üblicherweise einen Beitragsvorteil. Der Versicherer verlässt sich meist auf die Angabe des Kunden im Antrag. Auf den ersten Blick sieht das für Nichtraucher wahrlich vorteilhaft aus. Klar ist jedoch auch, dass der Versicherer wissen möchte, wenn aus dem Nichtraucher ein Raucher wird.

Manchmal ist es so geregelt, dass der Versicherte dies unverzüglich auf eigene Initiative melden muss. Fraglich ist, ob diese Nachmeldung nicht unter Umständen versäumt wird. Eine andere Verfahrensweise sieht so aus, dass der Risikolebensversicherer in gewissen Abständen schriftlich beim Kunden nachfragt. Ich halte dies für wesentlich praktikabler. Ärgerlich und zeitaufwendig nur ist es, wenn regelmäßig medizinische Untersuchungen als Nachweis gefordert werden. Noch kritischer ist es zu sehen, wenn die Kosten dieser Untersuchungen zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen. Der zunächst vorhandene Nichtraucher-Beitragsvorteil wird dadurch obsolet.

7. Kosten für Nachweise
Eine Risikolebensversicherung soll die Angehörigen bzw. Hinterbliebenen finanziell entlasten. Es ist selbstverständlich, dass der Versicherer seine Leistungspflicht vor der Auszahlung genau prüfen darf. Durchaus ist hierfür der ein oder andere Nachweis erforderlich. Hier sollte jedoch vermieden werden, dass die Hinterbliebenen die Kosten tragen müssten. Die Höhe der Kosten ist, wie in folgendem Beispiel dargestellt, nämlich meist nicht limitiert.

Fazit:
Die Auswahl einer Risikolebensversicherung ausschließlich anhand des Beitrages ist oft zu kurz gedacht. Der Teufel steckt hier im Detail. Gerne begleite ich Sie durch den Tarif-Dschungel. Nutzen Sie meine Unterstützung.

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Meine Name ist Alexander Kuhlen. Ich bin Versicherungsmakler in meiner Lieblingsstadt Köln. Ich liebe es Ihre Versicherungsprobleme zu lösen. Spezialisiert bin ich auf Private Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge.
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