Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Warum Beamte eine DU abschließen sollten
Von Alexander Kuhlen am 23.12.2014

Warum Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen sollten

In etwa jeder vierte Beamte wird im Laufe seines Erwerbslebens dienstunfähig. Eine schwere Krankheit, psychische Probleme oder ein Unfall können schnell dazu führen, dass man den täglichen Dienstpflichten bzw. Aufgaben nicht mehr in vollem Umfange nachkommen kann. Viele Beamte wähnen sich hier in falscher Sicherheit. Oft nämlich ist überhaupt keine Versorgung durch den Dienstherrn gegeben oder diese fällt deutlich niedriger aus als angenommen.

Versorgungssituation der Beamten auf Widerruf
Beamte auf Widerruf befinden sich in der Ausbildungsphase. Sofern diese als dienstunfähig gelten, werden sie aus dem Dienstverhältnis entlassen. Sie werden dann in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. In aller Regel kann allerdings die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt werden, so dass keinerlei oder nur eine viel zu geringe Versorgung gewährleistet ist.

Versorgungssituation der Beamten auf Probe
Die Versorgungssituation der Beamten auf Probe ist ähnlich wie bei den Beamten auf Widerruf. Der Unterschied ist jedoch, dass hier die Ursache der Dienstunfähigkeit eine Rolle spielt. Ausschließlich wenn die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen und wenn die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist, zahlt der Dienstherr ein Ruhegehalt.

Versorgungssituation der Beamten auf Lebenszeit
Beamte auf Lebenszeit haben nahezu immer einen Anspruch auf ein Ruhegehalt durch ihren Dienstherrn. Ob die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Unfalles oder einer Erkrankung eintritt, ist nicht mehr relevant. Die fünfjährige Wartezeit sollte üblicherweise abgelaufen sein.

Höhe des Ruhegehaltes
Sofern prinzipiell ein Anspruch auf Ruhegehalt vorhanden ist, stellt sich nunmehr immer noch die Frage, wie hoch dieses denn dann in der Praxis ausfällt. Maßgebend für die Höhe des Ruhegehaltes ist die Besoldungsgruppe sowie die Dauer der Dienstzugehörigkeit, d.h. wieviele Jahre die Beamtenlaufbahn nun schon andauert. Das exakte Ruhegehalt muss also immer im Einzelfall betrachtet werden. Pauschal kann jedoch festgehalten werden, dass dieses Ruhegehalt bei weitem nicht ausreicht, um den Lebensstandard auch nur einigermaßen zu halten. Idealerweise deckt eine zusätzliche privat abgeschlossene Dienstunfähigkeitsrente die vorhandene Versorgungslücke, so dass der Beamte bei Dienstunfähigkeit nicht in finanzielle Nöte gerät.

Reicht eine gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherung aus?
Im Grunde genommen ist jede Dienstunfähigkeitsversicherung auch "nur" eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings gilt hier die Besonderheit, dass diese Berufsunfähigkeitsversicherung in den Versicherungsbedingungen eine besondere vertragliche Regelung, die sogenannte "Dienstunfähigkeitsklausel", enthält.

Bei Beamten entscheidet einzig und allein der Dienstherr, ob der Beamte als dienstunfähig gilt. Hat der Beamte nun lediglich eine "herkömmliche" Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel, muss der Versicherer sich nicht nach der Meinung des Dienstherrn richten, sondern prüft den Leistungsanspruch anhand der eigenen Berufsunfähigkeits-Versicherungsbedingungen. Mit einer zum Vorteil des Kunden formulierten Dienstunfähigkeitsklausel kann vermieden werden, dass der Beamte vom Dienstherrn als dauernd dienstunfähig eingestuft wird und ihm der Berufsunfähigkeitsversicherer trotzdem die Leistung versagt.

Dienstunfähigkeitsklausel - Worauf man in den Vertragsbedingungen achten sollte
Nur weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte enthält, ist diese Klausel nicht in jedem Falle dienlich. So gibt es je nach Formulierung erhebliche Einschränkungen. Beispielsweise hat die Dienstunfähigkeitsklausel sehr häufig bei Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe noch gar keine Gültigkeit oder - wie gesagt - starke Einschränkungen. Oft endet auch die Dienstunfähigkeitsklausel mit Errreichen einer bestimmten Altersgrenze noch vor dem tatsächlichen Ablauf des eigentlichen Vertrages. Häufig gibt es keine garantierte Dynamik des Vertrages vor und/oder nach dem Eintritt der Dienstunfähigkeit. Insbesondere bei Polizisten, Feuerwehrbeamten, Justizvollzugsbeamten und Berufs- und Zeitsoldaten ist darauf zu achten, dass nicht nur eine allgemeine, sondern auch eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für diese Berufsgruppen Vertragsbestandteil ist.

Fazit:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch bei Beamten eine unabdingbare Vorsorge sein. Idealerweise enthält diese Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeits-Zusatzklausel. Doch Dienstunfähigkeits-Klausel ist nicht gleich Dienstunfähigkeits-Klausel, d.h. es gibt gravierende Unterschiede hinsichtlich der qualitativen Ausgestaltung. Eine "gewöhnliche" Berufsunfähigkeitsversicherung ohne DU-Klausel ist nicht zwangsläufig für Beamte unbrauchbar, birgt aber tendenziell eher das Risiko, dass der Dienstherr zwar eine Dienstunfähigkeit feststellt, der Versicherer jedoch parallel dazu keine Berufsunfähigkeit laut Vertragsbedingungen anerkennt.

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