Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Zahnzusatzversicherung Worauf sollte man achten
Von Alexander Kuhlen am 06.02.2014

Zahnzusatzversicherung: Worauf soll man achten?

Zahnzusatzversicherung für GKV-Versicherte sinnvoll? Für gesetzlich Versicherte kann der Gang zum Zahnarzt nicht nur schmerzhaft, sondern häufig auch mit einer nicht zu unterschätzenden finanziellen Belastung verbunden sein. Seit 2005 nämlich erhalten Kassenpatienten beim Zahnersatz wie z.B. Kronen, Brücken oder Implantaten nur noch einen befundorientierten Festzuschuss. Die Höhe dieses festen Zuschusses durch die Krankenkasse deckt lediglich die Hälfte der Kosten für die Inanspruchnahme einer sehr einfachen und standardisierten Therapie beim Zahnarzt. Sofern ein lückenlos geführtes Bonusheft nachgewiesen werden kann, erhöht sich der Festzuschuss auf 65 Prozent.Eine moderne Zahnarztbehandlung bietet enorme Vorteile, ist jedoch nicht Bestandteil einer Regelversorgung und führt dazu, dass der Patient in aller Regel den größten Anteil der entstehenden Kosten selbst tragen muss. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung kann der Eigenanteil spürbar reduziert werden.

Die Leistungsunterschiede:
Frühere private Zahnzusatzversicherungen enthielten fast ausschließlich Leistungen bei Zahnersatz, also bei Implantaten, Kronen und Brücken. Das Thema Zahnbehandlung und Zahnerhalt ist erst in den letzten Jahren in den Fokus gerückt. Die Kosten für den Bereich Zahnbehandlung sind in der Regel nicht ganz so teuer wie es beim Zahnersatz der Fall ist, doch fallen sie zumeist wesentlich häufiger an, wie z.B. eine zweimal jährlich durchgeführte professionelle Zahnreinigung. Ob der Versicherungsschutz auch den Bereich Kieferorthopädie enthalten soll, gilt es im Einzelfall abzuwägen. Insbesondere bei Kindern kann dieser Bereich einen klaren Mehrwert darstellen. Inwiefern die einzelnen Bereiche dann im Versicherungstarif genau ausgeprägt sind, sollte genau geprüft werden. Man sollte sich vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung daher genau mit den einzelnen Unterschieden beschäftigen, der Teufel steckt im Detail. Einige Merkmale habe ich im Folgenden aufgelistet...

  • Zahnersatz: Höhe der Erstattung (z.B. Prozentsatz von der Rechnung oder Verdoppelung des GKV-Festzuschusses etc.)
  • Sind Verblendungen für alle Zähne erstattungsfähig, auch im Seitenzahnbereich?
  • Gibt es eine Zahnstaffel bzw. Erstattungshöchstgrenze in den ersten Jahren?
  • Zahnbehandlung: Höhe des Erstattungsprozentsatzes
  • Werden Kosten für die professionelle Zahnreinigung übernommen?
  • Werden Kompositfüllungen erstattet?
  • Wird auch bei reinen Privat-Zahnärzten geleistet?
  • Gibt es Begrenzungen hinsichtlich der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte)
  • Wird sowohl bei Zahnersatz als auch Zahnbehandlung eine Funktionsanalyse übernommen?
  • Gibt es ein Preis-Leistungsverzeichnis?
  • Wartezeit sowohl bei Zahnersatz als auch bei Zahnbehandlung?
  • Inwiefern werden Parodontosebehandlungen, Wurzelbehandlungen und sonstige Endodontie erstattet?
  • Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren?
  • Muss dem Versicherer vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden?


Die Kalkulation:
Die meisten der neueren Zahnzusatzversicherungstarife werden ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Erreicht der Kunde die nächste Altersstufe, wird der Beitrag dementsprechend nach oben angepasst. Bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen beinhaltet der zu zahlende Beitrag neben dem Risiko- und Kostenanteil noch einen Sparanteil. Bei diesen Verträgen gibt es keine im Vorhinein festgelegten Altersbeitragssprünge. Welches Modell eher zu Ihnen passt, sollte genau abgewogen werden, da beide Varianten Vor- und Nachteile mit sich bringen können.

Die Gesundheitsprüfung:
Beim Abschluss des Vertrages müssen die durch den Versicherer im Antrag gestellten Gesundheitsfragen im Bezug auf die Zähne wahrheitsgemäß beantwortet werden. Üblicherweise wird hier nach fehlenden Zähnen oder schon durch einen Zahnarzt angeratenen Behandlungen gefragt. Je nach individuellem Zahnzustand und der Annahmepolitik des Versicherers kann es zu einer Annahme des Vertrages, einer Ablehnung oder zu einer Zwischenlösung kommen, beispielsweise einem Beitragszuschlag für fehlende Zähne. Manche Versicherer arbeiten ohne eine Gesundheitsprüfung. Allerdings sind hier dann meist alle zum Zeitpunkt des Abschlusses bestehenden Einschränkungen hinsichtlich der Zähne von der Erstattung ausgeschlossen.

Fazit:
Die Leistungen der Zahnzusatzversicherungen und dementsprechend auch die vom Kunden zu zahlenden Beiträge streuen sehr weit auseinander. Man sollte sich also im Vorhinein ganz genau damit beschäftigen, was die Zahnzusatzversicherung "können" soll und nicht erst im Leistungsfall. Aufgrund der strengen Annahmebedingungen seitens der Versicherer (Gesundheitsprüfung) ist die Auswahl für den Kunden oft stark eingeschränkt. In den meisten Fällen habe ich jedoch auch für Kunden mit Vorbelastungen noch einen geeigneten Anbieter gefunden. Um meine Hilfe in Anspruch zu nehmen, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen.

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Meine Name ist Alexander Kuhlen. Ich bin Versicherungsmakler in meiner Lieblingsstadt Köln. Ich liebe es Ihre Versicherungsprobleme zu lösen. Spezialisiert bin ich auf Private Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge.
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