Lehrer haben tagtäglich mit den verschiedensten Menschen zu tun. Da lassen sich Uneinigkeiten, sei es mit Schülern, Eltern oder auch Kollegen, nicht immer vermeiden. Wer dabei den Weg über einen Anwalt gehen möchte – oder selbst vielleicht sogar vor Gericht gezogen wird, muss für die Kosten einer anwaltlichen Unterstützung tief in die Tasche greifen. Umso besser, wenn neben einer Diensthaftpflicht auch eine passende Rechtsschutzversicherung besteht.
Die Statistik zeigt, dass Lehrer ein relativ hohes Klagerisiko haben. Denn auch eine vermeintlich gute Absicht kann schnell negativ aufgefasst werden; Eltern, die das Wohl ihres Kindes im Blick haben, scheuen nicht davor, ihre vermeintlichen Rechte durchzusetzen. Häufig ist es ein schmaler Grat, bei dem sich Schüler benachteiligt fühlen. Hinzu kommt das Risiko einer Aufsichtspflichtverletzung. Ein unachtsamer Moment kann zur Strafanzeige führen, wenn sich einer der Schüler während des Schulbetriebs verletzt.
Eine passende Rechtsschutzversicherung schützt Lehrer vor dieser Gefahr. Als Ergänzung zur Diensthaftpflicht, trägt der Rechtsschutz die Kosten für Anwälte, Gerichtsverhandlungen und ggf. Zeugen und Gutachter.
Bei einer Rechtsschutzversicherung für Lehrer steht die pädagogische Tätigkeit im Fokus. Darüber hinaus lassen sich mit diesen Tarifen aber auch alle weiteren Lebensbereiche absichern. Dabei funktioniert die Versicherung nach dem Baukastenprinzip und Sie können selbst entscheiden, in welchen Bereichen Sie Versicherungsschutz brauchen. Die vier Haupt-Leistungsbereiche sind:
Die Rechtsschutzversicherung für Lehrer hat einige Besonderheiten, die Sie vor Vertragsabschluss beachten sollten:
Die Leistungsbereiche werden nach dem Baukastenprinzip hinzu- oder abgewählt. Sie entscheiden darüber, in welchen Situationen Versicherungsschutz besteht. Für Lehrer stehen neben den vier Hauptbereichen weitere sinnvolle Leistungsbereiche zur Auswahl:
Versicherungsschutz bei Verdächtigung einer strafbaren Handlung. Etwa die Gewalt gegen Schüler oder eine schwere Verletzung der Aufsichtspflicht. Bereits die Vermutung über eine solche Handlung kann das Aus für die Karriere bedeuten.
Berufliche Auseinandersetzungen mit der Schulleitung, aber auch mit Kollegen und Kolleginnen am Arbeitsplatz werden in diesem Bereich versichert. Zudem besteht bei Problemen mit dem Dienstherrn oder bei der Verbeamtung Versicherungsschutz.
Anwaltliche Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten rund um die Steuern und bei Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden und Verwaltungsgerichten.
Versicherungsschutz beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, gegen den Sie vorgehen möchten.
Die ergänzenden Zusatzleistungen zu Ihrem Rechtsschutz können je nach Versicherer obligatorisch enthalten sein oder stehen abhängig von den gewählten Leistungsbereichen zur Auswahl. Zu den Zusatzleistungen gehören:
- Telefonische Rechtsberatung
- Online-Rechtsberatung
- Bereitstellung von Formularen und Musterverträgen
- Vorsorgliche Beratung (Anwaltliche Beratung ohne Bestehen eines Rechtsstreits)
- Freie Wahl des Anwalts
- Bereitstellung einer Cloud für wichtige Unterlagen wie Testament
Grundsätzlich bietet eine Rechtsschutzversicherung für Lehrer zunächst einmal Versicherungsschutz für den Vertragsnehmer. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihren Rechtsschutz auf Angehörige zu erweitern. Da Sie als Lehrer bessere Konditionen erhalten, ist die gemeinsame Absicherung immer günstiger als separate Verträge für alle Familienmitglieder. Mitversichert werden können:
- Ehe- und Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Volljährige und unverheiratete Kinder ohne berufliches Einkommen oder je nach Anbieter während der beruflichen Erstausbildung oder des Studiums
- Je nach Anbieter im Haushalt lebende Eltern / Großeltern
Der Dienstherr kümmert sich gut um seine Beamten. Dennoch gibt es Lücken, die verbeamtete Lehrer über eine Rechtsschutzversicherung schließen sollten. Dazu gehören insbesondere Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn selbst, etwa wegen der Verbeamtung. Aber auch Regressansprüche seitens des Dienstherrn wegen der Vermutung einer Pflichtverletzung und Ablehnung einer Freistellung wegen Dienstunfähigkeit. Auch das Vorgehen gegen eine eventuell unzumutbare Versetzung wird mitversichert.
Die Wartezeiten gelten ab Versicherungsbeginn. Sie sollen sicherstellen, dass die Police nicht erst abgeschlossen wird, wenn eine rechtliche Auseinandersetzung und damit ein Leistungsfall absehbar ist. Somit ist es nicht möglich, einen Rechtsschutz erst abzuschließen, wenn sich der Streit bereits abzeichnet.
Die Wartezeiten sind unterschiedlich, von Versicherer zu Versicherer. Sie betragen aber meist drei Monate. In den folgenden Bereichen gilt eine Karenzzeit: | Ohne Wartezeiten wird Versicherungsschutz in den folgenden Bereichen bereits am Vertragsbeginn eingeräumt: |
- Berufsrechtsschutz - Vertrags- und Sachrecht - Steuerrechtschutz - Sozialgerichtsrechtsschutz - Verwaltungsrechtsschutz - Mieter- und Vermieterrechtsschutz | - Strafrechtsschutz - Schadensersatzrechtsschutz - Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz - Disziplinarrechtsschutz - Vertragsrechtsschutz bei Kauf oder Leasing |
Die Wartezeiten entfallen im Regelfall bei einem Anbieterwechsel. Vorausgesetzt, in der Vorversicherung bestand in denselben Leistungsbereichen Schutz.
Lehrkräfte erhalten als Beamte bessere Konditionen und können sich günstiger versichern. Allerdings gibt es bei einer Rechtsschutzversicherung für Lehrer auch einiges zu beachten, damit im Ernstfall optimaler Versicherungsschutz besteht.
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