Beihilfeempfänger entscheiden sich meist für eine private Krankenversicherung. Diese PKV - Checkliste für Beamte hilft dabei, den richtigen Tarif zu wählen.
Die private Krankenversicherung bietet für Beamte viele Vorteile. Sie erhalten hohe Zuzahlungen, kurzfristige Arzttermine und medizinische Behandlungen nach hohen Standards. Hinzu kommt, dass sie durch den Abschluss einer Restkostenversicherung beihilfeberechtigt bleiben. Denn der Anspruch auf Fürsorge würde bei der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse verfallen. Doch eine private Krankenversicherung birgt auch Tücken. So ist es nicht immer leicht, einen geeigneten Tarif zu finden.
Aus diesem Grund habe ich die PKV – Checkliste für Beamte erstellt. Diese soll Beihilfeberechtigten und Referendaren dabei helfen, die richtige Krankenversicherung zu finden.
Beamte haben im Vergleich zu Angestellten keinen Anspruch auf einen Kostenzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung, zumindest in den meisten Bundesländern. Sie erhalten abhängig von ihrer beruflichen und familiären Situation Beihilfe. Dabei handelt es sich um eine prozentuale Kostenübernahme der Krankheitskosten. Der Staat sichert den Beamten also zu, dass er sich mit mindestens ihrem Beihilfesatz im Krankheitsfall finanziell an den Behandlungskosten beteiligt.
Aus diesem Grund schließen Beamte keine private Krankenversicherung im wesentlichen Sinne ab. Sondern eine Restkostenversicherung, die den Anteil deckt, der nicht von der Beihilfe bezahlt wird. Um diese abzuschließen, ist es im ersten Schritt wichtig zu wissen, wie hoch der Beihilfeanspruch ausfällt.
Die PKV-Tarife für Beamte unterscheiden sich maßgeblich in Bezug auf die ambulanten Behandlungen. Beispielsweise sehen einige Tarife eine Erstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (3,5-fach) oder sogar darüber hinaus vor. Da Privatärzte in der Regel einen hohen Gebührensatz veranschlagen, empfiehlt es sich, eine PKV mit den entsprechenden Leistungen zu wählen. Dies gilt auch für zahnärztliche und stationäre Behandlungen.
Heilpraktiker und Sehhilfen
Antragsteller müssen prüfen, ob der Tarif eine Kostenübernahme für Sehhilfen und Heilpraktikerbehandlungen vorsieht. Diese sind nicht immer durch die die Beihilfe gedeckt. Allerdings lassen sich die Kosten über die PKV versichern.
Freie Arztwahl
Beamte sollten darauf achten, dass ihr Tarif eine freie Arztwahl vorsieht. Andernfalls müssen sie zunächst einen Allgemeinmediziner aufsuchen. Dieser entscheidet darüber, ob eine Überweisung zum Facharzt erfolgt.
Unbegrenzte Psychotherapie
Psychotherapien sind für Krankenversicherer kostspielige Gesundheitskosten. Aus diesem Grund gehen viele Gesellschaften dazu über, die Anzahl der Sitzungen zu begrenzen. So kommen sie zum Beispiel nur für 20 Sitzungen im Kalenderjahr auf. Ein guter Tarif sollte die komplette Kostenübernahme vorsehen.
Vorsorgeuntersuchungen
Ein guter PKV-Tarif für Beamte sollte die Kostenübernahme für erweiterte Vorsorgeuntersuchungen einschließen. Dabei kann es sich um Krebsvorsorge wie Hautkrebs-Screening handeln. Auch Schutzimpfungen und Impfmaßnahmen vor Auslandsaufenthalten sollten möglichst übernommen werden.
Heilmittel und Medikamente
Gesetzlich Versicherte müssen für Heilmittel und Medikamente eine Zuzahlung leisten. Beispielsweise sehen die Krankenkassen eine Zahlung für Massagen und Krankengymnastik vor. Ein guter Beamtentarif sollte von einer Zuzahlung für die Versicherten absehen.
Wichtig ist außerdem, darauf zu achten, dass die private Krankenversicherung keine Generika-Verpflichtung vorsieht. Bei Kassenpatienten prüfen Ärzte, ob es ein kostengünstigeres Präparat mit demselben Wirkstoff gibt. In diesem Fall sind sie dazu verpflichtet, dieses zu verschreiben. Bei Privatpatienten hingegen schreiben die Mediziner im Regelfall das Originalpräparat auf. Sieht die PKV eine Generika-Verpflichtung vor, müssen die Versicherten für die Differenz aufkommen. Das bedeutet, die Krankenversicherung leistet nur bis zum Betrag des preiswerteren Präparates.
Freie Klinikwahl
Heutzutage sehen die meisten privaten Krankenversicherungen eine freie Klinikwahl vor. Das bedeutet, die Versicherten können selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus sie sich behandeln lassen. Ist dieser Zusatz nicht in ihrem Vertrag enthalten, müssen sie im Krankheitsfall die nächstgelegenen bzw. Vom Versicherer vorgegebenen Krankenhäuser aufsuchen.
Höhe des Krankenhaustagegeldes
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag der vollstationären Unterbringung bezahlt. Es dient mitunter dazu, den Eigenanteil für Patienten zu decken. Außerdem kann das Krankenhaustagegeld dafür aufgewendet werden, Kosten für Telefone oder Kinderbetreuung während des stationären Aufenthalts zu bezahlen.
Unterbringung im Krankenhaus und Chefarztbehandlung
Viele Versicherte legen Wert darauf, im Krankheitsfall in einem Einzelzimmer untergebracht zu sein. Dieser Tarifbaustein schließt im Regelfall auch die Behandlung durch einen Chefarzt ein.
Erstattung von Krankentransporten
Medizinisch notwendige Krankentransporte werden von der PKV bezahlt. Jedoch kann es zu Einschränkungen kommen. So sehen einige Versicherer eine Kilometerbegrenzung vor. Auch kann die Kostenübernahme abgelehnt werden, wenn die Patienten auf eigenen Wunsch die Klinik wechseln.
Zahnbehandlungen und Zahnersatz
Im Regelfall übernimmt die Beihilfe im Rahmen des Anspruchs der Beamten die Kosten für zahnmedizinische Behandlungen. Einige PKV-Tarife erstatten die übrigen Kosten nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Bestenfalls sollte eine Versicherung abgeschlossen werden, welche die zahnmedizinischen Kosten in voller Höhe übernimmt. Sofern der Beitrag zu kostspielig ist, sollte ein möglichst hoher Prozentsatz für die Kostenerstattung gewählt werden.
Erstattung nicht beihilfefähiger Kosten
Die Restkostenversicherung orientiert sich in der Regel an den Leistungen der Beihilfe. Um auch die Kosten für nicht beihilfefähige Behandlungen erstattet zu bekommen, muss diese Ergänzung im Tarif enthalten sein. Dabei kann es sich beispielsweise um Material- oder Laboraufwendungen handeln.
Vorsorgeuntersuchungen
Ein Großteil der Restkostenversicherungen für Beamte leisten auch für Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt. Allerdings unter Einschränkungen. Beispielsweise könnte eine professionelle Zahnreinigung nur einmal im Kalenderjahr erstattet werden. Daher ist zu prüfen, welche Regelungen in Bezug auf die Vorsorge Anwendung finden.
Summenbegrenzung
Einige Tarife sehen eine Summenbegrenzung für Zahnersatz vor. Dabei kann es sich um einen festen Betrag im Kalenderjahr oder eine Staffelung für die ersten Versicherungsjahre handeln. Letzteres bedeutet, dass die Versicherung in den ersten ein bis fünf Jahren einen maximalen Erstattungsbetrag festlegt. Erst nach Ablauf der Frist entfällt die Summenbegrenzung. Auch Preis-Leistungsverzeichnisse könnten dazu führen, dass der Versicherer die Erstattungen kürzt.
Eine Selbstbeteiligung ist bei den meisten Beamtentarifen nicht üblich. Dabei wird ein fester Betrag vereinbart, denn die Versicherten im Jahr selbst für ihre Gesundheitskosten aufbringen müssen. Erst wenn der Selbstbehalt überschritten ist, leistet die PKV.
Da eine Restkostenversicherung im Regelfall keinen Selbstbehalt vorsieht, sollte der Tarif keinen Eigenanteil beinhalten. Eine Ausnahme besteht für zusätzliche Absicherungen, die über die Beihilfeansprüche hinausgehen. Dies kann Heilpraktikerbehandlungen oder bestimmte zahnmedizinische Behandlungen betreffen. In diesem Fall sollte der Selbstbehalt so niedrig wie möglich sein.
In anderen Ländern gelten von Deutschland abweichende Gesundheitsbestimmungen. Um auch auf Reisen gut abgesichert zu sein, sollte der Tarif eine Auslandsreisekrankenversicherung beinhalten. Vor Vertragsabschluss sind die folgenden Aspekte mit dem eigenen Bedarf abzugleichen:
Nehmen die Versicherten innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch, erhalten sie ihre Beiträge anteilig rückerstattet. Maßgeblich dafür ist, dass der Tarif eine „Beitragsrückerstattung“ vorsieht. Beamte können auf diese Weise viel Geld sparen, sofern sie gesund bleiben. Da die Beitragsrückerstattung nicht auf Dauer garantiert ist und da man in der Regel im Laufe der Jahre häufiger zum Arzt gehen muss, sollte die Auswahl der PKV nicht ausschließlich von diesem Punkt abhängig gemacht werden.
Diese PKV-Checkliste für Beamte soll dabei behilflich sein, einen passenden Tarif auszuwählen. Allerdings gibt es viele weitere Aspekte zu beachten, auch in Bezug auf die Gesellschaft. Grundsätzlich ist eine private Krankenversicherung immer von dem eigenen Bedarf abhängig. Daher lässt sich keine pauschale Aussage treffen, welcher Versicherungsschutz allgemeingeltend der Richtige ist.
Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, eine PKV zu finden, die Ihren persönlichen und individuellen Bedürfnissen entspricht. Vereinbaren Sie dafür einen Termin mit mir, telefonisch oder über mein Kontaktformular.