Alexander Kuhlen - Hohes Berufsrisiko der Ärzte durch eine Rechtsschutzversicherung absichern
Von Alexander Kuhlen am 20.02.2023

Hohes Berufsrisiko der Ärzte durch eine Rechtsschutzversicherung absichern

Eine Rechtsschutzversicherung gehört für Ärzte zu den wichtigsten Versicherungen. Denn Mediziner haben aufgrund ihrer Tätigkeit ein besonders hohes Risiko für schwerwiegende Vorwürfe. Ein guter Rechtsschutz mit umfassenden Leistungen ist für Ärzte unerlässlich.

Rechtsschutz für Ärzte: Sinnvolle und wichtige Versicherung

Zu den wichtigsten Versicherungen für Ärzte gehören alle Absicherungen, die existenzbedrohende Risiken decken. Darunter fällt die Berufshaftpflichtversicherung, die bei Schadensersatzforderungen eintritt. Aber auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, um bei Verlust der eigenen Arbeitskraft finanziell abgesichert zu sein. Auch die Rechtsschutzversicherung gehört für Ärzte zu den Absicherungen, auf die sie keinesfalls verzichten sollten.

Eine Rechtsschutzversicherung leistet bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Sie übernimmt die Kosten für Gerichtsverfahren sowie Anwaltshonorar und unter Umständen Sachverständigen- und Mediationskosten. Ärzte haben aufgrund ihrer Tätigkeit ein hohes Risiko für rechtliche Auseinandersetzungen. Diese können aus Streitigkeiten mit Privatpatienten über Rechnungen oder Unstimmigkeiten mit dem Vermieter der Praxisräume resultieren.

Viel gravierender sind jedoch Klagen aufgrund von Kunstfehlern oder der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht. Diese Fälle können sich lange hinziehen und durch den hohen Streitwert mit immensen Kosten verbunden sein. Für niedergelassene Ärzte besteht außerdem das Risiko von Streitigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung.

Eine Rechtsschutzversicherung ist für Ärzte neben der Berufshaftpflicht unerlässlich, um bei Streitigkeiten und Auseinandersetzungen finanziell abgesichert zu sein.

Bausteine der Rechtsschutzversicherung für Ärzte

Eine Rechtsschutzversicherung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Jeder deckt einen bestimmten Bereich ab. So ist es möglich, nicht nur die berufliche Tätigkeit, sondern auch Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsrecht, im Zusammenhang mit der Praxisimmobilie und im Privatbereich abzusichern. Bei Ärzten stellen im Hinblick auf ihre Tätigkeit der Berufsrechtsschutz sowie der Sozial- und Strafrechtsschutz die wichtigsten Bausteine dar.

Grundbausteine der Rechtsschutzversicherung

  • Beruf: Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Für Mediziner empfiehlt es sich, eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Ärzte abzuschließen, da diese berufsbezogene Risiken wie eine Schweigepflichtverletzung einschließen kann.
  • Privat: Absicherung als Privatperson, etwa bei Vertragsstreitigkeiten oder Schadensersatzforderungen.
  • Verkehr: Optionale Ergänzung für den Versicherungsschutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen verbunden mit dem Straßenverkehr.
  • Haus und Wohnen: Bei Rechtsstreitigkeiten mit Vermieter, Nachbarn oder der Stadt. Für Vermieter gib es die Ergänzung „Vermieter-Rechtsschutz“.

Gute Tarife bieten darüber hinaus eine telefonische Rechtsberatung. Damit können sich Versicherte vorab per Telefon von einem Anwalt beraten lassen. Auch gibt es Anbieter, die eine vorsorgliche Beratung in ihren Verträgen aufnehmen. Dann besteht die Möglichkeit, sich einmalig bis zu einem Maximalbetrag von einem Anwalt zu Themen beraten zu lassen, die nicht versichert sind oder wenn noch kein Rechtsstreit vorliegt.

Berufsbezogene Leistungen für Ärzte

  • Praxis-Vertrags-Rechtsschutz: Bei Streitigkeiten mit Patienten über die Rechnungsstellung und Abrechnung.
  • Strafrecht: Versicherungsschutz sollte auch dann bestehen, wenn das Verfahren eingestellt wird. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass möglichst auch vorsätzliche Delikte und der Vorwurf eines Verbrechens mitversichert sind.
  • Sozialrechtsschutz: Besonders sinnvoll für niedergelassene Ärzte. Unter anderem für Streitigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung.
  • Schweigepflichtverletzung: Versicherungsschutz bei Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht und damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen.
  • Arbeitgeberrechtsschutz: Bei Auseinandersetzungen mit den Mitarbeitern.
  • Gelegentlich selbstständige Tätigkeit: Richtet sich an angestellte Ärzte, die gelegentlich als Selbstständige tätig sind. Beispielsweise als Notarzt.

Einige Rechtsschutzversicherungen für Ärzte bieten zudem einen Inkassodienst. Da viele Ärzte auch Unternehmer sind, ist es ihre Aufgabe, die Praxis zu leiten. Kommt es zu Zahlungsrückständen bei Patienten, Auftraggebern oder der Krankenkasse, müssen die offenen Forderungen eingetrieben werden. Der Inkassodienst des Versicherers übernimmt dies für sie.

Der optimale Versicherungsschutz: Eine Frage der Tätigkeitsform

Die Tätigkeitsform ist entscheidend dafür, welche Leistungsbausteine der Rechtsschutz für Ärzte beinhalten muss. So haben niedergelassene Ärzte einen anderen Bedarf als angestellte Mediziner. Während selbstständige Ärzte sich umfangreich selbst absichern müssen, sind Arbeitnehmer meist im Außenverhältnis über ihren Arbeitgeber versichert. Kommt es zu Problemen mit Patienten oder der Krankenkasse, ist der Arbeitgeber verantwortlich und sein Firmenrechtsschutz springt ein.

Nicht versichert ist jedoch bei niedergelassenen Ärzten das Innenverhältnis. Das bedeutet, Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber oder Kollegen. Dafür benötigen sie eine eigene Rechtsschutzversicherung. Selbiges gilt auch, wenn sie gelegentlich selbstständig tätig sind, etwa als Notarzt oder Gutachter. Oder wenn die Praxis eines Kollegen vorübergehend vertreten wird. Eine gute Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzte berücksichtigt solche Situationen und bietet entsprechend Versicherungsschutz.

Die Rechtsschutzversicherung für Ärzte: Gut versichert bei Rechtsstreitigkeiten

Unabhängig davon, ob Sie ein niedergelassener oder angestellter Arzt sind, sollten Sie sich eingehend mit Ihrem Rechtsschutz befassen. Angestellte Ärzte haben den Vorteil, dass sie im großen Rahmen über die Firmenrechtsschutzversicherung des Arbeitgebers abgesichert sind. Dennoch bestehen Leistungslücken. Etwa bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber selbst. Oder auch, wenn der bestehende Versicherungsschutz nicht ausreichend ist. In jedem Fall raten wir Ihnen, vorhandene Verträge zu prüfen.

Niedergelassene Ärzte müssen sich selbst, ihre Praxis und ihre Mitarbeiter umfangreich gegen Rechtsstreitigkeiten schützen. Durch den Einschluss verschiedener Leistungsbausteine haben sie die Möglichkeit, ihren Vertrag ihrem individuellen Bedarf anzupassen. So können Sie sich in allen Bereichen umfassend versichern.

Gerne beantworte ich alle Ihre Fragen zur Rechtsschutzversicherung für Ärzte. Darüber hinaus bin ich Ihnen dabei behilflich, die passende Versicherung für sich selbst und bedarfsweise für Ihre Praxis und Ihre Mitarbeiter zu finden. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich von mir beraten.

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