Die Absicherung der Arbeitskraft ist eine der wichtigsten abzusichernden Risiken. Die Versorgungswerke der Ärzte bieten dahin gehend bereits einen guten Grundschutz. Denn diese zahlen bei einer vorliegenden Berufsunfähigkeit eine BU-Rente, die das entfallende Einkommen kompensieren soll. Damit sind Kammerberufe besser abgesichert als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dennoch sind die Leistungen für Ärzte unzureichend und die Hürde für eine BU-Rente nur schwer zu nehmen. Nachfolgend erkläre ich Ihnen, wieso die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte die ideale Ergänzung zu den Leistungen der Versorgungswerke ist.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn der Arztberuf aufgrund von Krankheit oder einem Unfall voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. In den Bedingungen der Versicherer wird Berufsunfähigkeit wie folgt definiert:
Die meisten Tarife leisten, wenn der Versicherungsnehmer seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Sie müssen die Tätigkeit als Arzt also nicht vollständig aufgeben. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten oder mindestens die Hälfte ihrer Tätigkeit nicht mehr ausüben können, liegt eine Berufsunfähigkeit vor. Dieser Zustand muss für voraussichtlich mindestens sechs Monate anhalten. Dann erhalten Sie von Ihrer Versicherung die vereinbarte Rente monatlich ausbezahlt.
Der Versicherer erbringt die Leistung so lange, wie die Berufsunfähigkeit anhält. Ist eine Rückkehr in den Job nicht mehr möglich, leistet die BU-Versicherung bis zum vertraglich vereinbarten Endalter – größtenteils 62 oder 65 Jahre. Danach erfolgt die reguläre Rentenzahlung durch das Versorgungswerk. Einige Tarife ermöglichen es, eine lebenslange Rente bei Berufsunfähigkeit vor 40 Jahren einzuschließen. Diesen Zusatzbaustein empfehlen wir jungen Medizinern, da sie bei einem frühen Verlust ihrer Arbeitskraft kaum Rentenansprüche erwerben.
Versorgungswerke bieten neben der Altersrente auch eine Berufsunfähigkeitsrente an. Auf diese Leistung haben die meisten Ärzte bereits ab ihrer ersten Beitragszahlung Anspruch. Dabei werden sie so gestellt, als hätten sie bis zu ihrem 62. Lebensjahr Beiträge entrichtet und erhalten dementsprechend eine BU-Rente.
Allerdings weist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte aus dem Versorgungswerk erhebliche Leistungslücken und Schwierigkeiten auf:
Diese Kriterien zeigen, dass die Hürden für eine BU-Rente aus dem Versorgungswerk sehr hoch sind. Häufig werden Antragsteller abgelehnt, weil sie nicht zu 100 Prozent berufsunfähig sind und theoretisch noch wenige Stunden am Tag arbeiten können. Oder weil man sie in einen anderen medizinischen Beruf verweisen kann. Hierbei spielt es keine Rolle, ob eine solche Stelle frei ist. Es genügt, dass eine alternative Tätigkeit „ausgeübt werden kann“.
Auch wenn Ärzte über die Versorgungswerke anders als gesetzlich Rentenversicherte einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente haben, sind die Hürden nur schwer zu nehmen. Wer trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung einen anderen medizinischen Beruf ausüben kann, hat im Regelfall keinen Anspruch auf eine Leistung. So könnte ein Chirurg, der nach einer Handverletzung nicht mehr operieren kann, durchaus Gutachten beim MDK erstellen. In diesen Fällen schafft nur die zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte Abhilfe.
Die BU-Versicherung ist die ideale Ergänzung zu den Versorgungswerken. Denn Sie haben bereits bei einem 50-prozentigen Verlust Ihrer Arbeitskraft Anspruch auf die Rentenleistung. Wichtig ist, dass Sie einen Tarif ohne abstrakte Verweisung wählen. Dann spielt es für den Versicherer keine Rolle, ob Sie theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnten. Entscheidend ist nur, dass Sie Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit, wie diese ausgestaltet war, nicht mehr nachgehen können.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet darüber hinaus den Vorteil, dass sich die BU-Rente individuell festlegen lässt. Die meisten Versicherer sehen außerdem eine Nachversicherungsgarantie vor. Damit kann die Rentenleistung zu bestimmten Anlässen erhöht werden, ohne dass eine Gesundheitsprüfung vorgenommen wird. Etwa bei der Geburt eines Kindes, einer Hochzeit oder einer Gehaltssteigerung.
Mit dem Versorgungswerk haben Ärzte einen guten Basisschutz, wenn sie berufsunfähig sind. Allerdings nur dann, wenn eine 100-prozentige BU vorliegt, sie keiner anderen medizinischen Tätigkeit nachgehen können und ihre Approbation abgeben. Da die Hürden für eine BU-Rente vom Versorgungswerk hoch sind, wird Ärzten angeraten, eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Vor allem junge Mediziner können sich zu günstigen Bedingungen versichern und haben überwiegend noch keine Schwierigkeiten mit den Gesundheitsfragen. Im Optimalfall kümmern sie sich bereits während des Studiums um die Absicherung ihrer Arbeitskraft. Denn für Studenten gehört die BU zu den wichtigsten Versicherungen.
Als unabhängiger Versicherungsmakler berate ich Sie und helfe Ihnen dabei, sich optimal abzusichern. Ich beantworte auch gerne alle Ihre Fragen zur BU-Rente der Versorgungswerke und der ergänzenden Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit mir.