Alexander Kuhlen -Warum ist die Gliedertaxe bei der Unfallversicherung für Ärzte so wichtig?
Von Alexander Kuhlen am 27.02.2023

Warum ist die Gliedertaxe bei der Unfallversicherung für Ärzte so wichtig?

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen während oder auf dem Weg zur Arbeit. Doch rund 77 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit. Und im Haushalt oder bei der Ausübung des Hobbys greift der gesetzliche Versicherungsschutz nicht. Hierfür benötigt es eine private Unfallversicherung. Denn nur diese schützt Sie vor den Folgen einer dauerhaften Invalidität. Allerdings ist die Gliedertaxe in der Unfallversicherung für Ärzte ein entscheidendes Kriterium für einen guten und soliden Versicherungsschutz.

Die Invaliditätsleistung der privaten Unfallversicherung für Ärzte

Die Unfallversicherung ist nicht nur für Ärzte eine wichtige Versicherung. Eine der entscheidenden Leistungen des Versicherungsschutzes ist die Invaliditätsleistung. Dabei handelt es sich um eine Einmalzahlung, die im Falle einer unfallbedingten Invalidität erbracht wird. In welcher Höhe ist vom Invaliditätsgrad und der Grundsumme abhängig. Dabei gilt: umso schwerer die Invalidität, desto höher ist die Versicherungsleistung. Denn mit steigender Invalidität nimmt auch der finanzielle Bedarf zu.

Der Invaliditätsgrad wird anhand der Gliedertaxe bemessen. Diese ordnet bestimmten Gliedmaßen und Sinnesorganen einen festen Prozentsatz zu. Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit dieser Körperteile aufgrund eines Unfalls zahlt der Versicherer die Invaliditätsleistung. Dieses Kapital kann genutzt werden, um zukünftig entfallendes Einkommen zu kompensieren. Aber auch um bestimmte Maßnahmen wie den Umbau der Wohnung oder die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs zu finanzieren.

Die Gliedertaxe unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. So kann der Verlust einer Hand einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent oder auch 70 Prozent bedeuten.

Wieso ist die Gliedertaxe in der Unfallversicherung für Ärzte wichtig?

Die Gliedertaxe ist eine der wichtigsten Kriterien einer guten Unfallversicherung. Insbesondere für Ärzte und Heilberufe. Denn bei vielen Arbeitnehmern bedeutet der Verlust eines Körperteils wie des Zeige- oder Mittelfingers zwar Einschränkungen, doch kann der Beruf weiterhin ausgeübt werden. Verliert ein Chirurg bei einem Unfall hingegen seinen Finger, kann dies das Ende seiner medizinischen Laufbahn sein. Die Höhe der Leistung ist also entscheidend für einen soliden Versicherungsschutz.

So kann ein Versicherer für den Verlust von Daumen und Zeigefinger einen Invaliditätsgrad von 45 Prozent vorsehen. Bei einer Grundsumme von 100.000 Euro (ohne Progression) würden somit 45.000 Euro bezahlt werden (45 Prozent von 100.000 Euro). Bei einem anderen Versicherer kann der Verlust beider Finger aber bereits eine Invalidität von 60 Prozent bedeuten. Somit erhält der Betroffene 60.000 Euro. Wird eine Progression vereinbart, die zusätzlich die Leistung prozentual erhöht, wird der Unterschied noch deutlicher:

Leistung bei 45 Prozent Invalidität mit 225 Prozent Progression

Leistung bei 60 Prozent Invalidität mit 225 Prozent Progression

65.000 Euro

105.000 Euro

Die Leistungsbeispiele verdeutlichen, wie wichtig eine gute Gliedertaxe in der Unfallversicherung für Ärzte und Heilberufe ist. Aus diesem Grund bieten viele Versicherer spezielle Tarife mit einer verbesserten Invaliditätsleistung.

Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte und Heilberufe

Versicherungsgesellschaften wie die Alte Leipziger, Basler, Helvetia, InterRisk oder Janitos bieten eine verbesserte Gliedertaxe für Ärzte in der Unfallversicherung. So sind der Verlust von Körperteilen, wie den Fingern und der Hand bereits höher versichert als in den regulären Tarifen. Je nach Anbieter ist für den unfallbedingten Verlust oder die Funktionsfähigkeit der Hand bereits eine Invalidität von 100 Prozent vorgesehen.

Allerdings sind Arzttarife in der Unfallversicherung meist auch teurer. Daher kann eine hohe Progression eine Alternative sein.

Mehr Leistung bei Invalidität durch Progression

Wurde eine Unfallversicherung ohne Progression abgeschlossen, erhält der Versicherte den jeweiligen Prozentsatz seiner Versicherungssumme, der dem Körperteil in der Gliedertaxe zugeordnet wurde. Ist der Daumen beispielsweise mit 30 Prozent definiert, erbringt der Versicherer bei einer Grundsumme von 100.000 Euro eine Leistung von 30.000 Euro.

Um die ausbezahlte Kapitalleistung zu erhöhen, kann eine Progression vereinbart werden. Die meisten Versicherer bieten drei Progressionsstaffeln: 225, 350 und 500 Prozent. Jeder Staffel wird also ein bestimmter Faktor zugeordnet, um den sich die Auszahlung erhöht. Je größer die Progressionsstaffel, desto höher ist die Leistung.

Sobald eine Progression vereinbart wurde, sind die Staffelungen im Versicherungsschein aufgeführt. Dort lässt sich exakt entnehmen, wie viel der Versicherer für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines bestimmten Körperteils oder Sinnesorgans erbringt – unter Berücksichtigung der Progressionsstaffelung.

Beispiel: Leistung bei Invalidität bei einer Progressionsstaffel von 225 Prozent

Invaliditätsgrad

Leistung in Prozent von der Versicherungssumme

30 Prozent

35 Prozent

40 Prozent

55 Prozent

50 Prozent

75 Prozent

60 Prozent

105 Prozent

70 Prozent

135 Prozent

80 Prozent

165 Prozent

90 Prozent

195 Prozent

100 Prozent

225 Prozent

Mit einer Grundsumme von 100.000 Euro würden bei einer 225-prozentigen Progressionsstaffelung im Falle einer Vollinvalidität 225.000 Euro erbracht werden.

Hohe Progression als Alternative zu Ärztetarifen

Als Arzt müssen Sie nicht zwangsweise einen Ärztetarif abschließen. Sind diese Sondertarife zu teuer oder bieten nicht die gewünschten Leistungen, können sie auch einen klassischen Tarif wählen. In diesem Fall ist es aber ratsam, die Gliedertaxe der Unfallversicherung genau zu prüfen und eine hohe Progression zu vereinbaren. Mindestens 350 Prozent, besser noch 500 Prozent. So lässt sich auch der Verlust von Fingern, was bei Ärzten das Aus ihrer Karriere bedeuten kann, mit einer hohen Kapitalleistung versichern.

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