Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Welches Endalter sollte die-BU haben
Von Alexander Kuhlen am 12.01.2018

Welches Endalter sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung haben?

In der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung stehen folgende Fragen früher oder später immer im Raum:

In diesem Blog-Beitrag geht es allerdings zunächst einmal darum, das passende Endalter für die eigene Berufsunfähigkeitsversicherung zu wählen. Soll der Vertrag bis 67 Jahre laufen oder reicht es aus, wenn dieser bereits mit 65 oder sogar 60 Jahren endet?

Doch warum kommt diese Frage eigentlich so häufig auf? Der Grund ist ganz einfach: Je früher der Vertrag endet, desto niedriger ist der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit zunehmendem Alter steigt nämlich das Risiko, berufsunfähig zu werden, überproportional an. Sicherlich gibt es auch viele Personen, die schon in sehr jungen Jahren von einer Berufsunfähigkeit betroffen sind. Die finanziellen Auswirkungen bzw. Folgen sind dann sogar noch wesentlich gravierender. In der Regel liegt das Durchschnittsalter jedoch höher.

Auf die Frage, "warum Sie dennoch möglichst früh schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten", bin ich in einem anderen Blog-Artikel bereits schon einmal eingegangen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Endalter 67, Endalter 65, Endalter 60...?

Es sollte beim Abschluss dringend darauf geachtet werden, dass der Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung zeitlich an den gewöhnlichen Beginn der Altersrente angepasst ist. In der Regel ist dies das Alter 67 Jahre bei Angestellten. Bei Beamten kann, je nach Tätigkeit, der reguläre Beginn der Pensionszahlungen schon wesentlich früher sein. Sofern für den Selbständigen die Berufsunfähigkeitsversicherung das geeignete Mittel zur Absicherung der Arbeitskraft ist, sollte anhand der gesamten individuellen Rahmenbedingungen über den Vertragsablauf entschieden werden.

Immer wieder stoße ich in meiner Beratung auf Angebote oder Verträge mit einem viel zu geringen Endalter...

Im ersten Moment scheinen die Argumente schlüssig zu sein. Es ist nämlich durchaus so, dass man bereits vor 67 Jahren in Rente gehen kann. Auch könnte es sein, dass man z.B. bis 63 Jahre "ausgesorgt" hat, überhaupt nicht mehr auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen ist. Doch andererseits wird hier nicht beachtet, dass man bei frühzeitigem Renteneintritt erhebliche Rentenabzüge berücksichtigen muss. Zum anderen sollte klar sein, dass beispielsweise zum Überbrücken von 60 bis 67 Jahre ein nicht zu unterschätzender Kapitalbedarf vorhanden sein müsste, der dann unerfreulicherweise auch noch aufgebraucht wird, obwohl dieser womöglich für etwas komplett anderes eingeplant war. Bei einer nicht vorhandenen monatlichen Berufsunfähigkeitsrente über 2.500,- € fehlen somit insgesamt 210.000,- €.

Teilweise bieten Versicherer allerdings auch für bestimmte Berufe keine Absicherung bis 67 Jahre an. Hier sollte man sich gut überlegen, ob dies das passende Angebot ist oder ob ein anderer Anbieter nicht gegebenenfalls bessere Absicherungsmöglichkeiten bietet.

Hinzu sollte auch die Überlegung kommen, dass sich das gesetzliche Renteneintrittsalter voraussichtlich noch weiter erhöhen wird. Dies führt dann dazu, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit unweigerlich zu einer Diskrepanz zwischen dem Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung und dem Beginn der Altersrente kommen wird. Auch aus diesem Grund ist das höchstmögliche Endalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung absolut zu empfehlen.

Lösung: Bei Bedarf kann die Berufsunfähigkeitsversicherung später einfach reduziert werden

Sofern Sie zu Beginn nun die ideale Absicherung bis zum Endalter 67 und dafür die etwas höheren Beiträge in Kauf genommen haben, so ist die Absicherung bei weitem nicht in "Stein gemeißelt". Zu einem späteren Zeitpunkt können in aller Regel die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung flexibel reduziert werden. So könnte bei Bedarf das Endalter beispielsweise dann von 67 auf 65 verringert oder der Vertrag könnte vollständig aufgelöst bzw. gekündigt werden.

Umgekehrt ist dies nahezu undenkbar. Für die Verlängerung des Endalters einer Berufsunfähigkeitsversicherung müsste für gewöhnlich ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Damit einher geht dann eine neue Gesundheitsprüfung, die es zu überstehen gilt, sowie ein teureres Eintrittsalter.

...und wenn ich nun doch bereits einen bestehenden Vertrag mit niedrigerem Endalter habe?

Hier bieten sich zwei Lösungsmöglichkeiten an. Es sind dann im Einzelfall die Vor- und Nachteile beider Varianten zu prüfen. Zum einen könnte ein komplett neuer und passender Vertrag abgeschlossen werden, im Nachgang löst man dann die alte Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Zum anderen werden vereinzelt sogenannte "Aufstockungsverträge" angeboten. Diese füllen dann lediglich noch die Lücke zwischen dem Ablauf der ersten Berufsunfähigkeitsversicherung sowie dem gewünschten Endalter, z.B. 67 Jahre, auf. Voraussetzung ist allerdings auch hier eine Gesundheitsprüfung.

Fazit:

Ob man tatsächlich einmal auf seine Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen ist, weiß man nicht. Zu Beginn sollte daher immer das maximal mögliche Endalter ausgewählt werden. Sofern sich dann im Laufe des Lebens die Rahmenbedingungen vollständig verändern, kann entweder immer noch das Endalter reduziert werden. Auch könnte man den Vertrag im Zweifelsfall immer noch vorzeitig kündigen. Ein zu Beginn zu niedrig angesetztes Endalter kann durchaus zu großen Problemen für den Einzelnen führen. Sparen Sie hier besser nicht am falschen Ende!

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