In der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung stehen folgende Fragen früher oder später immer im Raum:
In diesem Artikel geht es zunächst einmal darum, das passende Endalter bei Abschluss der eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung zu wählen. Soll der Vertrag bis 67 Jahre laufen oder reicht es aus, wenn dieser bereits mit 65 oder sogar 60 Jahren endet? Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie sich eingehend mit dieser Frage beschäftigen.
Je jünger das Endalter, desto günstiger ist der Beitrag
Doch warum kommt die Frage eigentlich so häufig auf? Der Grund ist ganz einfach: Je früher der Vertrag endet, desto niedriger ist der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit zunehmendem Alter steigt nämlich das Risiko, berufsunfähig zu werden, überproportional an. Sicherlich gibt es auch viele Personen, die schon in sehr jungen Jahren von einer Berufsunfähigkeit betroffen sind. Die finanziellen Auswirkungen bzw. Folgen sind bei früher Berufsunfähigkeit sogar noch wesentlich gravierender. In der Regel liegt das Durchschnittsalter jedoch höher. Daher ist es nicht sinnvoll, ein viel zu niedriges Endalter zu wählen, um den Beitrag der Versicherung zu senken!
Es sollte beim Abschluss dringend darauf geachtet werden, dass der Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung zeitlich an das Eintrittsalter der Rente angepasst ist. In der Regel ist das gesetzliche Eintrittsalter für die Rente bei Angestellten mit dem 67. Lebensjahr erreicht. Bei Beamten kann, je nach Tätigkeit, der reguläre Beginn der Pensionszahlungen schon wesentlich früher sein. Sofern für den Selbstständigen die Berufsunfähigkeitsversicherung das geeignete Mittel zur Absicherung der Arbeitskraft ist, sollte anhand der gesamten individuellen Rahmenbedingungen über den Vertragsablauf entschieden werden.
Im ersten Moment scheinen die Argumente schlüssig zu sein. Es ist nämlich durchaus so, dass man bereits vor 67 Jahren in Rente gehen kann. Auch könnte es sein, dass man z.B. bis 63 Jahre "ausgesorgt" hat und überhaupt nicht mehr auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen ist.
Doch andererseits wird hier nicht beachtet, dass man bei frühzeitigem Renteneintritt erhebliche Rentenabzüge berücksichtigen muss. Zum anderen sollte klar sein, dass bspw. zum Überbrücken von 60 bis 67 Jahre ein nicht zu unterschätzender Kapitalbedarf vorhanden sein müsste, der dann unerfreulicherweise auch noch aufgebraucht wird, obwohl dieser womöglich für etwas komplett anderes eingeplant war. Bei einer nicht vorhandenen monatlichen Berufsunfähigkeitsrente über 2.500 Euro fehlen somit insgesamt 210.000 Euro an BU-Rente über einen Zeitraum von sieben Jahre.
Diese Beispiele verdeutlichen, wie viel Kapital notwendig ist, wenn bei einem Einkommen von 2.500 Euro keine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Überbrückt wird der Zeitraum bis zum regulären Renteneintritt mit 67 Jahren.
Eintritt der BU | 58. Lebensjahr | 60. Lebensjahr | 63. Lebensjahr | 65. Lebensjahr |
Kapitalbedarf | 270.000 Euro | 210.000 Euro | 120.000 Euro | 60.000 Euro |
Die Beispiele machen deutlich, dass selbst bei einer Berufsunfähigkeit mit 65 Jahren, also zwei Jahre vor Rentenbeginn, ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch ein erheblicher Kapitalbedarf notwendig ist, um den Zeitraum zu überbrücken.
Hinzu sollte auch die Überlegung kommen, dass sich das gesetzliche Renteneintrittsalter voraussichtlich noch weiter erhöhen wird. Dies führt dann dazu, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit unweigerlich zu einer Diskrepanz zwischen dem Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung und dem Beginn der Altersrente kommen wird. Auch aus diesem Grund ist der Abschluss mit dem höchstmöglichen Endalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung absolut zu empfehlen.
Sofern Sie zu Beginn nun die ideale Absicherung bis zum Endalter 67 und dafür die etwas höheren Beiträge in Kauf genommen haben, so ist die Absicherung bei Weitem nicht „in Stein gemeißelt". Zu einem späteren Zeitpunkt können in aller Regel die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung flexibel reduziert werden. So könnte bei Bedarf das Endalter beispielsweise dann von 67 auf 65 Jahre verringert oder der Vertrag könnte vollständig aufgelöst bzw. gekündigt werden.
Umgekehrt ist dies nahezu undenkbar. Für die Verlängerung des Endalters ihrer Versicherung müssen Sie für gewöhnlich eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Mit einem neuen Vertrag einhergeht dann eine erneute Gesundheitsprüfung, die es zu überstehen gilt. Außerdem ein höheres und damit teureres Eintrittsalter.
Hier bieten sich zwei Lösungsmöglichkeiten an. Es sind dann im Einzelfall die Vor- und Nachteile beider Varianten zu prüfen. Zum einen könnte ein komplett neuer und passender Vertrag abgeschlossen werden. Im Nachgang löst man dann die alte Berufsunfähigkeitsversicherung auf.
Zum anderen werden vereinzelt sogenannte "Aufstockungsverträge" angeboten. Diese Verträge füllen dann lediglich noch die Lücke zwischen dem Ablauf der ersten Berufsunfähigkeitsversicherung sowie dem gewünschten Endalter, z.B. 67 Jahre, auf. Voraussetzung für diese Versicherung ist allerdings auch hier eine Gesundheitsprüfung durch den Versicherer.
Neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen | Aufstockungsvertrag abschließen |
+ Vertrag wird individuell an den persönlichen Bedarf angepasst + Nur ein Vertrag | + Bestehender Versicherungsschutz bleibt bestehen + Günstigerer Beitrag bei bestehendem Vertrag, da niedrigeres Eintrittsalter |
- Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss - Höheres Eintrittsalter bei Neuabschluss | - Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss - Zwei bestehende Verträge |
Niemand weiß, ob er oder sie tatsächlich auf die Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen sein wird. Doch auch wenn wir stets das Beste hoffen, ist diese Gefahr allgegenwärtig – vor allem mit voranschreitendem Alter. Daher lautet die Antwort auf die Frage, bis zu welchem Alter die Berufsunfähigkeitsversicherung laufen sollte; so lange wie möglich! Um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein, ist es immer ratsam, das höchstmögliche Endalter für die Versicherung zu wählen. Für die meisten Berufe entspricht dies 67 Jahre – dem regulären Eintrittsalter der gesetzlichen Rente.
Sofern sich dann im Laufe des Lebens die Rahmenbedingungen vollständig verändern, kann entweder immer noch das Endalter der Versicherung reduziert oder den Vertrag im Zweifelsfall vorzeitig gekündigt werden. Ein zu Beginn der Versicherung zu niedrig angesetztes Endalter kann durchaus zu großen Problemen für den Einzelnen im Fall einer späten Berufsunfähigkeit führen. Sparen Sie bei ihrer Versicherung besser nicht am falschen Ende!
Als Versicherungsexperte stehe ich Ihnen beratend zu Seite. Ich beantworte alle Ihre Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, dem optimalen Endalter und was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Außerdem helfe ich Ihnen dabei, die richtige Absicherung und den richtigen Versicherer zu finden oder bereits bestehende Verträge an Ihren Bedarf anzupassen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit mir und lassen Sie sich beraten.