Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dann zahlen Sie einen prozentualen Anteil der Kosten oder einen exakt festgelegten Betrag selbst. Dadurch lässt sich der Beitrag für die Krankenabsicherung senken. Doch wie sinnvoll ist die Selbstbeteiligung bei der PKV für Beamte, die sich bereits zu vergünstigten Konditionen versichern können?
Eine Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung bedeutet, dass die Versicherten einen Teil ihrer Krankheitskosten selbst bezahlen. Dabei können sie einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten oder einen fixen Betrag vereinbaren. Beträgt der Selbstbehalt beispielsweise 10 Prozent, müssen sie bei einer Rechnung über 1.000 Euro für medizinische Leistungen 100 Euro selbst aufbringen. Meist wird bei diesem Modell ein Maximalbetrag festgelegt. Sobald dieser innerhalb eines Versicherungsjahres erreicht wurde, entfällt der Eigenanteil für zukünftige Maßnahmen.
Bei einem fixen Selbstbehalt erstattet der Versicherer die Kosten, sobald diese den vereinbarten Betrag übersteigen. Liegt der Eigenanteil bei 500 Euro im Jahr, erhalten die Versicherten erst bei Überschreiten dieser Summe die eingereichten Rechnungen erstattet.
Bei einer privaten Krankenversicherung ist zwischen einer generellen Selbstbeteiligung und einem Eigenanteil für bestimmte Leistungen zu unterscheiden. Bei einem generellen Selbstbehalt gilt dieser für alle Leistungen, die Versicherte in Anspruch nehmen.
Hingegen kann diese Regelung auch nur für bestimmte Leistungsbausteine vereinbart sein, beispielsweise für zahnärztliche Maßnahmen oder Krankenhausaufenthalte. Dann müssen sich die Versicherten nur an den Kosten beteiligen, wenn sie die jeweiligen Leistungen in Anspruch nehmen. Für alle anderen Maßnahmen wird kein Selbstbehalt fällig.
Eine Selbstbeteiligung dient dazu, die Kosten für eine private Krankenversicherung zu senken. Denn durch den Einschluss eines Eigenanteils sinkt der Beitrag erheblich. Gerade bei älteren oder vorbelasteten Personen und Versicherten mit einem umfassenden Leistungsumfang kann ein Eigenanteil ratsam sein, um ihre PKV-Kosten zu regulieren.
Außerdem gibt es Tarife, die obligatorisch einen Selbstbehalt für bestimmte Leistungen vorsehen. Zum Beispiel im Bereich der Zahnabsicherung. Erstattet der Versicherer 80 Prozent für Zahnersatz, bleibt ein regulärer Eigenanteil von 20 Prozent für die Versicherungsnehmer.
Allerdings lohnt sich eine Selbstbeteiligung meist nur für gesunde Menschen. Denn schöpfen die Versicherten ihren Eigenanteil vollständig aus, entstehen ihnen dadurch Mehrkosten. Und diese können höher sein als die tatsächliche Kostenersparnis der Beitragsreduzierung.
Vereinbaren sie einen Eigenanteil von 1.000 Euro, den sie jedes Jahr vollständig bezahlen müssen, und reduzieren die Beiträge um lediglich 700 Euro jährlich, kostet sie der Eigenanteil mehr als die Versicherten sparen. Daher ist immer individuell zu prüfen, ob der Einschluss einer Selbstbeteiligung im Krankheitsfall die gewünschte finanzielle Erleichterung bringt.
Es gibt nur wenig Tarife auf dem Markt, die eine private Krankenversicherung für Beamte mit Selbstbeteiligung anbieten. Und dies hat auch seinen Grund. Denn Beihilfeempfänger müssen wegen der Fürsorgepflicht ihres Dienstherrn nur noch 20 bis 50 Prozent ihrer Krankheitskosten versichern. Dadurch können sie sich bereits kostengünstig privat absichern.
Die Selbstbeteiligung in der PKV kann sich bei Beamten lediglich in bestimmten Leistungsbereichen lohnen. Wenn sie beispielsweise die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung einschließen möchten und keine Kostenbeteiligung von der Beihilfe vorgesehen ist. In diesem Fall sollte die Option eines Eigenanteils geprüft werden.
Beihilfeempfänger erhalten von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zur Gesundheitsversorgung. Dadurch können sie sich besonders preiswert privat krankenversichern. Aus diesem Grund ist eine Selbstbeteiligung in der PKV für Beamte häufig nicht sinnvoll. Denn sie können ihre Prämie meist nicht ausreichend senken, sodass der Eigenanteil in einem angemessenen Verhältnis zur Kosteneinsparung steht. Dennoch ist es ratsam, diese Option zu prüfen. Insbesondere für Bausteine, die nicht im Leistungsumfang der Beihilfe abgedeckt sind und damit zu 100 Prozent versichert werden müssen.
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