Die Beihilfe in Bremen stellt eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise bei Fällen von Krankheit oder Pflege dar. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Bremen.
Als eine Leistung des Landes Bremen sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe Beamten, aber auch anderen beihilfefähigen Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Sie zielt darauf ab, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu mildern und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.
Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.
Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Bremen ist wie folgt definiert:
beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner | 65-80 % |
berücksichtigungsfähige Witwen | 70-85 % |
für berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
berücksichtigungsfähige Weisen | 80 % |
Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:
Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.
Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 60 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu zwei Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 4 Implantate pro Kiefer.
Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt keine Altersgrenze zur Beihilfe.
Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Bremen wie folgt beihilfefähig:
Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.
Pflegegrad | Angehörige | Stationäre Pflege |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 316 € | 770 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 2.005 € |
Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Bremen wird ein Zuschuss von 128 Euro zur Säuglingserstausstattung gezahlt.
Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Bremen. Beihilfefähig sind die Kosten außerhalb der EU und innerhalb Europas sowie außerhalb der EU und Europas sind bis maximal den BRD-Kosten.
Für die Beantragung von Beihilfe in Bremen muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach einer gründlichen Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit sowie die Höhe der Beihilfe.
Nein, die Beihilfe in Bremen ersetzt keine Krankenversicherung. Sie dient viel mehr als finanzielle Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Pflege gedacht. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.
Zusammengefasst ist die Beihilfe in Bremen eine bedeutende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu verringern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung fungiert.
Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.
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