Immer dann, wenn es um den Wechsel der privaten Krankenversicherung von einem Versicherer zu einem anderen Unternehmen geht, muss man sich mit folgenden Fragen beschäftigen: Was passiert mit meinen Alterungsrückstellungen bei meinem jetzigen Versicherer? Kann ich diese zu meinem neuen PKV-Versicherer mitnehmen oder verfallen sie? Bei der Beantwortung dieser wichtigen Frage muss man zwischen zwei Ausgangssituationen differenzieren...
Private Krankenversicherung bestand schon vor dem 01.01.2009:
Bestand die PKV schon vor dem 01.01.2009 so zählt dieser zur sogenannten "Alten Tarifwelt". Bei diesen Verträgen ist die Mitnahme der Alterungsrückstellungen nicht vorgesehen. Kündigt der Kunde seinen Vertrag um zu einem neuen Unternehmen zu wechseln, so verfallen diese für den Versicherten und vebleiben beim bisherigen Versicherer bzw. kommen dem dortigen Versichertenkollektiv zu Gute.
Private Krankenversicherung wurde nach dem 31.12.2008 abgeschlossen:
Bei jeder privaten Krankheitskostenvollversicherung, welche nach dem 31.12.2008 abgeschlossen worden ist, ist eine sogenannte "Wechsler Komponente" einkalkuliert. Sofern man sich dazu entschließt von einer PKV zu einer anderen zu wechseln, kann ein großer Anteil der Alterungsrückstellungen mitgenommen werden. Der Anteil der Alterungsrückstellungen, welcher beim Versichererwechsel mitgegeben wird, wird Übertragungswert genannt.
Wie bemisst sich der Übertragungswert?
Der Übertragungswert beinhaltet die tarifliche Alterungsrückstellung, welche sich ergeben hätte, sofern die versicherte Person von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wäre - höchstens jedoch bis zu der Höhe der tatsächlich existenten tariflichen Alterungsrückstellung.
Fazit:
Ob ein Teil der Alterungsrückstellungen bei einem Versichererwechsel als Übertragungswert mitgegeben werden können oder ob diese verfallen, sollte in jedem Falle bedacht werden. Als Grundlage pro oder contra einem PKV-Wechsel kann dies jedoch nicht dienen. Vielmehr ist die Überlegung hierzu lediglich ein Bestandteil innerhalb des gesamten Entscheidungsprozesses.