Immer dann, wenn es um den Wechsel der privaten Krankenversicherung von einem Versicherer zu einem anderen Unternehmen geht, muss man sich mit folgender Frage beschäftigen: Kann ich meine Altersrückstellungen mitnehmen, wenn ich meine PKV wechsle? Denn bei einem Anbieterwechsel riskieren die Versicherten, dass sie einen Großteil ihrer bereits gebildeten Altersrückstellungen verlieren. Und das bedeutet, ihre private Krankenversicherung wird im Alter teurer.
Altersrückstellungen werden in der privaten Krankenversicherung gebildet, um den Beitrag im Alter stabil zu halten. Dafür zahlen die Versicherten in jüngeren Jahren, wenn sie weniger Leistungen beanspruchen, eine etwas höhere Prämie. Im Alter werden die gebildeten Rückstellungen genutzt, um die Kosten zu stabilisieren. Dadurch soll die PKV langfristig bezahlbar bleiben.
Um zu beantworten, ob Sie die Altersrückstellungen bei einem Wechsel der PKV mitnehmen können, müssen wir berücksichtigen, wann Ihr Vertrag abgeschlossen wurde:
Wurde die PKV bis zum 31.12.2008 abgeschlossen, zählt der Vertrag zur "Alten Tarifwelt". Bei diesen Verträgen ist die Mitnahme der Alterungsrückstellungen nicht vorgesehen. Kündigt der Kunde seinen Vertrag, um zu einem neuen Unternehmen zu wechseln, verfallen die gebildeten Rücklagen für den Versicherten und verbleiben vollständig beim bisherigen Versicherer. Dort kommen sie dem Versichertenkollektiv zugute.
Bei jeder PKV, die nach dem 01.01.2009 abgeschlossen worden ist, ist eine sogenannte "Wechsler-Komponente" einkalkuliert. Sofern man sich dazu entschließt, von einem Anbieter zu einem anderen zu wechseln, kann ein Teil der Alterungsrückstellungen mitgenommen werden. Der Anteil der Alterungsrückstellungen, der beim Versichererwechsel mitgegeben wird, wird Übertragungswert genannt.
Doch Vorsicht: Auch wenn Ihre PKV nach 2009 abgeschlossen wurde, können Sie nur einen begrenzten Teil Ihrer Altersrückstellungen mitnehmen. Das heißt, Sie verlieren einen Anteil Ihrer bereits gebildeten Rücklagen für die Krankenversicherung!
Der Übertragungswert definiert die Höhe der Altersrückstellungen, die ein PKV-Versicherter bei einem Anbieterwechsel mitnehmen darf. Der Wert wird auf dem Niveau des brancheneinheitlichen Basistarifs berechnet. Dafür wird der Versicherungsnehmer so gestellt, als wäre er seit Beginn seiner privaten Krankenversicherung im Basistarif versichert gewesen.
Die Höhe des Übertragungswerts entspricht somit der Summe, die durch Beiträge im Basistarif hätte gebildet werden können. Hat der Versicherungsnehmer einen höherwertigen Tarif abgeschlossen und deshalb mehr Altersrückstellungen gebildet, als mit dem Basistarif möglich gewesen wäre, wird dieser Wert nicht berücksichtigt und verbleibt beim Versicherer. Ein vereinfachtes Beispiel:
Tatsächlich gebildete Altersrückstellungen zum Zeitpunkt der Kündigung |
5.000 Euro |
Mögliche Altersrückstellungen mit Basistarif zum Zeitpunkt der Kündigung |
3.000 Euro |
Differenz |
2.000 Euro |
Der Versicherungsnehmer hat tatsächlich 5.000 Euro Altersrückstellungen gebildet. Er darf aber nur die Summe mitnehmen, die er im Basistarif hätte ansparen können (3.000 Euro). Dadurch verbleibt die Differenz von 2.000 Euro beim bisherigen Versicherer und kommt dem dortigen Versicherungskollektiv zugute.
Hinweis: Hätte der Versicherungsnehmer weniger Altersrückstellungen gebildet als ihm im Basistarif möglich gewesen wäre, erhält er auch nur den tatsächlich angesparten Übertragungswert.
Das Beispiel macht deutlich, weshalb es meist nicht sinnvoll ist, die private Krankenversicherung zu wechseln. Auch wenn die PKV-Versicherten einen Teil ihrer Altersrückstellungen mitnehmen können, machen sie immer Verluste; denn ein Großteil ihres Sparbetrags verbleibt beim Versicherer. Davon sind vor allem Personen betroffen, die schon lange privat krankenversichert sind. Sie haben bereits eine hohe Summe an Rückstellungen angespart. Ihnen empfehle ich zunächst Alternativen zu prüfen:
Weniger problematisch ist ein Anbieterwechsel für junge Personen, die noch nicht lange in der PKV versichert sind. Sie haben meist noch nicht viele Altersrückstellungen gebildet, sodass sie keine oder nur geringfügig Verluste machen. Dennoch sollten Sie diesen Schritt nie unüberlegt gehen; denn kündigen Sie Ihre PKV, verlieren Sie nicht nur Altersrückstellungen. Sie müssen auch eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen, wobei Vorerkrankungen zu Problemen führen können. Und Sie haben ein höheres Eintrittsalter, wodurch Ihr Beitrag teurer ist.
Als Versicherungsexperte berate ich Sie und helfe Ihnen dabei, zu prüfen, ob ein Anbieterwechsel in Ihrem Fall sinnvoll ist oder nicht. Gemeinsam finden wir auch heraus, ob Sie Altersrückstellungen mitnehmen können und ob es bessere Alternativen gibt, wenn Ihre PKV zu teuer geworden ist oder Sie mit Ihrem Anbieter unzufrieden sind. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit mir und lassen Sie sich beraten.