Die Kosten der Gesundheitsversorgung in Deutschland steigen. Und damit auch die Kosten der privaten Krankenversicherung. Sehr zum Leidwesen der Versicherten, die gegen Ende eines Jahres Post von ihrem Versicherer mit den Beitragsanpassungen für das kommende Jahr erhalten. Doch müssen sie diese hinnehmen oder können Beamte etwas tun, wenn ihr PKV-Beitrag steigt?
In den letzten Jahren haben moderne und innovative Behandlungsmethoden die Medizin bereichert. Doch damit steigen auch die Kosten der Gesundheitsversorgung. Zudem werden die Menschen immer älter. Diese und viele weitere Faktoren wirken sich langfristig auf das Gesundheitssystem aus. Denn die private wie auch die gesetzliche Krankenversicherung müssen sich der Kostenentwicklung anpassen. Und so kommt es, dass die Beiträge für die Versicherten steigen.
Um durchschnittlich 4,8 Prozent im Jahr erhöhen sich die Prämien eines PKV-Versicherten. Damit verdoppelt sich sein Beitrag nach etwa 20 bis 25 Jahren. Doch nicht nur für Privatversicherte steigen die Kosten. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung finden immer wieder Beitragsanpassungen statt. Oder Leistungskürzungen. Das bedeutet, der Gesetzgeber streicht Maßnahmen aus seinem Leistungskatalog, die zukünftig nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt werden müssen. Da die privaten Krankenversicherer eine Leistungsgarantie bieten, stellt dies keine Option dar. Denn einmal vereinbarte Leistungen sind garantiert und dürfen nicht gekürzt werden. Also können sie nur durch Beitragserhöhungen auf die steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung reagieren.
Während Kassenversicherte Leistungskürzungen und Beitragsanpassungen hinnehmen müssen, haben privatversicherte Beamte einen Vorteil. Steigt der PKV-Beitrag für Beamte, können sie etwas dagegen tun. Welche Maßnahme davon geeignet ist, lässt sich nicht pauschal sagen. In jedem Fall ist es wichtig, sich umfassen beraten zu lassen, bevor auf eine Beitragserhöhung reagiert wird.
Innerhalb der privaten Krankenversicherung sieht der Gesetzgeber eine Besonderheit vor: der interne Tarifwechsel. Damit räumt er den Versicherten die Möglichkeit ein, innerhalb ihrer Gesellschaften in einen anderen, meist kostengünstigeren Tarif zu wechseln. Und zwar ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung.
Der interne Tarifwechsel bietet somit die Option, einen günstigeren Tarif bei der bestehenden Gesellschaft in Anspruch zu nehmen. Die Vorteile, wie der Wegfall von Gesundheitsfragen und Wartezeiten bleiben jedoch nur erhalten, wenn die neue Absicherung keine verbesserten Leistungen vorsieht. Sobald der Versicherungsschutz umfangreicher ist als der bisherige, ist eine Gesundheitsprüfung fällig. Und damit zum Nachteil für Versicherte Beamte mit Vorerkrankungen.
Problematisch ist allerdings, dass die privaten Krankenversicherer für Beamte nur eine begrenzte Tarifauswahl bieten. Daher ist der interne Tarifwechsel häufig erst nach einigen Jahren, wenn neue Verträge auf dem Markt sind, lukrativ. Dennoch ist es sinnvoll, diese Option bei einer Erhöhung des PKV-Beitrags zu prüfen.
Aufgrund der Beitragserhöhung haben die Beamten, wenn ihr PKV-Beitrag erhöht wurde, ein Sonderkündigungsrecht. Somit steht es ihnen frei, ihren Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter auf dem Markt zu wechseln. Allerdings ist dieses Vorgehen, wenn überhaupt, nur für junge und gesunde Beamte sinnvoll, die maximal zehn Jahre privat versichert sind.
Denn bei einem Anbieterwechsel geht ein Großteil der bereits gebildeten Altersrückstellungen verloren. Das bedeutet, die PKV wird im Alter teurer. Außerdem ist für den Neuabschluss des Vertrages eine Gesundheitsprüfung vorgesehen. Vorerkrankungen können dabei zu Schwierigkeiten führen.
Eine Kündigung und ein Anbieterwechsel sind somit nur in Ausnahmefällen ratsam.
Ist der PKV-Beitrag zu stark gestiegen, bleibt zur Senkung der Kosten noch die Option der Leistungsreduzierung. Dabei wird geprüft, welche Versicherungsleistungen tatsächlich noch benötigt werden. Und nicht mehr notwendige Leistungsbausteine werden aus dem Vertrag ausgeschlossen.
Doch Vorsicht: Einmal ausgeschlossene Leistungen lassen sich nicht so einfach wieder aufnehmen. Unter Umständen ist sogar ein Neuantrag möglich. Zumindest sieht der Versicherer für den neuen Versicherungsschutz eine Gesundheitsprüfung vor. Daher sollten sich die Beamten gut überlegen, ob sie die Leistungen tatsächlich nicht mehr benötigen.
Als Beihilfeempfänger können Sie sich besonders preiswert privat krankenversichern. Nicht selten ist die PKV sogar günstiger als eine Absicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Dennoch ist es für Beamte ärgerlich, wenn ihr PKV-Beitrag steigt. Dies müssen Sie jedoch nicht einfach hinnehmen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Und beispielsweise intern den Tarif zu wechseln oder Ihren bestehenden Schutz zu überprüfen, um nicht mehr benötigte Leistungen auszuschließen. Außerdem zeigt die Praxis, dass nicht jede Beitragserhöhung rechtens ist. In den letzten Jahren wurden Anpassungen immer wieder zurückgezogen, da sie vom Versicherer nicht ordentlich begründet wurden.
Als Versicherungsexperte unterstütze ich Sie, wenn Ihr PKV-Beitrag als Beamter steigt. Ich überprüfe für Sie die Beitragserhöhung und gemeinsam finden wir eine Lösung, auf die steigenden Kosten der privaten Krankenversicherung zu reagieren. Vereinbaren Sie hier einen Termin mit mir und lassen Sie sich umfassend beraten.