Der vergünstigte PKV Beitrag im Referendariat entfällt nach der Anwärterzeit. Viele Referendare stellen sich daher die Frage, wie teuer wird es danach?
Bei dem PKV Beitrag im Referendariat handelt es sich um eine vergünstigte Prämie. Referendare erhalten bei den meisten Gesellschaften einen Sondertarif. Mit diesem genießen sie zu einem niedrigen Beitrag einen umfangreichen Versicherungsschutz. Doch sobald nach der Referendariatszeit die Verbeamtung auf Probe stattfindet, erfolgt eine Umstellung in einen klassischen Beamtentarif. Nicht zu Unrecht fragen sich angehende Lehrkräfte daher, wie sich ihr PKV Beitrag im Vergleich zum Referendariat verändert und wie teuer es danach wird. Um diese Frage zu beantworten, ist zunächst zu klären, wie es für die Referendare nach der Anwärterzeit weitergeht.
Sobald Referendare nach ihrer Anwärterzeit eine Stelle als Beamte auf Probe erhalten, stellt die private Krankenversicherung den Tarif auf einen Krankentarif für Beamte um. Das bedeutet, der vergünstigte PKV Beitrag im Referendariat entfällt und die Absicherung wird in der Regel teurer.
Beihilfeempfänger benötigen jedoch keine Vollversicherung, sondern lediglich eine Restkostenversicherung. Diese übernimmt den Anteil der Krankheitskosten, die nicht von der Beihilfe gedeckt sind. Dementsprechend ist eine Krankenversicherung für Beamte mit umfangreichen Leistungen meist sehr günstig.
Traten während des Referendariats Vorerkrankungen auf, können diese zu einer Ablehnung oder einem Risikozuschlag führen. Grundsätzlich sollte ein bestehender Tarif nicht gekündigt werden, bevor kein neuer Versicherer gefunden wurde.
Nicht jede Lehramtsstelle sieht eine Verbeamtung vor. Es besteht die Möglichkeit, dass Referendare nach ihrer Anwärterzeit zunächst ein Angestelltenverhältnis eingehen. Damit geht im Regelfall die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung einher. Auch dann, wenn zuvor eine private Krankenversicherung bestanden hat.
Von der Krankenversicherungspflicht befreit sind nur Angestellte, deren Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (60.750 € im Jahr, Stand 2019) liegt. Da die meisten Lehrer in ihren ersten Jahren unterhalb dieser Grenze verdienen, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung unumgänglich.
Sollte das Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze betragen, können Referendare ihre private Krankenversicherung beibehalten. Allerdings müssen sie dann einen Krankenvolltarif für Arbeitnehmer abschließen. Da sie nicht beihilfeberechtigt sind, entfällt für angestellte Lehrer die Option auf eine Restkostenversicherung.
Tipp: In einigen Fällen ist das Anstellungsverhältnis nur vorübergehend vorgesehen und eine Verbeamtung in der Zukunft absehbar. In diesem Fall empfiehlt es sich für Referendare, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Für einen geringen Beitrag können sie ihr Eintrittsalter wie auch ihren Gesundheitszustand „einfrieren“. Sobald Versicherungsnehmer verbeamtet werden und in die PKV zurückkehren möchten, berücksichtigt die Gesellschaft zur Beitragsberechnung das Eintrittsalter sowie die damalige Gesundheitsprüfung. Sollte zwischenzeitlich eine Vorerkrankung diagnostiziert worden sein, hat diese keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.
Gar nicht so selten tritt der Fall ein, dass sich Lehrer nach dem Referendariat arbeitslos melden müssen. Meist handelt es sich jedoch um einen äußerst überschaubaren Zeitraum, oft nur wenige Tage. In einem solchen Fall führt der Weg zunächst einmal nicht zurück in die gesetzliche Krankenkasse, sondern der arbeitslose Lehrer ist weiterhin der privaten Krankenversicherung zuzuordnen. Da nun kein Beihilfeanspruch mehr besteht, muss der Krankenversicherungsschutz auf 100 % aufgestockt werden. Zudem entfallen die vergünstigten Referendariats-Konditionen, der Beitrag erhöht sich stark.
Tipp: Damit nach dem Referendariat aufgrund einer Arbeitslosigkeit nicht das böse Erwachen kommt, empfiehlt es sich schon vorher auf die richtige PKV zu achten. Einige Versicherer bieten für arbeitslose Lehrer genau in dieser Phase spezielle Übergangstarife an, welche im Hinblick auf die Beitragshöhe nicht viel teurer als während dem Referendariat sind.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Referendariat ist unumgänglich, wenn auf die Anwärterzeit ein Angestelltenverhältnis folgt und das Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Beamte in die GKV zurückkehren möchten. Dies ist allerdings nicht immer sinnvoll und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber für Beamte eine private Krankenversicherung vor. Dies liegt daran, dass verbeamtete Personen sowie deren Ehegatten und Kinder Beihilfe erhalten. Ihr Dienstherr übernimmt also einen Teil ihrer Krankheitskosten. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Beamtenstatus und beträgt zwischen 50 und 80 Prozent. Ein Beispiel:
Um Beamte vor finanziellen Schwierigkeiten im Krankheitsfall zu schützen, müssen sie seitens des Gesetzgebers eine Restkostenversicherung abschließen. Diese übernimmt den Eigenanteil der Versicherten und kommt damit für die Krankheitskosten auf, die nicht von der Beihilfe getragen werden. Da die private Krankenversicherung die Aufwendungen nicht im Gesamten, sondern nur anteilig bezahlen muss, ist eine Restkostenversicherung für Beamte sehr preiswert.
Sind Beamte hingegen Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, entfällt ihr Anspruch auf Beihilfe. Ihre Krankenkasse kommt im Rahmen der gesetzlichen Leistungen für die Krankheitskosten auf. Zudem übernimmt der Staatsherr nur in wenigen Bundesländern wie bei Angestellten die Hälfte des Beitrags. Da Beamte grundsätzlich von der Versicherungspflicht befreit sind, sind sie „freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung“. Sie müssen den Beitrag für ihre gesetzliche Krankenversicherung vollständig selbst bezahlen und erhalten entsprechend die kassenärztlichen Leistungen. Wie hoch der Krankenkassenbeitrag für Beamte ausfällt, lässt sich beispielsweise mit diesem Beitragsrechner der Techniker berechnen.
Aufgrund der Leistungsunterschiede und des Krankenkassenbeitrags stellt für viele Beamte die PKV die beste Möglichkeit der Absicherung dar. Da es jedoch auch Ausnahmen gibt, empfiehlt es sich, die eigene Situation von einem Versicherungsexperten prüfen zu lassen.
Der vergünstigte PKV Beitrag im Referendariat entfällt nach der Anwärterzeit. Um zu klären, wie teuer es danach wird, muss eine Prüfung im Einzelfall stattfinden. Steigt die Prämie an, lohnt sich unter Umständen der Wechsel zu einem anderen Anbieter. Auch wenn nach der Referendariatszeit eine Anstellung vorgesehen ist, können Lehrer mit einer Krankenzusatzversicherung einige Vorzüge der PKV beibehalten.
Es gibt viele Optionen, wie es nach dem Referendariat für angehende Lehrer weitergeht. Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Köln begleite ich meine Kunden auf diesem Weg und helfe ihnen dabei, die richtige Krankenversicherung für ihren Bedarf zu finden.
Wenn Sie Fragen zur PKV für Referendare und Lehrer oder zu anderen Versicherungen haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir. Hier geht es zum Kontaktformular.