Alexander Kuhlen - Wie hoch ist das Ruhegehalt eines Beamten?
Von Alexander Kuhlen am 14.07.2023

Wie hoch ist das Ruhegehalt eines Beamten und wie kann ich die finanzielle Lücke schließen?

Das Ruhegehalt eines Beamten ist Kernbestandteil des Beamtenversorgungsrechts. Staatsdiener haben Anspruch auf die Pension, wenn sie ihre Altersgrenze erreicht haben oder bei andauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind. Die Höhe des Ruhegehalts ist dabei von den Dienstjahren wie auch der letzten Besoldung abhängig. Obwohl Beamte im Alter besser abgesichert sind als Arbeitnehmer, sollten sie sich nicht allein auf das Ruhegehalt verlassen und frühzeitig ihre Rentenlücke schließen.

Wie hoch ist das Ruhegehalt eines Beamten?

Der Ruhegehaltssatz von Beamten wird in § 14 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Dieser errechnet sich aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Es erhöht sich mit jedem vollen Dienstjahr um 1,79375 Prozent. Dabei übersteigt der Ruhegehaltssatz in der Summe jedoch nicht 71,75 Prozent. Das heißt, Beamte erhalten maximal 71,75 Prozent ihrer letzten Besoldung, nachdem sie ihre Altersgrenze erreicht haben.

Gemäß dem BeamtVG wird das Ruhegehalt anhand verschiedener Faktoren berechnet. Zur Berechnung des Ruhegehalts werden neben der Dienstjahre auch die Dienstbezüge mindestens der letzten zwei Jahre vor Eintritt in den Ruhestand herangezogen. Das berechnungsfähige Einkommen setzt sich wie folgt zusammen:

  • Grundgehalt
  • Familienzuschlag
  • Amtszulage
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Höchstmögliche Pension nach 40 Dienstjahren

Das höchstmögliche Ruhegehalt erhalten Beamte, die mindestens 40 ruhegehaltfähige Dienstjahre vorweisen können. Sie beziehen die vollen 71,75 Prozent der letzten Besoldung. Mit jedem Dienstjahr weniger sinkt die Pension um 3,6 Prozent. Der Abzug ist jedoch auf 14,4 Prozent begrenzt. So erhält ein Beamter, der nach 38 Dienstjahren in den Ruhestand geht, 64,55 Prozent der letzten Bezüge. Bei einem Ruhestand nach 30 Dienstjahren sind es noch knapp 57 Prozent.

Beamte, die länger als 40 Jahre im Dienst sind, erhalten kein höheres Ruhegehalt. Denn anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen sich mit einer längeren Dienstzeit die Ansprüche nicht.

Beispiel

Höhe des Ruhegehalts einer Beamtin nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren

Dienstzeit

40 Jahre

Ruhegehaltfähige Bezüge inkl. Zulagen

3.396 Euro

Nettoeinkommen vor Pensionierung

2.744 Euro

Versorgungssatz

71,75 Prozent

Abschlag

7,20 Prozent

Brutto-Ruhegehalt

2.239 Euro

- Steuer

290 Euro

Netto-Ruhegehalt

1.948 Euro

In diesem Beispiel erhält die Beamtin eine Pension in Höhe von 1.948 Euro. Ihr Nettoeinkommen lag vor dem Ruhestand bei 2.744 Euro. Aufgrund der Differenz zwischen Besoldung und Pension ergibt sich eine Versorgungslücke über 796 Euro bei Eintritt in den Ruhestand.

Besonderheit: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Als dienstunfähig gilt ein Beamter nach § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Er kann auch als dienstunfähig angesehen werden, wenn er krankheitsbedingt innerhalb von sechs Monaten für mindestens drei Monate seinen Dienst nicht ausüben konnte.

Dienstunfähige Beamte haben Anspruch auf eine Versorgungsleistung durch ihren Dienstherrn. Aber erst nach fünf Jahren Dienstzeit und der Verbeamtung auf Lebenszeit. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, zahlt der Dienstherr ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Dieses bemisst sich nicht nur an der letzten Besoldung, sondern auch an den Dienstjahren. Daher haben viele Beamte keine hohen Ansprüche an das Ruhegehalt, wenn sie dienstunfähig sind. Sie benötigen eine ergänzende Dienstunfähigkeitsversicherung, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein.

Die Rentenlücke als Beamter schließen

Altersarmut ist ein Thema, das immer mehr Menschen in Deutschland betrifft. Und auch wenn Beamte als Staatsdiener eine bessere Versorgung im Alter zu erwarten haben als viele Arbeitnehmer oder Selbstständige, droht auch ihnen eine erhebliche Versorgungslücke. Dabei handelt es sich um das fehlende Einkommen, das bei Eintritt in den Ruhestand entsteht; die Differenz zwischen Nettoeinkommen und dem Netto-Ruhegehalt.

Damit Sie sich keine Sorgen machen müssen und ohne Angst auf die Zukunft blicken können, sollten Sie sich schon frühzeitig mit dem Thema Versorgungslücke beschäftigen. Denn wer früh spart, legt nicht nur mehr Kapital für das Alter zurück. Es ist auch ein geringerer finanzieller Aufwand nötig, um die Rentenlücke zuverlässig zu schließen.

Rentenlücke schließen – Ihre Möglichkeiten als Beamte

Als Beamten stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, mit denen Sie Ihre Rentenlücke schließen und das Ruhegehalt aufbessern können. Sie profitieren von Steuervorteilen bei der Rürup-Rente, staatlichen Förderungen beim Riestern oder einem Höchstmaß an Flexibilität mit klassischen privaten Altersvorsorgeprodukten.

1.      Rürup-Rente mit Steuervorteilen – geeignet für Gutverdiener

Die Rürup-Rente bieten Ihnen Steuervorteile. Denn seit 2023 lassen sich 100 Prozent der einbezahlten Beiträge in der Steuererklärung geltend machen. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 26.528 Euro bzw. 53.056 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartnern. Die Auszahlung der Rürup-Rente erfolgt als lebenslange Rentenzahlung.

2.      Riester-Rente mit Zulagen – für Familien und Gutverdiener

Die Riester-Rente ist ein beliebtes Produkt für Familien. Denn der Staat unterstützt die Sparer in Form von Zulagen, die sie jedes Jahr für sich selbst, aber auch für kindergeldberechtigte Kinder erhalten. Zahlen Sie mindestens vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens ein, erhalten Sie die volle Förderung: 175 Euro für Sie selbst, 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind und 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren wurden.

Alternativ zu den Zulagen kann die Förderung auch durch Steuervorteile erfolgen, was für Gutverdiener meist rentabler ist.

3.      Private Altersvorsorge – flexibel Sparen für alle

Eine private Altersvorsorge ist nicht staatlich gefördert. Dafür sind diese Produkte sehr flexibel und lassen sich in fast allen Aspekten an den eigenen Bedarf anpassen. Außerdem können die Sparer zwischen klassisch verzinsten und fondsgebundenen Verträgen wählen sowie zwischen einer Renten- und einer Kapitalauszahlung.

Die private Altersvorsorge wird zwar nicht durch Zulagen oder Steuervorteile begünstigt, dafür muss sie bei Auszahlung aber geringer versteuert werden als geförderte Produkte. Denn versteuert wird lediglich der Ertragsanteil – die Differenz zwischen den einbezahlten Beiträgen und der Auszahlung. So profitieren die Sparer im Alter von einer höheren Nettoleistung.

Ruhegehalt und Rentenlücke bei Beamten: Jetzt beraten lassen

Beamte sind im Alter meist besser abgesichert als Arbeitnehmer und Selbstständige. Dennoch entspricht das Ruhegehalt nicht ihrem bisherigen Einkommen. Außerdem erhalten sie den höchstmöglichen Satz erst nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren. Wer früher in Pension geht, muss mit Abzügen von bis zu 15 Prozent rechnen. Um die Versorgungslücke zu schließen und beruhigt in die Zukunft blicken zu können, sollten sich Beamte und Beamtinnen bereits frühzeitig mit einer ergänzenden Altersvorsorge beschäftigen.

Als Versicherungsexperte unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rentenlücke zu ermitteln. Gemeinsam finden wir dann das Altersvorsorgeprodukt, das optimal zu Ihnen und Ihren individuellen Bedarf passt. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit mir, um bedenkenlos an das Alter denken zu können.

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Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Portait Alexander
Meine Name ist Alexander Kuhlen. Ich bin Versicherungsmakler in meiner Lieblingsstadt Köln. Ich liebe es Ihre Versicherungsprobleme zu lösen. Spezialisiert bin ich auf Private Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge.
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