Ein Beihilfeergänzungstarif schließt Versorgungslücken und schützt Beamte vor hohen Kosten bei ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung.
Die Beihilfe bietet Beamten viele Vorzüge. Nicht nur, dass sie als Beilhilfeberechtigte von der Versicherungspflicht befreit sind, die private Krankenversicherung ist für Staatsdiener auch deutlich günstiger als für Arbeitnehmer. Da Beamte im Krankheitsfall von ihrem Dienstherrn einen Teil der Gesundheitskosten erstattet bekommen, benötigen sie keinen Volltarif, sondern lediglich eine sogenannte Restkostenversicherung oder auch Beamtentarif genannt.
Die Leistungen der Beihilfe in Kombination mit einer Restkostenversicherung sind sehr umfangreich und schützen Beamte im Krankheitsfall vor hohen Kosten. Doch vielen Versicherte ist nicht bewusst, dass es auch bei einer privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte Versorgungslücken gibt. Meist werden die Leistungsausschlüsse und -einschränkungen erst dann deutlich, wenn Versicherte diese in Anspruch nehmen möchten.
Die Restkostenversicherung für Beamte sieht theoretisch vor, die Krankheitskosten der Versicherten insofern abzusichern, dass die Leistungen der Versicherung in Kombination mit der Beihilfe 100 Prozent Kostenerstattung ergeben. Erhalten Beamte beispielsweise 70 Prozent Beihilfe, schließen sie eine Restkostenversicherung für die restlichen 30 Prozent ab.
Die Praxis zeigt jedoch, dass sich Beamte nicht auf die Theorie verlassen können. Denn die PKV und die Beihilfe sehen nicht zwangsläufig denselben Leistungsumfang vor. Daher kann es vorkommen, dass die Beihilfe zwar leistet, die private Krankenversicherung für diese Behandlung jedoch nicht. In dem Fall müssen die Versicherten ihren Eigenanteil von 20 bis 50 Prozent, abhängig vom Beihilfesatz, selbst bezahlen.
Genauso kann es jedoch auch der Fall sein, dass die PKV grundsätzlich eine Kostenerstattung vorsieht, die Beihilfeverordnung jedoch nicht. Denn auch die gesetzlichen Verordnungen zeigen Versorgungslücken auf, die für Beamte zur Kostenfalle werden können. Hinzukommt, dass sich die Beihilfeverordnungen abhängig vom Bundesland unterscheiden. So sieht beispielsweise ein Land eine Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Behandlungen vor, ein anderes hingegen nicht.
Versorgungslücken bestehen häufig in diesen Leistungsbereichen:
Die Frage, was ein Beihilfeergänzungstarif ist, lässt sich mit diesem Hintergrundwissen nun leicht beantworten:
Der Beihilfeergänzungstarif schließt die Lücken der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe und schützt Beamte vor den Zuzahlungen bei einer ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung.
Ein Beispiel:
Ein Beihilfeergänzungstarif der Sehhilfen einschließt würde nun die 48 Euro Eigenanteil tragen und den Beamten damit von seiner Zuzahlung bewahren. Auch wenn es sich bei diesem Beispiel um einen überschaubaren Betrag handelt, können die Kosten in anderen Bereichen, beispielsweise bei zahnärztlichen Material- und Laborkosten deutlich höher ausfallen. Der medizinisch technische Fortschritt sorgt zudem dafür, dass die Kosten für ärztliche Behandlungen auch zukünftig steigen werden.
Einer der am häufigsten in Anspruch genommenen Beihilfeergänzungstarife bezieht sich auf stationäre Aufenthalte. Nicht jede Beihilfeverordnung sieht die Kostenübernahme bei wahlärztlichen Leistungen (Chefarzt) oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer vor. Auch in Bezug auf die PKV für Beamte kann es hierbei zu Leistungseinschränkungen kommen, wenn der Tarif nicht die volle Kostenübernahme vorsieht, die Beihilfe nur anteilig bezahlt oder diese Leistung schlicht nicht inkludiert ist.
Zahnarztrechnungen können sehr teuer sein. Vor allen dann, wenn ein aufwendiger und hochwertiger Zahnersatz wie Implantate gewünscht ist. Doch auch in diesem Bereich gibt es Leistungsausschlüsse bei der Beihilfe wie auch bei der Restkostenversicherung.
Ein guter Beihilfeergänzungstarif für zahnärztliche Behandlungen sollte Zahnersatz und -behandlungen, Kieferorthopädie sowie prophylaktische Maßnahmen wie die Zahnreinigung einschließen.
Über die zahnärztlichen und stationären Leistungen hinausgehend gibt es weitere Beihilfeergänzungstarife, die Beamten einen zuverlässigen und sicheren Schutz im Krankheitsfall bieten. Beihilfeempfänger können Sehhilfen, Massagen, Reha- und Kuraufenthalte, Alternativmedizin und Heilpraktikerbehandlungen sowie Präventionsvorsorge einschließen. Welcher Versicherungsumfang empfohlen wird, ist immer davon abhängig, in welchen Bereichen die Beihilfe und die PKV bereits eine 100-prozentige Absicherung bieten und wo die Versorgungslücke besteht.
Ein Beihilfeergänzungstarif lohnt sich für Beamte, die Versorgungslücken schließen oder Leistungsausschlüsse absichern möchten. Um herauszufinden, ob und in welchem Umfang diese bestehen, sind sowohl die Beihilfeverordnung wie auch die allgemeinen Vertragsbedingungen der Restkostenversicherung zu berücksichtigen.
Information:
In den letzten Jahren wurden die Leistungen innerhalb der Beihilfeverordnungen aufgrund fehlender Gelder und Beihilfereformen stark reduziert. Daraus resultieren große Versorgungslücken, die den Versicherungsschutz von Beamten im Krankheitsfall stark einschränken. Auch lässt sich momentan nicht absehen, dass die Leistungen der Beihilfe in der Zukunft wieder erhöht werden. Im Gegenteil: Viele rechnen sogar mit weiteren Kürzungen.
In der Regel empfiehlt sich ein Beihilfeergänzungstarif auch für Beamte, die auf die Beamtenöffnungsaktion angewiesen sind. Davon betroffen sind sämtliche Beamte mit Vorerkrankungen, welche aufgrund der zu überstehenden Gesundheitsprüfung keine normale Zugangsmöglichkeit zur PKV haben. Bei Antragstellung sollte darauf geachtet werden, welche der zur Verfügung stehenden Anbieter auch in diesen Fällen Beihilfeergänzungstarife anbietet und wie diese ausgestaltet sind. Durch Kürzungen des Beihilfeanteils kann es nämlich andernfalls zu nicht ganz unerheblichen Versorgungslücken kommen. Mit einem Beihilfeergänzungstarif können Beamte mit einer PKV, welche über die Öffnungsaktion abgeschlossen werden soll, ihre Absicherung im Krankheitsfall deutlich verbessern.
Nein, die Leistungen eines Beihilfeergänzungstarifs unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft. Da jeder Versicherer seine eigenen Produkte entwickelt und anbietet, kommt es sowohl in Bezug auf den Versicherungsschutz als auch auf den Preis zu teils erheblichen Unterschieden.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass nicht zwangsläufig der Beihilfeergänzungstarif mit der höchsten Prämie auch den besten Versicherungsschutz bietet. Denn die beste Absicherung ist immer vom eigenen Bedarf abhängig und dieser ist bei jeder Person verschieden.
Die Beihilfeverordnungen unterscheiden sich je nach Bundesland, was einen Vergleich erschwert. Hinzu kommt, dass auch die Vertragsbedingungen der Restkostenversicherung von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden sind, womit das Ausmachen von Versorgungslücken noch schwieriger wird. Daher unterstütze ich als unabhängiger Versicherungsmakler Beamte dabei, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und zeigen ihnen auf, in welchen Bereichen noch Absicherungsbedarf besteht.
Wenn Sie herausfinden möchten, wo bei Ihnen Versorgungslücken vorliegen oder wenn sie einen passenden Beihilfeergänzungstarif suchen, rufen Sie mir gerne an oder nutzen Sie mein Kontaktformular.