Das Wichtigste in Kürze:
Ich bin Alexander Kuhlen, Experte für private Krankenversicherungen. Ich biete ungebundene und maßgeschneiderte Konzepte zum Thema PKV. Und das seit 2011 als Gründer meines eigenen Versicherungsmaklerbüros in Köln.
Meine Erfahrungen als Kundenberater bei der Debeka runden mein Profil ab – dadurch konnte ich besonders viel Erfahrung im Bereich der Beamtenversorgung sammeln. Gerne helfe ich Dir in einem persönlichen Gespräch bei Deinen Versicherungsfragen.
Die Beihilfe bietet Beamten, Anwärtern und Referendaren viele Vorzüge. Nicht nur, dass sie als Beihilfeberechtigte von der Versicherungspflicht befreit sind, die private Krankenversicherung ist für Staatsdiener auch deutlich günstiger als für Arbeitnehmer.
Da Beamte im Krankheitsfall von ihrem Dienstherrn einen Teil der Gesundheitskosten erstattet bekommen, benötigen sie keinen Volltarif, sondern eine private Krankenversicherung für Beamte, also eine sogenannte Restkostenversicherung oder auch Beamtentarif genannt.
💡 Die Leistungen der Beihilfe in Kombination mit einer Restkostenversicherung sind sehr umfangreich und schützen Beamte im Krankheitsfall vor hohen Kosten.
Doch vielen Versicherten ist nicht bewusst, dass es auch bei einer privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte Versorgungslücken gibt. Meist werden die Leistungsausschlüsse und -einschränkungen erst dann deutlich, wenn Versicherte diese in Anspruch nehmen möchten.
Die Restkostenversicherung für Beamte sieht theoretisch vor, die Krankheitskosten der Versicherten insofern abzusichern, dass die Leistungen der Versicherung in Kombination mit der Beihilfe 100 Prozent Kostenerstattung ergeben. Erhalten Beamte beispielsweise 70 Prozent Beihilfe, schließen sie eine Restkostenversicherung für die restlichen 30 Prozent ab.
Die Praxis zeigt jedoch, dass sich Beamte nicht auf die Theorie verlassen können. Denn die PKV und die Beihilfe sehen nicht zwangsläufig denselben Leistungsumfang vor. Daher kann es vorkommen, dass die Beihilfe zwar leistet, die private Krankenversicherung für diese Behandlung jedoch nicht. In dem Fall müssen die Versicherten ihren Eigenanteil von 20 bis 50 Prozent, abhängig vom Beihilfesatz, selbst bezahlen.
Genauso kann es jedoch auch der Fall sein, dass die PKV grundsätzlich eine Kostenerstattung vorsieht, die Beihilfeverordnung jedoch nicht. Denn auch die gesetzlichen Verordnungen zeigen Versorgungslücken auf, die für Beamte zur Kostenfalle werden können. Hinzu kommt, dass sich die Beihilfeverordnungen abhängig vom Bundesland unterscheiden. So sieht unter anderem ein Land eine Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Behandlungen vor, ein anderes hingegen nicht. Gerne berate ich Dich in diesem Fall individuell.
Die Frage, was ein Beihilfeergänzungstarif ist, lässt sich mit diesem Hintergrundwissen nun leicht beantworten:
Einfach gesagt, kann man einen Beihilfeergänzungstarif mit einer privaten Zusatzversicherung vergleichen. Hierbei kann man je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif verschiedene Aspekte versichern, die von der Beihilfe entweder gar nicht oder nur zum Teil übernommen werden. Auch die Höhe der Erstattung ist variabel. So gibt es Tarife, welche nur einen Teil der zusätzlichen Kosten übernehmen, und Tarife, welche 100 Prozent der Kosten übernehmen.
ℹ️ Kurz gesagt: Der Beihilfeergänzungstarif schließt die Lücken der Beihilfe und schützt Beamte vor (hohen) Zuzahlungen bei ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungen.
Im Folgenden möchte ich einige dieser Leistungen anhand von Beispielen näher erläutern und durchrechnen, welche Kosten hier durch einen Beihilfeergänzungstarif gespart werden können.
Nehmen wir einen Beamten aus Hessen als Beispiel. Die hessische Beihilfeverordnung leistet für Brillen bis zu einer Sehschwäche von 6 Dioptrien einen Zuschuss von je 41 Euro pro Brillenglas.
Also erhält ein Beamter aus Hessen statt der typischen 50 bzw. 70 Prozent keine prozentuale Beteiligung der Kosten über die Beihilfe, sondern ist die Beihilfe für Brillen oder Kontaktlinsen in diesem Fall auf insgesamt 82 Euro gedeckelt.
Wenn man als Beamter aus Hessen mit 50 % Beihilfe eine Brille (Fassung + Gläser) für 500 Euro (vorausgesetzt Brillenleistungen sind im gewählten PKV-Tarif in angemessener Höhe mitversichert) kauft, zahlt die private Krankenversicherung 250 Euro für die Brille (50 Prozent der Kosten). Die hessische Beihilfe übernimmt jedoch nicht wie gewohnt die anderen 50 % der Kosten, sondern höchstens 82 Euro für die Brille.
Also beläuft sich die Erstattung für die Sehhilfe auf 332 Euro (250 Euro + 82 Euro). Das bedeutet, dass man auf Kosten von 168 Euro sitzen bleibt.
Wenn man als Beamter jetzt z.B. 70 % Beihilfe erhält, würde die PKV statt 250 Euro (50 %) nur 150 Euro (30 %) erstatten. Die Beihilfe würde weiterhin nur 82 Euro bezuschussen. Das bedeutet, dass man bei 70 % Beihilfe sogar selbst noch Kosten von 268 Euro übernehmen müsste.
Genau in solchen Fällen kommt der Beihilfeergänzungstarif ins Spiel. Denn dieser würde die Kosten, welche hier anfallen, übernehmen. Wichtig ist, dass die Höhe der Erstattung je nach Tarif und Gesellschaft variiert.
So gibt es Verträge, welche die zusätzlichen Kosten in voller Höhe erstatten. Beim ersten Beispiel wären das also 168 Euro, die vom Beihilfeergänzungstarif bezahlt werden würden.
Jedoch gibt es auch Tarife, welche nur einen Teil der Restkosten übernehmen, z.B. wie auch bei der Beihilfe nur in einer bestimmten Höhe. Wenn jetzt also der Beihilfeergänzungstarif für Sehhilfen nur 35 Euro je Brillenglas zusätzlich erstattet, bliebe trotzdem eine Eigenbeteiligung von 98 Euro übrig.
⚠️ Wichtig: Gerade beim Thema Sehhilfen sind die Leistungen der verschiedenen Anbieter auf dem Markt sehr unterschiedlich. Wer also öfter eine Brille kauft, sollte hier besonders auf das Kleingedruckte achten und schauen, welcher Tarif für einen selbst sinnvoll ist.
Durch einen guten Beihilfeergänzungstarif wird man gerade als Brillen- oder Kontaktlinsenträger finanziell entlastet. Und auch, wenn sich die Zuzahlung bei diesem Beispiel noch in Grenzen hält, kann es in anderen Bereichen teurer werden. Wenn Du Fragen dazu hast, melde Dich gerne.
Rechnungen von Zahnärzten können sehr hoch ausfallen. Vor allem dann, wenn ein aufwendiger und hochwertiger Zahnersatz wie Implantate gewünscht ist. Denn auch in diesem Bereich gibt es bei der Beihilfe Leistungsausschlüsse.
Nehmen wir einen Beamten aus Bayern mit 50 % Beihilfe als Beispiel. (In anderen Bundesländern sieht es nicht sehr viel besser aus).
Grundsätzlich ist für jede Rechnung vom Zahnarzt eine Zuzahlung von 6 Euro erforderlich. Klingt zwar zunächst nach wenig, wird aber noch mehr.
Denn beim Thema Zahnersatz ist die Absicherung für Beamte nicht lückenlos.
Die Beihilfe übernimmt bei einem "normalen" Kiefer bis zu 2 Implantate pro Kiefer. Unabhängig von einer speziellen Indikation, wobei bereits vorhandene Implantate mitgezählt werden.
Bei vollständiger Zahnlosigkeit im Ober- oder Unterkiefer werden bis zu 4 Implantate je Kiefer als beihilfefähig anerkannt.
Auch Material- und Laborkosten werden nicht komplett von der PKV und Beihilfe übernommen. Hier werden lediglich 60 % der Kosten als beihilfefähig anerkannt.
Eine Zahnarztrechnung umfasst Kosten für zahntechnische Leistungen in Höhe von 2.000 Euro, wovon 60 Prozent als beihilfefähig gelten, also 1.200 Euro. Liegt der Bemessungssatz bei 50 Prozent, erhält der Beamte 600 Euro Beihilfe. Wenn die private Krankenversicherung 50 Prozent der Gesamtkosten übernimmt, also 1.000 Euro, ergibt sich eine Gesamterstattung von 1.600 Euro. Die verbleibende Eigenbeteiligung beträgt dann 400 Euro.
Es werden drei Implantate eingesetzt, bei denen nur zwei Implantate beihilfefähig sind. Entsprechend werden nur die Kosten für zwei Implantate gezahlt. Auch die Material- und Laborkosten werden nur anteilig übernommen.
Das bedeutet, dass bei drei Implantaten nur die Laborkosten für zwei Implantate zu jeweils 60 % beihilfefähig sind. Die Kosten für das dritte Implantat und die dazugehörigen Material- und Laborkosten werden dann nicht von der Beihilfe bezuschusst.
Auch beim Kieferorthopäden werden lediglich bis zum 18. Lebensjahr Behandlungen mit Beihilfe bezuschusst. Danach gibt es Beihilfe nur bei schweren Anomalien. Also, wenn es wirklich erforderlich ist.
⚠️ Wichtig: Ein guter Beihilfeergänzungstarif für zahnärztliche Behandlungen sollte Zahnersatz und -behandlungen, Kieferorthopädie sowie prophylaktische Maßnahmen wie die Zahnreinigung einschließen. Denn ein strahlendes Lächeln kostet viel Geld.
Einer der am häufigsten in Anspruch genommenen Beihilfeergänzungstarife bezieht sich auf stationäre Aufenthalte. Nicht jede Beihilfeverordnung sieht die Kostenübernahme bei wahlärztlichen Leistungen (Chefarzt) oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer vor. Auch in Bezug auf die PKV für Beamte kann es hierbei zu Leistungseinschränkungen kommen, wenn der Tarif nicht die volle Kostenübernahme vorsieht, die Beihilfe nur anteilig bezahlt oder diese Leistung schlicht nicht inkludiert ist.
Wenn man im Krankenhaus komplette Privatsphäre haben möchte, ist das Einbettzimmer ideal dafür. Doch wird das von der Beihilfe in der Regel nicht übernommen.
Wenn man sich dennoch in einem Einbettzimmer behandeln lassen möchte, muss man diese Wahlleistung in den meisten Fällen komplett von der privaten Krankenversicherung übernehmen lassen oder aus eigener Tasche bezahlen.
Je nach Gesellschaft und Tarif gibt es jetzt zwei Möglichkeiten, wie man das Einbettzimmer von der Versicherung bezahlen lassen kann:
Bei einigen Gesellschaften ist die Wahlleistung des Einbettzimmers automatisch im Grundtarif mitversichert. Hier übernimmt die PKV also die Kosten für das Einbettzimmer.
Jedoch gibt es auch Gesellschaften und Tarife, welche diese Zusatzleistung nicht automatisch mitversichert haben. Dann muss diese Leistung als zusätzlicher Baustein im Beihilfeergänzungstarif ausgewählt werden und ist nicht automatisch mitversichert.
⚠️ Wichtig: Der Einbett-Zimmer-Schutz kann bei einigen Anbietern nicht so ohne Weiteres weggelassen werden, da dieser häufig in den Beihilfeergänzungstarif integriert ist. Man könnte somit nur den kompletten Beihilfeergänzungstarif weglassen, verzichtet dann jedoch automatisch auch auf andere relevante Leistungen. Nur wenn der Einbett-Zimmer-Schutz im Grundtarif enthalten ist, kann in der Regel problemlos auf den Zweibett-Zimmer-Tarif (oder Mehrbett-Zimmer-Tarif) umgestellt werden, ohne dass hier andere Leistungen wegfallen.
Klingt kompliziert? In einem Erstgespräch bringe ich Licht ins Dunkle.
Hilfsmittel sind Gegenstände, die individuell benötigt werden, um eine medizinische Behandlung zu unterstützen oder bestehende Einschränkungen auszugleichen. Darunter fallen z.B. Allergiebettwäsche, Hörgeräte, Prothesen und Ähnliches.
Auch hier gibt es Einschränkungen seitens der Beihilfe.
So liegt für Bundesbeamte die Höchstgrenze bei Hörgeräten bei 1.500 Euro pro Ohr. Unter besonderen Bedingungen ("um eine ausreichende Versorgung bei beidseitiger, an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit oder bei vergleichbar schwerwiegenden Sachverhalten zu gewährleisten") kann diese Grenze erhöht werden.
Bei Allergikerbettwäsche werden die Kosten nicht in allen Bundesländern von der Beihilfe bezuschusst. In Bayern wurde dies auch nochmals gerichtlich bestätigt. (Vgl. VGH Bayern, 19.03.2024 - 24 ZB 23.2224). Ein Beamter hat Allergikerbettwäsche gekauft und wollte Beihilfe dafür erhalten. Diese Forderung wurde abgelehnt, mit der Begründung: "Aufwendungen für Gegenstände, die der allgemeinen Lebenshaltung unterliegen, sind nicht beihilfefähig".
⚠️ Wichtig: Gerade Hilfsmittel können sehr schnell teuer werden. Genau deshalb ist es wichtig, nicht nur beim Beihilfeergänzungstarif auf dieses Thema zu achten, sondern vor allem auch beim Abschluss der privaten Krankenversicherung selbst.
Weil in der Beihilfeverordnung ein geschlossener Hilfsmittelkatalog zu finden ist, sollte man darauf achten, dass der Versicherer alle Kosten für Hilfsmittel übernimmt. Auch wenn diese nicht beihilfefähig sind.
Auch beim Thema Alternativmedizin wird von der Beihilfe nicht jede Behandlung bezahlt. So gibt es, wie auch bei der Sehhilfe, je nach Dienstherrn verschiedene Höhen, wie Alternativmedizin bezuschusst wird.
Wer zum Beispiel als bayerischer Beamter mit 50 % Beihilfe einen Osteopathen besucht, muss damit rechnen, einen Großteil der Kosten selbst zu tragen. Eine osteopathische Behandlung des Schultergelenks und der Wirbelsäule wird mit maximal 21 Euro bezuschusst. Bei der Behandlung von Zehen und Fingern werden maximal 10 Euro von der Beihilfe mitfinanziert. Das kann schnell teuer werden.
Zudem ist es wichtig, dass die Behandlung vom Heilpraktiker selbst durchgeführt werden muss und nicht von einem Mitarbeiter. Ausnahmen bestehen, wenn Mitarbeiter etwa Blut abnehmen oder Ähnliches.
⚠️ Wichtig: Zwar übernimmt die Beihilfe auch alternative Behandlungskosten, jedoch sind diese meist in der Höhe sehr eingeschränkt und auch nicht alle Behandlungsmethoden werden übernommen.
So werden die meisten alternativen Behandlungsmethoden aus dem Hufeland Verzeichnis i.d.R. nicht von der Beihilfe übernommen. Wem also Heilpraktiker, Alternativmedizin und Ähnliches wichtig sind, sollte bei seiner PKV und auch im Beihilfeergänzungstarif auf diese Punkte besonders achten. Gerne berate ich Dich zu diesem Thema in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Kleinvieh macht auch Mist. So kann man die Beihilfe für Medikamente beschreiben.
In diversen Bundesländern sind zwar die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente beihilfefähig, jedoch gibt es eine Zuzahlung. So muss man in Berlin z.B. 10 % der Kosten für das Medikament (mind. 5 €, max. jedoch 10 €) selbst übernehmen. In Bayern sind es pauschal 3 Euro pro Medikament und in Hessen 4,50 Euro.
⚠️ Wichtig: Wer keine Eigenbeteiligung bei Medikamenten zahlen möchte, sollte bei der Tarifwahl auf diesen Punkt achten. Denn auch wenn die Zuzahlung bei Medikamenten zwar "nur" kleine Beträge sind, wird man das im Geldbeutel langfristig trotzdem spüren.
Auch bei Vorsorgeuntersuchungen muss man mit einer Eigenbeteiligung rechnen. Zumindest, wenn sie außerhalb der gesetzlich eingeführten Programme sind.
Wer z.B. in Bayern unter 35 Jahren alt ist und Maßnahmen zur Früherkennung von Hautkrebs, Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie von Zuckerkrankheit und andere Vorsorgeuntersuchungen ergreift, bekommt dies nicht von der Beihilfe erstattet.
Diese Aufwendungen sind erst ab 35 Jahren und nur jedes zweite Jahr beihilfefähig.
Auch übernimmt nicht jeder Tarif der PKV Kosten für solche Vorsorgeuntersuchungen, wenn die gesetzlich festgelegten Altersstufen nicht überschritten sind. Wichtig ist, hier ins Tarifwerk zu schauen, unter welcher Bedingung die PKV Kosten für solche Vorsorgeuntersuchungen übernimmt.
Sollte also weder die Beihilfe noch die PKV für diese Kosten aufkommen, muss man diese komplett aus eigener Tasche zahlen.
Auch wenn die PKV 50 bzw. 30 Prozent der Kosten übernimmt, bleiben trotzdem noch Restkosten übrig, die man ohne einen Beihilfeergänzungstarif selbst zahlen muss.
⚠️ Wichtig: Beim Thema der Früherkennung gibt es nicht nur große Unterschiede beim Ergänzungstarif, sondern auch in der privaten Krankenversicherung. Wem dieser Bereich also wichtig ist, sollte beim Abschluss der Versicherung auf diesen Aspekt achten, um so eine hohe Selbstbeteiligung zu vermeiden.
Ärzte und Zahnärzte können nicht einfach frei entscheiden, wie viel sie für eine Behandlung abrechnen. Dies ist in der sogenannten Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) bzw. in der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) geregelt. Hierbei gibt es verschiedene Höchstsätze, welche die Ärzte ohne vorherige Begründung abrechnen dürfen.
Grundsätzlich richten sich auch die Beihilfeverordnungen nach diesen Höchstsätzen der Gebührenordnungen.
Es kann (z.B. durch eine sehr komplexe Behandlung) zu einer Abrechnung oberhalb der oben genannten Grenzen kommen. Wenn das der Fall ist, muss der Arzt den Patienten in der Regel zuvor aufklären. Er muss erklären, warum ein höherer Satz abgerechnet wird. Zudem wird zwingend eine Honorarvereinbarung unterschrieben werden müssen.
⚠️ Wichtig: Die Beihilfe übernimmt Rechnungen maximal bis zum Höchstsatz der GOÄ oder GOZ, nicht darüber hinaus. Deshalb ist es wichtig, dass sowohl der PKV-Tarif als auch der Beihilfeergänzungstarif Leistungen bezahlen, die oberhalb der Höchstsätze der GOÄ bzw. GOZ sind.
Gerne berate ich Dich zu diesem Thema in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Wer privat ins Ausland verreist und sich z.B. gegen Malaria impfen lassen möchte, kann auf keinen Zuschuss der Beihilfe hoffen. Eine solche Impfung kostet ungefähr 300 Euro und muss entweder komplett selbst oder von der PKV bezahlt werden.
Wer aus beruflichen Gründen ins Ausland verreist, bekommt die Kosten für die Schutzimpfung in der Regel erstattet.
⚠️ Wichtig: Aufwendungen für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlen werden, sind in der Regel beihilfefähig. Dazu zählen z.B. Polio (Kinderlähmung), Hepatitis-B oder Tetanus. Reiseschutzimpfungen für private Reisen und Ähnliches sind nicht beihilfefähig.
Ein Beihilfeergänzungstarif lohnt sich für Beamte, Beamtenanwärter und auch Referendare, die Versorgungslücken schließen oder Leistungsausschlüsse absichern möchten.
Um herauszufinden, ob und in welchem Umfang diese bestehen, sind sowohl die Beihilfeverordnung als auch die allgemeinen Vertragsbedingungen der Restkostenversicherung zu berücksichtigen.
In den letzten Jahren wurden die Leistungen innerhalb der Beihilfeverordnungen aufgrund fehlender Gelder und Beihilfereformen stark reduziert. Daraus resultieren große Versorgungslücken, die den Versicherungsschutz von Beamten im Krankheitsfall stark einschränken. Auch lässt sich momentan nicht absehen, dass die Leistungen der Beihilfe in der Zukunft wieder erhöht werden. Im Gegenteil: Viele rechnen sogar mit weiteren Kürzungen.
In der Regel empfiehlt sich ein Beihilfeergänzungstarif auch für Beamte, die auf die Beamtenöffnungsaktion angewiesen sind. Davon betroffen sind sämtliche Beamte mit Vorerkrankungen, welche aufgrund der zu überstehenden Gesundheitsprüfung keine normale Zugangsmöglichkeit zur PKV haben. Bei Antragstellung sollte darauf geachtet werden, welche der zur Verfügung stehenden Anbieter auch in diesen Fällen Beihilfeergänzungstarife anbietet und wie diese ausgestaltet sind. Durch Kürzungen des Beihilfeanteils kann es nämlich andernfalls zu nicht ganz unerheblichen Versorgungslücken kommen.
Mit einem Beihilfeergänzungstarif können Beamte mit einer PKV, welche über die Öffnungsaktion abgeschlossen werden soll, ihre Absicherung im Krankheitsfall deutlich verbessern.
Nein, die Leistungen eines Beihilfeergänzungstarifs unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft. Da jeder Versicherer seine eigenen Produkte entwickelt und anbietet, kommt es sowohl in Bezug auf den Versicherungsschutz als auch auf den Preis zu teils erheblichen Unterschieden.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass nicht zwangsläufig der Beihilfeergänzungstarif mit der höchsten Prämie auch den besten Versicherungsschutz bietet.
Denn die beste Absicherung ist immer vom eigenen Bedarf abhängig und dieser ist bei jeder Person unterschiedlich.
Die Beihilfeverordnungen unterscheiden sich je nach Bundesland, was einen Vergleich erschwert. Hinzu kommt, dass auch die Vertragsbedingungen der Restkostenversicherung von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden sind, womit das Ausmachen von Versorgungslücken noch schwieriger wird. Daher unterstütze ich als ungebundener Versicherungsmakler Beamte dabei, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und zeige ihnen auf, in welchen Bereichen noch Absicherungsbedarf besteht.
Wenn Du herausfinden möchtest, wo bei Dir Versorgungslücken vorliegen oder wenn Du einen passenden Beihilfeergänzungstarif suchst, rufe mich gerne an oder nutze mein Kontaktformular.
So gut wie jeder Anbieter einer privaten Krankenversicherung bietet zusätzlich zu seiner PKV für Beamte, Anwärter und Referendare auch einen dazu passenden Beihilfeergänzungstarif an. Allerdings gibt es auch Ausnahmen auf dem Markt, die keinen separaten Beihilfeergänzungstarif anbieten. Dadurch kann man als PKV-Versicherter auf hohen Kosten sitzen bleiben. Deswegen ist es wichtig, als (zukünftiger) Beamter nicht nur auf die PKV zu schauen, die man abschließt, sondern auch, wie gut der Beihilfeergänzungstarif des Versicherers ist, den man abschließen kann.
Weil man durch einen Beihilfeergänzungstarif Lücken in der Beihilfe preiswert decken kann, empfehle ich in Gesprächen mit meinen Kunden ausschließlich Tarife mit einem Beihilfeergänzungstarif.
Der Preis eines Tarifs spiegelt nicht die Leistung wider. Nur weil ein Tarif teurer ist als die anderen, heißt es nicht, dass dieser besonders leistungsstark ist. Ein individueller Vergleich, wie ich ihn in meinen Gesprächen anbiete, kann monatlich gutes Geld sparen.
In Deutschland gibt es 17 verschiedene Beihilfeverordnungen. Eines für jedes der 16 Bundesländer und zusätzlich noch eine für Bundesbeamte. Zwar gibt es viele Gemeinsamkeiten, aber auch viele Unterschiede bei den Leistungen der Beihilfe. Deshalb ist es wichtig für jede Beihilfeverordnung zu prüfen, welcher Tarif hier am sinnvollsten ist. Für einen Beamten aus Nordrhein-Westfalen kann etwas anderes sinnvoll sein, als für einen Beamten aus Hamburg.
Je weniger Eigenbeteiligung, desto besser
In der Regel ist es empfehlenswert, einen Tarif mit so wenig Eigenbeteiligung wie möglich zu wählen. Also Tarife, bei denen der Versicherer möglichst viele der zusätzlichen Kosten erstattet. Zwar sind diese meist teurer, dennoch können sie einem langfristig Geld sparen, weil die Kosten, welche man selbst tragen muss, reduziert werden.
Ein Beihilfeergänzungstarif ist so individuell wie man selbst. Es gibt nicht den einen Tarif, sondern dieser muss individuell auf die eigene Situation angepasst werden. Jeder Mensch hat andere Bedürfnisse und entsprechend kann ein bestimmter Tarif sinnvoller sein als ein anderer. Auch gibt es bei der Auswahl der Tarife viele Kleinigkeiten, die einem als Laien vielleicht nicht auffallen, aber große finanzielle Risiken mit sich bringen. Welcher Versicherungsumfang empfohlen wird, ist immer davon abhängig, in welchen Bereichen die Beihilfe und die PKV bereits eine 100-prozentige Absicherung bieten und wo die Versorgungslücke besteht.
Es empfiehlt sich vor dem Abschluss, die verschiedenen Tarife von einem Profi vergleichen zu lassen, um so die bestmögliche Entscheidung zu treffen. Gerne helfe ich Dir dabei, melde Dich dazu gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.