Eine Frau hält ein lächelndes Sparschwein in den Händen
Von Alexander Kuhlen am 15.02.2024

Beihilfe und Beihilfesätze in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird Beihilfe als finanzielle Unterstützung angeboten, um Beamte sowie bestimmte andere Personengruppen in Krankheits- oder Pflegefällen zu entlasten. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema der Beihilfe und den Beihilfesätzen in Baden-Württemberg befassen.

Beihilfe erhalten Beamte als Leistung des Landes Baden-Württemberg sowie des Bundes und seiner Einrichtungen. Ebenso sind bestimmte andere Personengruppen wie Richter, Soldaten und Polizeibeamte beihilfeberechtigt. Die Beihilfe zielt darauf ab, Kosten im Rahmen von medizinischen Behandlungen oder Pflegeleistungen zu unterstützen und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Behandlungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Baden-Württemberg?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Personengruppen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel beträgt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die restlichen Kosten für eine Behandlung müssen in der Regel vom Antragsteller selbst getragen werden.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Baden-Württemberg ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner70 %
für berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

  • Leistungen beim Heilpraktiker bis zum Höchstsatz gemäß den Verträgen mit den Heilpraktikerverbänden
  • Verordnungsfähige Medikamente bis zu den GKV-Festbeträgen
  • Fahrtkosten (Beförderung) mit der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel
  • Gemäß Beihilfekatalog erhalten Bedienstete für Hilfsmittel die Hochsätze der Beihilfe
  • Ärztliche Behandlungen bis zu dem Höchstsatz von 3,5 % der Gebührenordnung für Ärzte
  • Brillengläser bis maximal 250 EUR alle 3 Jahre, Brillenfassungen bis 70 EUR und Kontaktlinsen bis 170 EUR je Auge alle 2 Jahre
  • Sanatoriumsbehandlungen mit dem max. niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung bei medizinischer Notwendigkeit
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Kuren nach einer erstmaligen Wartezeit von 5 Jahren alle 4 Jahre: ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmaterial beihilfefähig. Unterbringung und Verpflegung bis zu 60 Euro täglich für maximal 23 Tage (einschließlich der Reisetage)

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Darüber hinaus können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 70 % bezuschusst.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt die Altersgrenze zur Beihilfe nicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch implantologische Leistungen beihilfefähig.

Außerdem sind maximal 2 Implantate pro Kiefer beihilfefähig. In bestimmten Fällen auch mehr.

Zahnersatz ist bereits während der Anwärterzeit beihilfefähig

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind wie folgt beihilfefähig:

  • allgemeine Krankenhausleistungen,
  • gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen – Chefarztbehandlung (Eigenbeteiligung: 22,00 Euro monatlich, welche vom Gehalt abgezogen werden)
  • gesondert berechnete Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers
(Eigenbeteiligung: 22,00 Euro monatlich, welche vom Gehalt abgezogen werden)

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Auch pflegebedürftige Personen erhalten finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Dabei werden unterschiedliche Grade der Pflegebedürftigkeit von Pflegegrad 1 bis 5 berücksichtigt. Außerdem spielt es eine Rolle für die Beihilfefähigkeit, ob die Pflege durch einen Angehörigen oder eine professionelle Pflegekraft erfolgt.

PflegegradAngehörigePflegepersonal
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €724 €
Pflegegrad 3545 €1.363 €
Pflegegrad 4728 €1.693 €
Pflegegrad 5901 €2.095 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Baden-Württemberg erhalten werdende Eltern 250,00 € pro Kind durch die Beihilfe.

Oft keine Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Leistungen, die während eines privaten Auslandsaufenthalts innerhalb oder außerhalb der EU, in Anspruch genommen werden, sind oftmals nicht beihilfefähig. Aufwendungen müssen durch Belege nachgewiesen werden. Die Belege müssen inhaltlich den im Inland geltenden Anforderungen entsprechen, damit diese beihilfefähig sind

Hier empfiehlt sich eine private Auslandskrankenversicherung.

Künstliche Befruchtung

Bei Insemination sind die Aufwendungen für die ärztliche Feststellung der Voraussetzungen und für höchstens fünf Behandlungen beihilfefähig. Unter bestimmten Umständen kann die Beihilfestelle nach ärztlicher Empfehlung zusätzlich bis zu drei weitere Behandlungen als beihilfefähig anerkennen. Bei In-vitro-Fertilisation, Intratubarem Gametentransfer (GIFT) oder intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) sind die ärztliche Feststellung der Voraussetzungen und bis zu drei Behandlungen beihilfefähig.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um eine Beihilfe in Baden-Württemberg beantragen zu können, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag muss alle notwendigen Informationen zu den anfallenden Kosten und zur Art der Behandlung und den Leistungen enthalten. Nach Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Baden-Württemberg ersetzt keine Krankenversicherung. Vielmehr dient sie als Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

In Baden-Württemberg stellt die Beihilfe eine bedeutende Hilfe für Beamte und andere beihilfeberechtigte Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen dar. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu verringern. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung fungiert.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Ich berate Sie gerne kostenlos und unverbindlich zur optimalen Krankenversicherung, damit Sie gesundheitlich bestens abgesichert sind.

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Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Portait Alexander
Meine Name ist Alexander Kuhlen. Ich bin Versicherungsmakler in meiner Lieblingsstadt Köln. Ich liebe es Ihre Versicherungsprobleme zu lösen. Spezialisiert bin ich auf Private Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge.
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