Eine Frau hält ein Sparschwein in ihren Händen
Von Alexander Kuhlen am 23.02.2024

Beihilfe und Beihilfesätze in Mecklenburg-Vorpommern

Die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern stellt eine bedeutende finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Krankheits- oder Pflegefällen dar. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Mecklenburg-Vorpommern.

Als eine Leistung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe nicht nur Beamten, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Sie zielt darauf ab, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu mildern und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte in Mecklenburg-Vorpommern hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte50 %
beihilfeberechtigte Beamte in Elternzeit70 %
beihilfeberechtigte Beamte mit mind. 2 Kindern70 %
beihilfeberechtigte Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

  • Verordnungsfähige Medikamente bis zu den GKV-Festbeträgen mit einer Kürzung von 10 % (min. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Fahrtkosten sind mit der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel mit einer Eigenbeteiligung von 10 % (min. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Gemäß Beihilfekatalog für Hilfsmittel der Hochsätze der Beihilfe, mit einer Eigenbeteiligung von 10 % (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Brillengläser alle 3 Jahre bis max. 250 Euro, Kontaktlinsen alle 2 Jahre mit max. 170 Euro pro Auge und Brillenfassungen bis 70 Euro
  • Ärztliche Behandlungen bis zu dem Höchstsatz von 3,5 % der Gebührenordnung für Ärzte
  • Sanatoriumsbehandlungen sind mit dem max. niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung mit einer Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag für max. 28 Tage je Kalenderjahr
  • Heilkuren alle 4 Jahre:  Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 16,00 Euro pro Tag für maximal 21 Tage
  • Rehabilitationsmaßnahmen alle 4 Jahre: Unterkunft und Verpflegung sind für maximal 21 Tage (ohne An- und Abreise) beihilfefähig. Fahrtkosten bis zu 10 Euro werden übernommen

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten werden bis zu 60 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu 2 Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen auch 4 Implantate pro Kiefer.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt beihilfefähig:

  • Allgemeine Krankenhausleistungen, mit einer Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus für maximal 28 Tage im Kalenderjahr

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €2.005 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Mecklenburg-Vorpommern wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Mecklenburg-Vorpommern. Beihilfefähig sind die Kosten innerhalb Europas ohne Vergleich mit den BRD-Kosten beihilfefähig und außerhalb der EU und Europas sind Kosten erst ab 1.000 Euro bis max. den BRD-Kosten beihilfefähig.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Für die Beantragung von Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte sämtliche relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach einer gründlichen Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit sowie die Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern fungiert nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung. Ihr Zweck besteht vielmehr darin, als finanzielle Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Pflege zu dienen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass der Antragsteller über eine angemessene Krankenversicherung verfügt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Insgesamt ist die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern eine bedeutende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu mindern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine vollständige Krankenversicherung ersetzt.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung, um Ihnen bei der Auswahl der optimalen Krankenversicherung zu helfen und sicherzustellen, dass Sie umfassend gesundheitlich abgesichert sind.

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Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Portait Alexander
Meine Name ist Alexander Kuhlen. Ich bin Versicherungsmakler in meiner Lieblingsstadt Köln. Ich liebe es Ihre Versicherungsprobleme zu lösen. Spezialisiert bin ich auf Private Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge.
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