Die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist eine finanzielle Unterstützung, die Beamten und bestimmten anderen Personenkreisen bei Krankheits- oder Pflegefällen unter die Arme greift. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema der Beihilfe und den Beihilfesätzen in NRW befassen.
Beihilfe erhalten Beamte als Leistung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Bundes und seiner Einrichtungen. Aber auch bestimmte andere Personengruppen wie beispielsweise Richter, Soldaten und Polizeibeamte sind beihilfeberechtigt. Die Beihilfe für Beamte ist eine Unterstützung bei den Kosten, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder einer Pflege anfallen. Sie kann sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen in Anspruch genommen werden.
Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Personengruppen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel beträgt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten. Die restlichen Kosten für eine Behandlung müssen in der Regel vom Antragsteller selbst getragen werden.
Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in NRW ist wie folgt definiert:
beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner | 70 % |
für berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:
Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Darüber hinaus können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.
Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 70 % bezuschusst.
Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt die Altersgrenze zur Beihilfe nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch implantologische Leistungen beihilfefähig.
Voll- und teilstationäre aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind wie folgt beihilfefähig:
Auch pflegebedürftige Personen erhalten finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Auch macht es bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.
Pflegegrad | Angehörige | Pflegepersonal |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 316 € | 724 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.363 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.693 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 2.095 € |
Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In NRW erhalten werdende Eltern 170,00 € pro Kind durch die Beihilfe.
Auch wenn die beihilfefähigen Leistungen recht umfangreich sind: Private Auslandsaufenthalte, innerhalb oder außerhalb der EU, sollten zusätzlich abgesichert werden. Jegliche Aufwendungen müssen durch Belege nachgewiesen werden. Auch sind Auslandsrücktransporte nicht beihilfefähig.
Hier empfiehlt sich eine private Auslandskrankenversicherung.
Um eine Beihilfe in NRW beantragen zu können, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag muss alle notwendigen Informationen zu den anfallenden Kosten und zur Art der Behandlung und den Leistungen enthalten. Nach Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und Höhe der Beihilfe.
Nein, die Beihilfe in NRW ersetzt keine Krankenversicherung. Vielmehr dient sie als Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.
Insgesamt ist die Beihilfe in NRW eine wichtige Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie kann dazu beitragen, die finanzielle Belastung in diesen Situationen zu verringern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung dient.
Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinander zu setzen.
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