Beihilfe NRW
Von Alexander Kuhlen am 28.03.2023

Beihilfe und Beihilfesätze in NRW

Die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist eine finanzielle Unterstützung, die Beamten und bestimmten anderen Personenkreisen bei Krankheits- oder Pflegefällen unter die Arme greift. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema der Beihilfe und den Beihilfesätzen in NRW befassen.

Beihilfe erhalten Beamte als Leistung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Bundes und seiner Einrichtungen. Aber auch bestimmte andere Personengruppen wie beispielsweise Richter, Soldaten und Polizeibeamte sind beihilfeberechtigt. Die Beihilfe für Beamte ist eine Unterstützung bei den Kosten, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder einer Pflege anfallen. Sie kann sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen in Anspruch genommen werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in NRW?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Personengruppen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel beträgt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten. Die restlichen Kosten für eine Behandlung müssen in der Regel vom Antragsteller selbst getragen werden.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in NRW ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner70 %
für berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

  • Leistungen beim Heilpraktiker bis zum Höchstsatz gemäß den Verträgen mit den Heilpraktikerverbänden
  • Verordnungsfähige Medikamente bis zu den GKV-Festbeträgen
  • Fahrtkosten (Beförderung) mit der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel
  • Gemäß Beihilfekatalog erhalten Bedienstete für Hilfsmittel die Hochsätze der Beihilfe
  • Brillengläser bis maximal 250 EUR alle 3 Jahre, Brillenfassungen bis 70 EUR und Kontaktlinsen bis 170 EUR je Auge alle 2 Jahre
  • Ärztliche Behandlungen bis zu dem Höchstsatz von 3,5 % der Gebührenordnung für Ärzte
  • Sanatoriumsbehandlungen mit dem max. niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung
  • Kuren alle 4 Jahre: ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmaterial beihilfefähig. Unterbringung und Verpflegung bis zu 60 Euro täglich für maximal 23 Tage (einschließlich der Reisetage)

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Darüber hinaus können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 70 % bezuschusst.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt die Altersgrenze zur Beihilfe nicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch implantologische Leistungen beihilfefähig.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind wie folgt beihilfefähig:

  • allgemeine Krankenhausleistungen,
  • gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen – Chefarztbehandlung (Eigenbeteiligung: 10,00 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus, maximal 30 Tage im Kalenderjahr)
  • gesondert berechnete Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers
(Eigenbeteiligung: 15 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus für maximal 30 Tage im Kalenderjahr)

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Auch pflegebedürftige Personen erhalten finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Auch macht es bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigePflegepersonal
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €724 €
Pflegegrad 3545 €1.363 €
Pflegegrad 4728 €1.693 €
Pflegegrad 5901 €2.095 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In NRW erhalten werdende Eltern 170,00 € pro Kind durch die Beihilfe.

Keine Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Auch wenn die beihilfefähigen Leistungen recht umfangreich sind: Private Auslandsaufenthalte, innerhalb oder außerhalb der EU, sollten zusätzlich abgesichert werden. Jegliche Aufwendungen müssen durch Belege nachgewiesen werden. Auch sind Auslandsrücktransporte nicht beihilfefähig.

Hier empfiehlt sich eine private Auslandskrankenversicherung.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um eine Beihilfe in NRW beantragen zu können, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag muss alle notwendigen Informationen zu den anfallenden Kosten und zur Art der Behandlung und den Leistungen enthalten. Nach Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in NRW ersetzt keine Krankenversicherung. Vielmehr dient sie als Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Insgesamt ist die Beihilfe in NRW eine wichtige Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie kann dazu beitragen, die finanzielle Belastung in diesen Situationen zu verringern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung dient.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinander zu setzen.

Ich berate Sie gerne kostenlos und unverbindlich zur optimalen Krankenversicherung, damit Sie gesundheitlich bestens abgesichert sind.

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