Auch Ehegatten von Beamten können von der Beihilfe profitieren und sind unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigungsfähig. Dann haben sie die Möglichkeit, eine Restkostenversicherung abzuschließen, die einen guten und günstigen Versicherungsschutz bietet. Doch welche Auswirkungen hat eine Scheidung bei Beamten in der privaten Krankenversicherung, wenn der Anspruch auf Beihilfe wegfällt?
Ehegatten haben abhängig von ihrem Einkommen Anspruch auf Beihilfe durch ihren verbeamteten Partner. Sie erhalten von dessen Dienstherrn einen Krankheitskostenzuschuss von bis zu 70 Prozent.
Es lohnt sich für beihilfeberechtigte Ehepartner, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Auch ihnen steht der Zugang zu einer günstigen Restkostenversicherung offen, die den Anteil übernimmt, der nicht durch die Beihilfe gedeckt ist.
Ist der nicht-verbeamtete Partner ohne Beihilfeanspruch privat krankenversichert oder Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, ändert die Scheidung nichts am Versicherungsverhältnis. Einzig in der GKV kann für den nicht-erwerbstätigen oder geringverdienenden Partner die kostenlose Familienversicherung entfallen. Sind jedoch beide eigenständig und unabhängig voneinander krankenversichert, bleibt das Versicherungsverhältnis unverändert fortbestehen. Eine Ausnahme gilt, wenn es sich um einen vergünstigten Tarif für Eheleute handelt. Mit der Scheidung kann die Vergünstigung wegfallen.
Ist ein Partner allerdings als berücksichtigungsfähiger Ehegatte privat krankenversichert und benötigt lediglich eine günstige Restkostenversicherung, endet mit der Scheidung dieser Vorteil. Denn durch die rechtskräftige Trennung entfällt der Beihilfeanspruch für den Ehegatten, der nicht verbeamtet ist.
Sobald die Scheidung wirksam wird, entfällt also der Anspruch auf Beihilfe. Ab diesem Zeitpunkt muss die Restkostenversicherung in eine vollwertige Absicherung umgewandelt werden. Dann sind die Versicherungsbeiträge in voller Höhe zu leisten.
Sofern der geschiedene Partner nicht selbst für den Unterhalt aufkommen kann, könnte ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Dann muss der verbeamtete Partner mitunter für die Kosten der Krankenversicherung aufkommen. Der geschiedene Ehegatte hat zudem die Option, nach der Scheidung weiterhin privat versichert zu bleiben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der geschiedene Ehegatte in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dafür gilt allerdings eine Altersgrenze. Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung meist nicht mehr möglich, wenn ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgenommen wird. Der Partner muss dann in der privaten Krankenversicherung verbleiben. Er hat aber die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln. Dessen Leistungen und Beitragssatz ähneln der gesetzlichen Absicherung.
Hier ist es besonders wichtig, sich rechtzeitig mit den Auswirkungen der Scheidung auf die private Krankenversicherung von Ehegatten eines Beamten zu befassen. Denn nur wenn genügend Zeit bleibt, lässt sich zum Zeitpunkt der rechtswirksamen Scheidung sicherstellen, dass der nicht verbeamtete Partner gut und bedarfsgerecht krankenversichert ist. Dafür ist es sinnvoll, sich verschiedene Angebote einzuholen, um das vorteilhafteste Modell auszuwählen.
Eine Scheidung hat bei Beamten erhebliche Auswirkungen auf die private Krankenversicherung. Für den geschiedenen Partner geht sie immer mit Nachteilen einher, wenn zuvor die Vorzüge der Beihilfe genutzt wurden. Und eine private Krankenversicherung kann ohne Krankheitskostenzuschuss sehr teuer sein. Zwar können die Beiträge unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden, aber werden dadurch die finanziellen Mittel, die dem Ex-Ehepartner für den Lebensbedarf zur Verfügung gestellt werden, deutlich geschmälert. Dieses Problem betrifft insbesondere Personen ab 55 Jahren, für die eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist.
Als Versicherungsmakler bin ich mit dieser Problematik vertraut. Ich habe mich auf den Versicherungsbedarf von Beamten und ihren Angehörigen spezialisiert und stehe Ihnen bei allen Fragen zu diesem und weiteren Themen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt hier einen Termin mit mir, lassen Sie sich beraten oder fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an.