Ärzte tragen in ihrem Beruf eine hohe Verantwortung. Doch die Verantwortung haben sie nicht nur ihren Patienten gegenüber, sondern auch sich selbst. Deshalb gibt es einige Pflichtversicherungen für Ärzte, die elementar für ihre finanzielle Sicherheit sind. Bei den Versicherungen ist allerdings zwischen angestellten und niedergelassenen Ärzten zu unterscheiden.
Die nachfolgenden Pflichtversicherungen für Ärzte sind nicht nur wichtig für ihre Absicherung, sie sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Im Wesentlichen dienen diese Versicherungen zum Schutz der finanziellen Sicherheit, bei Ausübung des Berufes, im Alter und bei Krankheit.
Wie jede Person in Deutschland benötigen Ärzte eine Krankenversicherung. Dabei stellt sich auch für sie die Frage, ob sie in die private Krankenabsicherung wechseln sollen. Keine leichte Entscheidung, vor allem für Mediziner, die über die Unterschiede bei der Gesundheitsversorgung beider Systeme Bescheid wissen.
Die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung haben selbstständige Ärzte grundsätzlich. Sie können unabhängig von ihrem Einkommen entscheiden, ob sie in die PKV wechseln oder als freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse verbleiben.
Anders ist es bei angestellten Ärzten. Sie unterliegen als Arbeitnehmer der Versicherungspflicht und müssen sich gesetzlich versichern. Erst wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (2023: 66.600 Euro im Jahr), können sie in die private Krankenversicherung wechseln.
Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung bieten Vor- und Nachteile. Und als Arzt kennen sie die Unterschiede bei der medizinischen Versorgung. Aber auch wenn Sie sich für eine GKV entscheiden, können Sie mit Zusatzversicherungen vorhandene Leistungslücken schließen.
Grundsätzlich unterliegen angestellte Ärzte der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gleichzeitig sind Mediziner, ob angestellt oder selbstständig, aber auch zur Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk (AVW) verpflichtet.
Um eine doppelte Beitragslast zu verhindern, haben angestellte Ärzte die Möglichkeit, sich von der Deutschen Rentenversicherung befreien zu lassen. Dann zahlen sie nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung, sondern wie ihre selbstständigen Kollegen nur noch in das für sie zuständige Versorgungswerk ein.
Die Leistungen bzw. die Renten aus dem ärztlichen Versorgungswerk sind höher als in der GRV. Denn das Versorgungswerk legt die eingezahlten Beiträge seiner Mitglieder in festverzinste Wertpapiere an. So sorgt jede Generation selbst für ihr Alter vor und es gibt kein Umlageverfahren wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wichtig: Auch das Versorgungswerk bietet nur eine Grundabsicherung, die selten ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist für Ärzte ebenso unerlässlich.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Ärzte eine Pflichtversicherung. Angestellte Ärzte müssen jedoch keinen eigenen Vertrag für die Berufshaftpflicht abschließen, wenn sie über ihre Klinik oder die Praxis versichert sind. Aber niedergelassene Ärzte benötigen in jedem Fall eine eigene Berufshaftpflicht.
Auch für angestellte Ärzte kann eine eigene Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Nämlich dann, wenn der bestehende Versicherungsschutz des Arbeitgebers Lücken aufweist bzw. keine ausreichende Deckung bietet.
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt ihre Versicherten bei Forderungen infolge eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. Die Berufshaftpflicht kommt für berechtigte Schadensersatzforderungen auf und wehrt unberechtigte Ansprüche gegen ihre Versicherungsnehmer ab. Für Ärzte, die durch ihren Beruf ein sehr hohes Risiko für Personenschäden haben, ist der Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht unerlässlich. Denn diese Versicherung schützt ihre finanzielle Existenz, wenn bspw. Patienten aufgrund eines Behandlungsfehlers Schadensersatz geltend machen.
Hinweis: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist für Mediziner gesetzlich vorgeschrieben. In Bezug auf die Deckungssumme gibt es aber keine Vorgaben. Für eine zuverlässige Absicherung sollte eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro nicht unterschritten werden, besser ist eine höhere Versicherungssumme.
Neben den Pflichtversicherungen gibt es für Ärzte weitere Versicherungen, die für ihre Absicherung sinnvoll sind. Diese Policen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können im Falle eines Schadens aber die eigene finanzielle Existenz schützen.
Gerne beantworte ich alle Ihre Fragen rund um die Pflichtversicherungen für Ärzte. Als Versicherungsmakler kann ich darüber hinaus auf verschiedene Anbieter auf dem Markt zurückgreifen und Ihnen dabei helfen, die optimale Absicherung zu finden. Nutzen Sie gerne mein Kontaktformular und lassen Sie sich beraten.