Eine Praxisinhaltsversicherung fungiert quasi als Hausratversicherung für Ihre Arztpraxis. Denn sie leistet, wenn Ihr Inventar durch eine versicherte Gefahr wie Feuer oder Leitungswasser beschädigt oder zerstört wird. Doch ist eine Praxisinhaltsversicherung für Ärzte wirklich sinnvoll und was müssen Sie dabei beachten?
Insbesondere niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis verfügen über eine wichtige und schützenswerte Ressource: Ihre Praxisräume mit deren Inhalt. Hier lagern Sie teure medizinische Geräte, Büroinventar, wichtige Unterlagen, Vorräte und vieles mehr. Kommt es bspw. durch ein Feuer zu einem Schaden, können die finanziellen Folgen gravierend sein.
Mit einer Praxisinhaltsversicherung wird der Inhalt der Praxis und damit auch häufig die Grundlage der medizinischen Tätigkeit versichert. Wie eine Hausratversicherung leistet die Police, wenn das Inventar durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt. Abhängig vom gewählten Versicherer und Tarif können die folgenden Risiken versichert werden:
Die Gefahren sind je nach Tarif obligatorisch mitversichert oder müssen gesondert eingeschlossen werden. Dies gilt vor allem für Elementargefahren.
In der Regel erstattet der Versicherer bei einem versicherten Schaden die Kosten für die Reparatur oder den Neuwert für die Wiederbeschaffung. Neben Medikamenten und medizinischer Einrichtung sind auch Computer mitversichert. Ggf. kann zudem die Arzttasche mit deren Inhalt sowie fremdes Eigentum (von Patienten) abgesichert sein.
Der Versicherer erstattet die Kosten bis zu einem maximalen Betrag – der Versicherungssumme. Diese legen Sie bei Vertragsabschluss abhängig von Ihrem persönlichen Bedarf fest.
Viel zu häufig unterschätzen Ärzte den Wert ihrer Praxiseinrichtung. Gerade die Medizintechnik ist äußerst kostspielig, oft wird sie sogar über ein Darlehen finanziert. Doch auch der restliche Wert innerhalb einer Arztpraxis ist hoch – von Medikamenten über Bürobedarf bis hin zur Einrichtung im Wartezimmer. Nicht selten liegt der Gesamtwert der Einrichtung über 50.000 oder sogar 100.000 Euro.
Aus diesem Grund ist eine Praxisinhaltsversicherung für Ärzte sinnvoll. Denn diese Police schützt sie vor dem finanziellen Verlust nach einem Schaden. Zusätzlich sorgt sie dafür, dass die Geldmittel bereitstehen, um schnellen Ersatz zu beschaffen. Und damit auch, um den Praxisbetrieb nach einem Schaden schnellstmöglich wieder aufzunehmen. Mit dieser Police sind Ärzte im Ernstfall auf der sicheren Seite.
Die Praxisinhaltsversicherung kann nach eigenem Bedarf und Ermessen zusammengestellt werden. Sie entscheiden nicht nur, gegen welche Risiken Sie sich versichern. Sondern auch, in welcher Höhe. Die Versicherungssumme können Sie jederzeit anpassen und korrigieren, wenn sich Ihr finanzieller Bedarf ändert. Sie können die Leistungen auch jährlich um einen bestimmten Prozentsatz ansteigen lassen, um auf Lohn- und Preissteigerungen – die eine Verteuerung bei Neuanschaffungen bedeuten, zu reagieren.
Eine Praxisinhaltsversicherung schützt auch die teure Elektronik bei Schäden. Allerdings nur durch die benannten Gefahren; Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl etc. Überspannung und Blitzschlag können ggf. mitversichert sein. Was aber in der Regel nicht inkludiert ist, sind Schäden durch Cyberattacken, Fehlbedienung, Stromausfall usw.
Eine Elektronikversicherung schließt die Lücke und bietet zusätzlichen Versicherungsschutz. Denn sie leistet speziell bei Schäden an der teuren und wertvollen Elektronik. Das betrifft sowohl Computer als auch medizinische Geräte. Für eine Arztpraxis kann die Elektronikversicherung neben der Praxisinhaltsversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.
Zusätzlich können Mediziner ihre Absicherung durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitern. Denn nimmt der Inhalt der Praxis Schaden, kann das den kompletten Stillstand der Arztpraxis bedeuten. Die Praxisinhaltsversicherung übernimmt zwar die Kosten für die Reparatur bzw. den Ersatz der beschädigten Einrichtung Ihrer Praxis, nicht aber die laufenden Kosten des Praxisbetriebs: Miete, Leasing, Versicherungen, Löhne etc.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kompensiert die entgangenen Einnahmen, wenn der Praxisbetrieb stillsteht. So können während einer versicherten Zwangspause laufende Kosten wie Miete und Löhne gedeckt werden.
Die optimale Absicherung für Ihre Arztpraxis
Um einen optimalen Schutz der Betriebsräume sicherzustellen, raten wir Ihnen zu einer Kombination aus Praxisinhaltsversicherung, Elektronikversicherung und Betriebsausfallversicherung. So wird nicht nur Ihr Inventar bei einer Vielzahl von Gefahren abgesichert, auch Ihre laufenden Kosten werden infolge einer Betriebsunterbrechung gedeckt. Alle Versicherungen können wir Ihnen und Ihrem individuellen Bedarf anpassen, sodass Sie rundum zuverlässig abgesichert sind. Nutzen Sie gerne mein Kontaktformular und vereinbaren Sie einen Termin.