Alexander Kuhlen - Wie sind Beamte während der Elternzeit versichert?
Von Alexander Kuhlen am 21.09.2022

Wie sind Beamte während der Elternzeit versichert?

Für Beamte während der Elternzeit gelten andere Regeln als für Arbeitnehmer. Während bei Bundesbeamten die Mutter- und Elternzeitverordnung greift, sind für Beamte der Länder und Kommunen die jeweiligen Regelungen der Landesvorschriften gültig. Diese ähneln dem Elterngeldgesetz für Angestellte. Unterschiede gibt es aber in Bezug auf die private Krankenversicherung. Nachfolgend erfahren Sie, wie Beamte und Beamtinnen während der Elternzeit versichert sind.

Die Elternzeit bei Beamten und Beamtinnen

In der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung wird geregelt, dass jeder Elternteil ab der Geburt des Kindes bis zum dritten Lebensjahr Anspruch auf Elternzeit hat. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann bis auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragen werden. Zudem können beide Elternteile zeitgleich Elternzeit nehmen.

Abhängig von der jeweiligen Verordnung dürfen Beamte und Beamtinnen während der Elternzeit einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellen. Sofern keine zwingenden dienstlichen Belangen dagegensprechen, können sie bis zu 32 Stunden im Monat ihren Dienst ausüben.

Der Beihilfeanspruch während der Elternzeit

Das Wichtigste vorneweg: Der Beihilfeanspruch bleibt während der Elternzeit bestehen. Unabhängig davon, ob bei den Beamten die Bundes- oder Länderverordnung greift. Einige Staatsdiener erhalten nicht nur die Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn. Sondern auch einen Zuschuss zur PKV.

Die PKV für Beamte während der Elternzeit

Beamte sind während der Elternzeit weiterhin privat versichert. An ihrem vereinbarten Versicherungsschutz gibt es keine Änderungen, da sie ununterbrochen Beihilfe erhalten. Entsprechend müssen sie keinen anderen Tarif abschließen, sondern behalten ihre preiswerte Restkostenversicherung bei.

Im Zusammenhang mit dem Fortbestehen des Beihilfeanspruchs haben Beamte und Beamtinnen nicht die Möglichkeit, während der Elternzeit beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Partners mitversichert zu werden. Denn die Familienversicherung greift in diesem Fall nicht. Dafür wird ihr Vertrag bei ihrem privaten Krankenversicherer aufrechterhalten.

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Beamte während der Elternzeit

Beim Bund und in einigen Ländern haben Beamte und Beamtinnen Anspruch auf einen Zuschuss zur PKV. Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Beamte während der Elternzeit wird in der jeweils gültigen Verordnung geregelt. Beim Bund gelten folgende Regelungen:

  • Beamten wird für die Dauer der Elternzeit ein Zuschuss bis 31 Euro monatlich bezahlt, wenn ihre Dienst- und Anwärterbezüge vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze der GKV (64.350 Euro / Jahr, Stand 2022) nicht überschritten haben oder hätten.
  • Beamte mit Dienstbezügen bis zur Besoldungsgruppe A 8 und Beamtenanwärter können die Beiträge zur privaten Krankenversicherung während der Elternzeit in voller Höhe erstattet bekommen.

Damit sind Beamte während der Elternzeit bessergestellt als Arbeitnehmer. Denn Angestellte zahlen ihren Beitrag für die PKV in voller Höhe selbst, da bei Bezug von Elterngeld der Arbeitgeberanteil entfällt.

Erstattungsfähig sind die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Tarife, die Lücken der Beihilfe abdecken, beispielsweise Wahlleistungen, Krankenhaustagegeld oder Ausschluss der Selbstbeteiligung, werden nicht bezuschusst. Dies gilt auch für Tarife, die eine Anwartschaft beinhalten.

  • Hinweis - Antrag einreichen: Um einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung während der Elternzeit zu erhalten, müssen Beamte einen Antrag stellen. Dieser ist bei der jeweiligen Bezugsstelle einzureichen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Beitragshöhe der PKV beizufügen. Eine Kopie des Versicherungsscheins reicht nicht aus. Den entsprechenden Nachweis kann der Krankenversicherer ausstellen.

Tipp: Frühzeitig an die Versicherung Ihres Kindes denken

Ihr Neugeborenes können sie privat oder gesetzlich versichern, wenn ein Elternteil Mitglied der GKV ist. Die kostenlose Familienversicherung der Krankenkasse greift aber nur, wenn das Einkommen des verbeamteten Partners nicht oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und dieser zugleich mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil. Treffen diese beiden Punkte zu, muss der Nachwuchs über die private Krankenversicherung abgesichert werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet den Vorteil, dass das Kind beitragsfrei mitversichert werden kann. Wogegen in der PKV ein eigener Vertrag mit einem separaten Beitrag abgeschlossen wird. Zu beachten ist aber, dass Kinder besonders preiswert privat krankenversichert werden können. Zudem sind die Leistungen der PKV je nach gewähltem Tarif deutlich besser als der Versicherungsschutz der GKV. So lassen sich Zusatzleistungen wie eine verbesserte Unterbringung im Krankenhaus, Heilpraktikerbehandlungen, Kieferorthopädie etc. mitversichern. Daher kann es sinnvoll sein, auch wenn Anspruch auf die Familienversicherung besteht, dennoch über eine private Krankenabsicherung für das Neugeborene nachzudenken.

Gut versichert als Beamter während der Elternzeit: Jetzt beraten lassen

Für Beamte ändert sich während der Elternzeit kaum etwas an ihrem Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung. Sie haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Zuschuss zu ihrem PKV-Beitrag. Genaue Informationen darüber sind bei der zuständigen Beihilfestelle zu finden.

Als frischgebackene Eltern müssen Sie sich zudem mit der Absicherung Ihres Kindes beschäftigen. Um dem Nachwuchs im Krankheitsfall die bestmögliche medizinische Versorgung zu bieten, kann er in der PKV abgesichert werden. Entscheiden Sie sich für die Familienversicherung der Krankenkassen, können Sie den gesetzlichen Versicherungsschutz durch eine Krankenzusatzversicherung ergänzen. Umso jünger das Kind bei Vertragsabschluss ist, desto preiswerter sind die Tarife.

Gerne beantworte ich alle Ihre Fragen zur privaten Krankenversicherung für Beamte während der Elternzeit und zur Absicherung Ihres Kindes. Vereinbaren Sie jetzt hier einen Termin mit mir und lassen Sie sich beraten.

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