
Mit dem 25. Geburtstag Deines Kindes fällt der Beihilfeanspruch weg, bei den meisten Dienstherren mit Ablauf des Geburtstagsmonats. Aus 20 Prozent Restkosten werden 100 Prozent, und der Beitrag springt von rund 50 Euro auf 350 Euro und mehr im Monat. Wer die Sechs-Monats-Frist danach verpasst, zahlt für den fehlenden Schutz mit einer neuen Gesundheitsprüfung.
Nein. Sobald Dein Kind das 25. Lebensjahr vollendet, ist es nicht mehr berücksichtigungsfähig und bekommt keine Beihilfe mehr. Bei den meisten Dienstherren greift das mit Ablauf des Geburtstagsmonats, das Beihilferecht ist aber Landesrecht und weicht beim genauen Stichtag ab. Der Grund für das Ende liegt in einer Kette aus drei Regelungen:
Fällt das erste Glied dieser Kette, fallen die anderen beiden mit. Welche Ausbildungs- und Altersvoraussetzungen für das Kindergeld gelten, steht im Wortlaut in § 32 des Einkommensteuergesetzes. Sobald der Wegfall bei den zuständigen Stellen erfasst ist, stellt die Beihilfestelle die Leistungen für Dein Kind ein. Wie das verfahrenstechnisch läuft, hängt vom Dienstherrn ab.
Heißt konkret: Wird Dein Kind am 14. März 25 Jahre alt, gibt es für Aufwendungen ab dem 1. April keine Beihilfe mehr. Rechnungen mit Behandlungsdatum bis zum 31. März kannst Du noch normal einreichen, auch wenn Du sie erst im Sommer abschickst.
⚠️ Wichtig: Maßgeblich ist der Tag der Behandlung, nicht das Datum der Rechnung oder der Einreichung. Die Beihilfeverordnungen sagen das ausdrücklich: Aufwendungen gelten in dem Zeitpunkt als entstanden, in dem die sie begründende Leistung erbracht wird, und genau dann muss Dein Kind noch berücksichtigungsfähig sein (§ 3 Abs. 5 BVO NRW, § 5 Abs. 2 BVO BW, § 7 Abs. 2 BayBhV). § 3 Abs. 5 Satz 3 BVO NRW stellt sogar klar, dass Du den Antrag noch stellen kannst, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung kein Anspruch mehr besteht.
🔍 Nicht verwechseln: Die Antragsfrist knüpft anders an, nämlich auch ans Rechnungsdatum. Beim Bund hast Du drei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellen der Rechnung Zeit, in den Ländern gelten eigene, teils kürzere Fristen. Der Anspruch selbst geht durch eine späte Arztrechnung aber nicht verloren.
🔍 Info für Baden-Württemberg: Dort endet die Berücksichtigung nicht mit dem Monat, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Dein Kind aus dem Familienzuschlag fällt (§ 3 Abs. 3 BVO BW). Wird Dein Kind im März 25, läuft die Beihilfe bis zum 31. Dezember weiter.
Der teuerste Fehler an dieser Stelle ist die verspätete Meldung. Zahlt Deine Beihilfestelle über den Stichtag hinaus weiter, fordert sie das Geld zurück. Bei zwei Jahren unbemerkter Weiterzahlung kommen vierstellige Beträge zusammen.
💡 Tipp: Änderungen, die Deine Besoldung berühren, musst Du Deinem Dienstherrn unverzüglich anzeigen. Melde den Wegfall der Berücksichtigungsfähigkeit deshalb ohne Verzögerung an Beihilfestelle, Besoldungsstelle und Familienkasse und lass Dir die Änderung schriftlich bestätigen. Drei Stellen, drei Meldungen. Eine Meldung an die Familienkasse allein reicht nicht.
Wenn Du wissen willst, wie die Beihilfe in Deinem Bundesland im Detail funktioniert und welche Bemessungssätze für Deine Familie gelten, findest Du die Grundlagen im Ratgeber zur Beihilfe für Beamte.
Unsicher, wann der Anspruch in Deinem Fall genau endet? Schreib mir kurz Deine Situation, dann sortiere ich Dir die Fristen und sage Dir ehrlich, ob Handlungsbedarf besteht.
Zwei Ausnahmen verlängern den Beihilfeanspruch über den 25. Geburtstag hinaus. Beide musst Du nachweisen, keine läuft automatisch:
Über den 25. Geburtstag hinaus verlängert nichts davon: ein Zweitstudium, eine Promotion, ein Auslandssemester, eine längere Studienzeit wegen nicht bestandener Prüfungen oder ein Sprachaufenthalt vor dem Studium. Bis 25 zählen Promotion und Masterstudium als Berufsausbildung, danach ist Schluss.
Für Bundesbeamte steht der abschließende Katalog in § 4 der Bundesbeihilfeverordnung, die Landesbeihilfeverordnungen weichen bei den Bemessungssätzen ab. Sachsen zahlt Kindern seit 2024 90 Prozent statt der üblichen 80 Prozent, Hessen kennt gar keinen eigenen Kindersatz, sondern staffelt in Fünf-Prozent-Schritten je berücksichtigungsfähiger Person. Die Anknüpfung an das Kindergeldrecht mit seiner Altersgrenze von 25 Jahren ist in allen Ländern gleich, der genaue Stichtag und die Bemessungssätze sind es nicht. Schau deshalb in die Beihilfeverordnung Deines Dienstherrn, für Nordrhein-Westfalen findest Du die Details im Beitrag zur Beihilfe und den Beihilfesätzen in NRW.
🔍 Info: Den Verlängerungstatbestand bei Dienstzeiten musst Du mit der Dienstzeitbescheinigung bei der Familienkasse durchsetzen. Erst wenn dort das Kindergeld weiterläuft, zieht die Beihilfestelle nach. Rechne mit sechs bis acht Wochen Bearbeitungszeit.
Der Beitrag für Dein Kind steigt um das Drei- bis Vierfache. Fällt der Beihilfeanspruch weg und greift keine andere Absicherung, muss der Beihilfeergänzungstarif für 20 Prozent Restkosten einer Vollversicherung über 100 Prozent weichen. Diese Zahlen solltest Du im Kopf haben:
| Position | Vor dem 25. Geburtstag | Ab dem 25. Geburtstag |
| Beihilfebemessungssatz Kind | 80 % (Sachsen 90 %) | 0 % |
| Nötiger PKV-Schutz | 20 % Restkosten | 100 % Vollversicherung |
| PKV-Beitrag pro Monat | rund 40 bis 80 Euro | rund 300 bis 450 Euro |
| Private Pflegepflichtversicherung | anteilig, rund 10 bis 15 Euro | rund 15 bis 30 Euro zusätzlich |
| Kindergeld | 259 Euro (Stand 2026) | 0 Euro |
Die Spanne beim PKV-Beitrag hängt am Leistungsniveau. Ein Tarif mit Standardleistungen und Zweibettzimmer liegt am unteren Ende, ein Tarif mit Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und offener Erstattung am oberen.
⚠️ Wichtig zu den Zahlen: Alle Beitragsangaben in diesem Ratgeber sind marktübliche Orientierungswerte für 2026, keine Tarifzusagen. Was Dein Kind konkret zahlt, hängt an Eintrittsalter, Versicherer, Tarifgeneration, Selbstbeteiligung und einem etwaigen Risikozuschlag. Belastbar wird die Zahl erst mit einem Angebot Deines Versicherers.
Rechne die Summe für Deinen Haushalt zusammen: Beitragssprung plus wegfallendes Kindergeld plus wegfallender Familienzuschlag. Mit den Werten aus der Tabelle landest Du im Rechenbeispiel bei 550 bis 750 Euro netto im Monat. Was bei Dir herauskommt, hängt an Deinem Bemessungssatz, dem Tarif Deines Kindes und der Steuerwirkung. Das ist nicht ohne, und die wenigsten haben es auf dem Schirm.
Wie sich die Beiträge in der PKV für den Nachwuchs überhaupt zusammensetzen, erklärt der Ratgeber zur PKV für Kinder von Beamten.
Verlierst Du durch den 25. Geburtstag Deines Kindes den zweiten berücksichtigungsfähigen Nachwuchs, sinkt Dein persönlicher Bemessungssatz von 70 auf 50 Prozent. Der erhöhte Satz setzt beim Bund und in der großen Mehrzahl der Länder zwei im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Kinder voraus, so bestätigt es das Bundesverwaltungsamt in seinen Hinweisen zum Bemessungssatz. Fällt eines weg, greift wieder der Regelsatz. Einen Bestandsschutz kennt § 46 Abs. 3 BBhV nicht.
Zwei Länder ticken anders. In Sachsen reicht ein Kind für 70 Prozent, ab zwei Kindern sind es 90 Prozent, und seit dem 1. Januar 2024 gilt dort ein verstetigter Bemessungssatz: Ein einmal erreichter erhöhter Satz kann auch nach dem Wegfall eines Kindes fortbestehen. Sonderfälle gibt es, etwa wenn sich die Zuordnung der Kinder zwischen zwei beihilfeberechtigten Elternteilen ändert. Hessen staffelt in Fünf-Prozent-Schritten je berücksichtigungsfähiger Person, wobei der Ehepartner mitzählt, und deckelt bei 70 Prozent.
Für Dich als Elternteil bedeutet das gleich drei Effekte:
Diesen Punkt übersehen fast alle Ratgeber zum Thema. In meiner Beratungspraxis sehe ich regelmäßig Beamte, die den Beitragssprung für ihr Kind einkalkuliert haben, den eigenen aber nicht. Dann kommt im Folgejahr die Beitragsrechnung, und die Überraschung ist groß.
⚠️ Achtung: Die Beihilfestelle passt Deinen Bemessungssatz automatisch an, Dein Versicherer aber nicht. Bleibst Du im 30-Prozent-Tarif, während die Beihilfe nur noch 50 Prozent zahlt, klafft eine Deckungslücke von 20 Prozent. Bei einer Klinikrechnung über 15.000 Euro sind das 3.000 Euro aus eigener Tasche.
Rechne das durch, bevor der Stichtag kommt. Melde Dich bei mir, dann prüfe ich Deinen Bemessungssatz und Deinen Tarif gemeinsam mit dem Vertrag Deines Kindes.
Sechs Monate. So lange hast Du nach § 199 des Versicherungsvertragsgesetzes Zeit, die Anpassung des Versicherungsschutzes zu verlangen. Stellst Du den Antrag fristgerecht, muss der Versicherer den zusätzlichen Schutz gewähren:
Im Gesetz steht die Rückwirkung nicht. Nach der Rechtsprechung kann die Anpassung aber ab dem Zeitpunkt des Wegfalls wirken, sodass keine Deckungslücke entsteht (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.08.2014, 7 U 52/14). Der Anspruch gilt für jede versicherte Person, nicht nur für Dich als Versicherungsnehmer. Der Wegfall der Beihilfeberechtigung Deines Kindes löst ihn aus. Eine Ausnahme nennt § 199 Abs. 3 VVG: Im Basistarif greift das Anpassungsrecht nicht.
Verstreichen die sechs Monate, ist dieser besondere Anspruch weg. Der Versicherer darf die Aufstockung dann nach seinen normalen Regeln prüfen: Gesundheitsfragen stellen, Zuschläge verlangen oder Leistungen ausschließen. Bei einem Kind mit Asthma, Allergien, einer Rückengeschichte oder einer Psychotherapie in den letzten fünf Jahren wird es teuer.
Der zweite Stolperstein: Viele Versicherer verlangen den Antrag schriftlich mit Nachweis der Beihilfestelle über den Wegfall. Ein Anruf reicht nicht.
📱 So gehst Du vor:
Für die meisten Beamtenkinder ist die Umstellung auf eine PKV-Vollversicherung der richtige Weg, weil die Alterungsrückstellungen aus 25 Jahren im Vertrag bleiben. Vier Optionen stehen zur Wahl:
| Option | Kosten pro Monat | Voraussetzung | Haken |
| Aufstockung auf PKV-Vollversicherung | rund 300 bis 450 Euro | Antrag binnen 6 Monaten | Beitragsanpassungen über die Jahre, Rückweg in die GKV kaum möglich |
| Studentische GKV (KVdS) | rund 142 bis 160 Euro inkl. Pflege | eingeschrieben, unter 30, keine GKV-Befreiung | Endet im Regelfall mit dem 30. Geburtstag |
| GKV über Job oder Referendariat | rund 14,6 % plus Zusatzbeitrag vom Brutto | versicherungspflichtige Beschäftigung | Alterungsrückstellungen verfallen |
| Anwartschaft auf den PKV-Tarif | rund 15 bis 45 Euro | Wechsel in die GKV geplant | Kein Leistungsanspruch während der Anwartschaft |
Die studentische Krankenversicherung kostet 2026 einen Grundbeitrag von 87,38 Euro plus kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,9 Prozent, rund 25 Euro) und Pflegeversicherung (4,2 Prozent für Kinderlose ab 23, exakt 35,91 Euro). Je nach Kasse landest Du bei 142 bis 160 Euro im Monat, im Schnitt bei rund 148 Euro.
Für ein Kind, das nach dem Studium in die Selbstständigkeit oder ins Beamtenverhältnis geht, lohnt der Verbleib in der PKV fast immer. Für ein Kind, das ein niedriges Angestelltengehalt erwartet und eine Familie plant, ist die gesetzliche Kasse oft die ruhigere Lösung. Beide Wege haben ihren Preis, und den solltest Du kennen, bevor Du unterschreibst.
Wenn Dein Kind noch studiert, hilft Dir der Ratgeber zur privaten Krankenversicherung für Studenten beim Vergleich. Planst Du den späteren Rückweg in die PKV, schau Dir die kleine Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung an.
⚠️ Achtung: Die studentische Krankenversicherung ist nur eine Zwischenlösung. Sie endet im Regelfall mit dem 30. Geburtstag, und Dein Kind steht vor derselben Frage noch einmal. Dann allerdings ohne die Alterungsrückstellungen, die in den Jahren dazwischen in der PKV gewachsen wären. Über 30 hinaus verlängert die Kasse nur, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre und persönliche Gründe das rechtfertigen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V), etwa der Zweite Bildungsweg, eine längere Erkrankung oder die Betreuung eigener Kinder.
Welche der vier Optionen für Dein Kind rechnerisch aufgeht, hängt an Tarif, Studienstatus und Berufsplanung. Melde Dich für einen Vergleich, dann stelle ich Dir die Varianten mit echten Beiträgen gegenüber.
Hat sich Dein Kind zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen, ist dieser Schritt unwiderruflich. Die Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V gilt für die gesamte Dauer des Studiums und bei allen gesetzlichen Krankenkassen. Der 25. Geburtstag ändert daran nichts. Davon zu trennen ist eine Versicherungspflicht, die später aus einem anderen Grund entsteht, etwa aus einer Beschäftigung. Die Befreiung sperrt sie nicht.
Das trifft fast jedes privat versicherte Beamtenkind, denn ohne diese Befreiung wäre es zu Studienbeginn in der KVdS pflichtversichert gewesen. Drei Punkte solltest Du kennen:
Der Weg zurück in die GKV läuft für Dein Kind während des Studiums nur über einen Job. Ein Werkstudentenjob reicht nicht, weil Werkstudenten in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Beiträge fallen dort nur zur Rentenversicherung an, und die öffnet die gesetzliche Kasse nicht.
💡 Mein Rat: Prüf vor dem 25. Geburtstag im Bescheid der Krankenkasse, ob eine Befreiung vorliegt. Steht dort ein Befreiungsbescheid nach § 8 SGB V, ist die studentische Krankenversicherung als Alternative vom Tisch. Dann bleibt die Aufstockung in der PKV, solange Dein Kind keine Beschäftigung aufnimmt, die eigene Versicherungspflicht auslöst.
Falls Du gerade an dieser Stelle stehst und nicht weißt, welche Option offen ist: Ich schaue mir das mit Dir an und rechne Dir beide Wege durch, ohne Verkaufsdruck.
Jonas wird im Mai 2026 25 Jahre alt und verliert zum 1. Juni seinen Beihilfeanspruch. Sein Vater Thomas ist Beamter in NRW, hat zwei Kinder und bisher einen Bemessungssatz von 70 Prozent. Die jüngere Schwester ist 21 und studiert. Beide Personen und alle Beiträge sind erfunden, die Rechenlogik ist es nicht. So sieht die Rechnung aus:
| Position | Bis Mai 2026 | Ab Juni 2026 | Differenz |
| PKV Jonas (20 % Beihilfetarif) | 62 Euro | 0 Euro | |
| PKV Jonas (100 % Vollversicherung) | 0 Euro | 352 Euro | +290 Euro |
| PKV Thomas (30 % auf 50 %) | 298 Euro | 461 Euro | +163 Euro |
| Kindergeld | 259 Euro | 0 Euro | -259 Euro |
| Belastung im Monat | 712 Euro |
712 Euro im Monat, ab einem Stichtag, ohne Übergangsphase. Über die zwei Jahre bis zum Masterabschluss summiert sich das auf über 17.000 Euro.
Was Thomas gemacht hat: Er hat im November 2025 mit der Planung begonnen, für Jonas einen Tarif mit 1.200 Euro Selbstbeteiligung gewählt (352 statt 419 Euro) und den Antrag nach § 199 Abs. 2 VVG im Juni 2026 gestellt. Seinen eigenen Tarif hat er im selben Zug angepasst. Die Ersparnis gegenüber der Variante ohne Vorbereitung: rund 80 Euro im Monat, und keine Deckungslücke.
Was er nicht gemacht hat: Jonas in die gesetzliche Kasse geschickt. Der Befreiungsbescheid aus dem Wintersemester 2020 stand dem im Weg.
Ja, über § 204 VVG. Dein Kind darf innerhalb desselben Versicherers in jeden gleichartigen Tarif wechseln und nimmt die Alterungsrückstellungen aus 25 Jahren mit. Kombinierst Du das mit der Aufstockung nach § 199 Abs. 2 VVG, landet Dein Kind in einem Tarif, der zum Berufsstart passt, statt in der teuren Vollversion des alten Beihilfetarifs. Enthält der neue Tarif Mehrleistungen, darf der Versicherer dafür einen Risikozuschlag und eine Wartezeit verlangen. Dein Kind kann das abwenden, indem es stattdessen einen Leistungsausschluss für den Mehrteil vereinbart.
Zahlen muss der Versicherungsnehmer, absetzen darf ihn derjenige, der wirtschaftlich belastet ist. Bist Du als Elternteil Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner, sind es Deine eigenen Aufwendungen: Du ziehst die Basisbeiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG in der Anlage Vorsorgeaufwand ab, unabhängig vom Kindergeld. Die Kindergeldvoraussetzung in Satz 2 der Vorschrift betrifft den umgekehrten Fall. Wahlleistungen und Zusatzbausteine bleiben außen vor. Ist Dein Kind selbst Versicherungsnehmer und Du übernimmst die Beiträge, läuft das über die Anlage Unterhalt (§ 33a EStG). Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro und erhöht sich um die übernommenen Basis-Kranken- und Pflegebeiträge, soweit Du sie nicht schon als Sonderausgaben abziehst. Eigene Einkünfte Deines Kindes über 624 Euro im Jahr kürzen den Abzug, und seit 2026 erkennt das Finanzamt Unterhalt in Geld nur noch per Banküberweisung an.
Nein. Der Tatbestand „arbeitsuchendes Kind" nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG endet mit dem 21. Geburtstag und setzt zusätzlich die Meldung bei der Agentur für Arbeit voraus, die Ausbildungsfälle enden mit 25. Arbeitslosigkeit verlängert die Beihilfe an keiner Stelle. Bezieht Dein privat versichertes Kind Grundsicherungsgeld, bleibt es in der PKV, und das Jobcenter beteiligt sich an den Beiträgen bis zur Höhe des halbierten Basistarifs (§ 26 Abs. 1 SGB II). Grundsicherungsgeld ist der neue Name für das Bürgergeld: Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des SGB II vom 16. April 2026 hat die Leistung umbenannt, in Kraft seit dem 1. Juli 2026. In älteren Bescheiden steht noch der alte Begriff.
Dann kommt der Anspruch aus einer anderen Quelle, und es kommt darauf an, welches Referendariat. Lehramtsanwärter und andere Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf haben einen eigenen Beihilfeanspruch, unabhängig vom Alter, in den meisten Ländern mit 50 Prozent (Hessen 70 Prozent). Bei Rechtsreferendaren kommt es auf das Land an: Ein Teil der Länder verbeamtet sie, die Mehrheit stellt sie in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis ohne Beihilfeanspruch, dann gilt gesetzliche Versicherungspflicht. Prüf vor jeder Umstellung im Einstellungsbescheid, welcher Status vorliegt. Auszubildende in der freien Wirtschaft sind ebenfalls über ihr Ausbildungsverhältnis in der gesetzlichen Kasse. In allen Fällen brauchst Du keine Vollversicherung über 100 Prozent, sondern eine Anpassung auf den neuen Status.
Nein, für den Kindergeldanspruch spielt die Heirat eines volljährigen Kindes seit der Abschaffung der Einkommensgrenze 2012 keine Rolle mehr. Ein eigener Verdienst schadet bis zum 25. Geburtstag nur in einem Fall: Hat Dein Kind seine Erstausbildung abgeschlossen und arbeitet mehr als 20 Wochenstunden, entfällt der Kindergeldanspruch, und die Beihilfe fällt mit (§ 32 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG). Minijobs und Ausbildungsdienstverhältnisse bleiben unschädlich.
Ja. Die private Pflegepflichtversicherung ist ein eigener Pflichtvertrag nach § 23 SGB XI, und ihr Beihilfestatus muss zum Krankenversicherungsschutz passen. Fällt die Beihilfe weg, gehört der anteilige Tarif auf die volle Stufe umgestellt. Für einen 25-Jährigen bedeutet das rund 15 bis 30 Euro im Monat zusätzlich. Viele Versicherer machen das im selben Antrag mit, bestätigen lassen solltest Du es trotzdem.
Drei Punkte solltest Du Dir merken:
Ehrlich gesagt: Wer diese drei Punkte kennt und die Sechs-Monats-Frist einhält, macht beim Übergang wenig falsch. Wer sie erst nach dem Stichtag entdeckt, zahlt mit Gesundheitsprüfung, Zuschlägen oder einer Deckungslücke.
Ich rechne Dir das gerne durch, mit den Tarifen Deines Versicherers und den Beihilfesätzen Deines Dienstherrn. Nimm Kontakt auf, dann klären wir in einem Gespräch, welche Option für Dein Kind und für Dich rechnerisch aufgeht.
Weitere Grundlagen findest Du in den Ratgebern zur Krankenversicherung im Studium für Beamtenkinder, zur Restkostenversicherung und zur Frage, welche Berufsgruppen beihilfeberechtigt sind.