Beihilfeempfänger sind von der Versicherungspflicht befreit und dürfen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Doch wie genau funktioniert die PKV für Beamte und wie können sie dieser beitreten?
Die private Krankenversicherung für Beamte funktioniert anders als bei Angestellten oder Selbstständigen, die privat versichert sind. Denn als Beamte haben sie Anspruch auf Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Dieser übernimmt somit einen Teil ihrer Krankheitskosten. Je nach Beamtenstatus und Bundesland 50, 60 oder 70 Prozent der Kosten. Der Restbetrag wird über eine sogenannte Restkostenversicherung abgedeckt. Dabei handelt es sich um eine private Krankenversicherung, die lediglich die restlichen Krankheitskosten, die nicht von der Beihilfe bezahlt werden, übernimmt.
Über eine Restkostenversicherung besteht somit ein 100-prozentiger Krankenversicherungsschutz. Wird beispielsweise eine Rechnung über 900 Euro gestellt und beträgt der Beihilfeanspruch 50 Prozent, zahlt der Dienstherr 450 Euro. Die restlichen 450 Euro trägt die PKV.
Generell wird die PKV für Beamte den Beihilfeansprüchen angepasst. In einigen Bundesländern beteiligt sich der Dienstherr an den Wahlleistungen bei Klinikaufenthalten. In diesem Fall übernimmt die PKV dieselben Leistungen. Allerdings kann die private Krankenversicherung aufgestockt werden. Das bedeutet, es werden Zusatzleistungen vereinbart, die vom Dienstherrn nicht bezahlt werden. Auf diese Weise lässt sich der Versicherungsschutz erweitern.
Auch Angehörige von Beamten haben Anspruch auf Beihilfe. Daher können sie ebenfalls eine Restkostenversicherung abschließen. Kinder erhalten zum Beispiel 70 Prozent Beihilfe und benötigen eine PKV, die 30 Prozent der Kosten trägt. So lassen sich insbesondere Kinder kostengünstig privat versichern.
Mit dem Erlangen des Beamtenstatus besteht die Möglichkeit, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Mit einer PKV-Mitgliedschaft entsteht außerdem der Anspruch auf Beihilfe. Somit können sich Beamte zu besonders günstigen Konditionen mit einer Restkostenversicherung absichern, welche die Lücken zwischen Beihilfeleistung und Krankheitskosten deckt. Beamte zahlen daher in der PKV vergleichsweise niedrige Beiträge für einen hochwertigen Versicherungsschutz.
Generell können Beamte jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln. Denn sie sind von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit und gehören damit zur Zielgruppe der PKV. Die Restkostenversicherung lässt sich abschließen, wenn der Beamtenstatus erlangt wurde.
Wer als Pflichtmitglied in der GKV versichert war oder wenn eine Familienversicherung besteht, entfallen die Fristen für eine Kündigung. In diesem Fall ist der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung mit dem Tag der Verbeamtung möglich.
Beamte, die freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse waren und in die private Krankenversicherung wechseln möchten, müssen Kündigungsfristen beachten. Dabei gilt eine Frist zum Ende des übernächsten Monats. Wer beispielsweise am 20. Juli die GKV kündigt, kann zum 01. Oktober in die PKV wechseln. Diese Kündigungsfrist gilt auch dann, wenn eine erstmalige Verbeamtung erfolgt und vorher eine freiwillige Mitgliedschaft bestand.
Normalerweise können Beamte unter Einhaltung der Kündigungsfristen jederzeit von der GKV in die private Krankenversicherung wechseln. Schwieriger ist dies allerdings, wenn sie an Vorerkrankungen leiden. Denn beim Abschluss einer PKV sehen die Versicherer eine Gesundheitsprüfung vor. Und je nach bestehender Erkrankung kann dies zu Ausschlüssen, Risikozuschlägen oder gar einer Ablehnung des gewünschten Tarifs führen.
Um vorbelasteten Beihilfeempfängern den Zugang zur privaten Krankenabsicherung zu ermöglichen, gibt es die Öffnungsklausel oder auch Öffnungsaktion der PKV. Damit gelten für angehende Beamte erleichterte Bedingungen bei der Aufnahme in die Krankenversicherung.
Die Öffnungsklausel ermöglicht somit Beamten, welche die Voraussetzungen erfüllen, Zugang zur privaten Krankenversicherung. Auch wenn sie an Vorerkrankungen leiden. Konkret bedeutet das:
Die Restkostenversicherung, die mit der Öffnungsklausel abgeschlossen wird, ergänzt die Leistungen der Beihilfe. Dementsprechend lassen sich nur Leistungen versichern, die auch vom Dienstherrn bezahlt werden. Sieht dieser eine Kostenbeteiligung an Wahlleistungen bei Klinikaufenthalten vor, können diese in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Werden hingegen keine Wahlleistungen erstattet, leistet auch die Versicherung nicht. Damit bietet die Öffnungsklausel zwar Zugang zur PKV, aber nur im Rahmen der Beihilfeverordnung.
Nicht jeder Krankenversicherer nimmt an der Öffnungsaktion für Beamte teil. Doch immerhin 90 Prozent aller bekannten Gesellschaften bieten diese Option, was eine breite Marktabdeckung ermöglicht.
In den jeweiligen Bedingungswerken ist detailliert festgehalten, wer die Öffnungsklausel nutzen kann und welche Bedingungen dabei gelten. Im Wesentlichen können folgende Personen diese geltend machen:
Beamte auf Widerruf werden zunächst im Basistarif versichert und können dann mit der Verbeamtung auf Probe in einen anderen PKV-Tarif wechseln. Für sie gilt dann eine sechsmonatige Frist ab der Verbeamtung auf Probe. Zudem gilt die Öffnungsklausel nicht für angestellte Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die keinen Beihilfeanspruch haben.
Die erleichterten Bedingungen der Öffnungsklausel ermöglichen Beamtenanwärtern, Zugang zur PKV zu erhalten. Doch nicht immer müssen sie von der Aktion Gebrauch machen. Denn nicht jede Vorerkrankung führt dazu, dass ihr Antrag abgelehnt wird. Hier gilt es im Einzelfall zu prüfen.
Die PKV für Beamte funktioniert anders als bei angestellten oder selbstständigen Versicherten. Doch bietet sie erhebliche Vorteile. Und fast immer lohnt es sich, als Beihilfeempfänger der privaten Krankenversicherung beizutreten. Denn die Restkostenversicherung ist aufgrund des Beihilfeanspruchs besonders preiswert. Zudem lassen sich die Tarife mit Zusatzleistungen aufstocken. Dennoch sollte dieser Schritt gut durchdacht und entsprechend der persönlichen Situation betrachtet werden. Dabei ist auch wichtig, den passenden Versicherer zu finden. Vergleichsportale helfen insbesondere bei Vorerkrankungen nicht weiter, da sie den Nutzern beste Gesundheit unterstellen. Wer hingegen an Krankheiten leidet, muss unverbindliche Risikovoranfragen stellen, um den richtigen Versicherer zu finden.
Als unabhängiger Versicherungsmakler in Köln bin ich Ihnen behilflich. Gemeinsam überprüfen wir, ob Sie von der Öffnungsaktion Gebrauch machen sollten oder ob eine reguläre Absicherung für Sie infrage kommt. Und welche private Krankenversicherung Ihren Bedarf optimal abdeckt. Rufen Sie mich dafür gerne an oder schreiben Sie mir eine Nachricht.