Die Beihilfe in Bremen stellt eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise bei Fällen von Krankheit oder Pflege dar. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Bremen.

Als eine Leistung des Landes Bremen sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe Beamten, aber auch anderen beihilfefähigen Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Sie zielt darauf ab, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu mildern und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Bremen?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Bremen ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner65-80 %
berücksichtigungsfähige Witwen70-85 %
für berücksichtigungsfähige Kinder80 %
berücksichtigungsfähige Weisen80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 60 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu zwei Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 4 Implantate pro Kiefer.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt keine Altersgrenze zur Beihilfe.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Bremen wie folgt beihilfefähig:

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €2.005 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Bremen wird ein Zuschuss von 128 Euro zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Bremen. Beihilfefähig sind die Kosten außerhalb der EU und innerhalb Europas sowie außerhalb der EU und Europas sind bis maximal den BRD-Kosten.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Für die Beantragung von Beihilfe in Bremen muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach einer gründlichen Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit sowie die Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Bremen ersetzt keine Krankenversicherung. Sie dient viel mehr als finanzielle Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Pflege gedacht. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Zusammengefasst ist die Beihilfe in Bremen eine bedeutende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu verringern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung fungiert.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung, um Ihnen bei der Auswahl der optimalen Krankenversicherung zu helfen und sicherzustellen, dass Sie umfassend gesundheitlich abgesichert sind.

Es ist ein häufiger Trugschluss, dass bei einem Personen- oder Sachschaden während der Unterrichtszeit in jedem Fall der Dienstherr haftet. Handelt eine Lehrkraft grob fahrlässig, kann sie für den entstandenen Schaden belangt werden – was zum finanziellen Ruin führen kann. Eine Diensthaftpflichtversicherung ist für Lehrer ein wichtiger Schutz, um sich gegen existenzbedrohende Risiken abzusichern.

Was ist die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer?

Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Lehrer während der Ausübung ihrer Tätigkeit bei Schadenersatzforderungen infolge eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. Sie leistet, wenn sich Schüler im Unterricht oder während der Pausenaufsicht verletzen oder wenn die Lehrkraft während des Landschulheimaufenthalts fremdes Eigentum beschädigt.

Zur Ausübung der Tätigkeit gehört alles, in dem die versicherte Person als Lehrkraft tätig ist:

Die Leistungen einer Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer kommt für drei grundlegende Schadensarten auf: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie leistet vor allem dann, wenn einer Lehrkraft grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.

Im Schadensfall kommt die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer für die entstandenen Schadensersatzforderungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf. Sie prüft aber auch, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich haftbar gemacht werden kann und wehrt unberechtigte Forderungen gegen den Kunden ab.

Tipp: Dienstschlüssel mitversichern

Längst nicht alle Tarife leisten, wenn Dienstschlüssel verloren gehen. Dabei können die daraus resultierenden Kosten immens sein: Verliert eine Lehrkraft den Zentralschlüssel des Schulgebäudes, müssen nötige Vorkehrungsmaßnahmen getroffen werden. Das heißt, die Schlösser werden ausgetauscht und jede berechtigte Person benötigt einen neuen Schlüssel. Neue Schließanlagen können abhängig von Sicherheit und Komplexität bis zu 20.000 Euro kosten. Und für diese Kosten muss der verantwortliche Lehrer aufkommen.

Wieso ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer wichtig?

Wer im Öffentlichen Dienst arbeitet, ist grundsätzlich über den Dienstherrn bei Schadensersatzforderungen abgesichert. Dies gilt für unverschuldete und ggf. leicht fahrlässige Schäden. Handelt ein Lehrer allerdings grob fahrlässig, kann der Dienstherr Regressansprüche geltend machen. Dabei werden die Ansprüche des Geschädigten bzw. Kosten an den verantwortlichen Lehrer weitergegeben.

Weder über eine Diensthaftpflicht noch über den Dienstherrn sind hingegen vorsätzlich herbeigeführte Schäden abgedeckt.

Einfache (leichte bis mittlere) FahrlässigkeitEinfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die Möglichkeit eines Schadens zwar gesehen, mit dessen Eintreten aber nicht gerechnet wird.Im Regelfall Haftung durch Dienstherrn
Grobe FahrlässigkeitGrob fahrlässig handeln Lehrer, welche die Möglichkeit eines Schadens nicht einmal sehen. Sie verletzen ihre Sorgfaltspflicht in schwerem Maße.Haftung durch Lehrer, Versicherungsschutz durch die Diensthaftpflichtversicherung
VorsatzVorsatz bedeutet, dass ein Schaden wissentlich und gewollt herbeigeführt wurde.Haftung durch Lehrer, kein Versicherungsschutz

Immer dann, wenn der Dienstherr einem Lehrer grob fahrlässiges Handeln nachweisen kann, wird er Regressansprüche geltend machen. Und gerade bei einem Personenschaden können solche Forderungen in die Hunderttausende, gar in die Millionenhöhe reichen. Auf eine Diensthaftpflichtversicherung sollte kein Lehrer verzichten. Denn nur mit dem richtigen Versicherungsschutz schützen sich Pädagogen vor teuren Schadensersatzforderungen, die ihre finanzielle Existenz bedrohen können.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist für Lehrer ebenfalls wichtig, ersetzt die Diensthaftpflicht aber nicht. Denn diese leistet bei Schäden, die Sie als Privatperson verursachen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden während der Ausübung des Dienstes sind nicht über eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Für einen optimalen Schutz benötigen Sie sowohl eine Privathaftpflicht wie auch eine Diensthaftpflichtversicherung.

Auch Referendare brauchen eine Diensthaftpflichtversicherung

Referendare befinden sich zwar noch in ihrer Ausbildung, jedoch sind sie ebenso mit den Rechten und Pflichten einer Lehrkraft konfrontiert. Das heißt auch, dass sie im Falle eines verschuldeten Schadens haftbar gemacht werden kann. Um sich bei grober Fahrlässigkeit abzusichern, brauchen Referendare genauso eine Diensthaftpflichtversicherung wie Lehrer.

Freiberufliche Lehrer benötigen einen besonderen Schutz

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist für alle Lehrer wichtig. Freiberufliche Lehrer wiederum benötigen einen besonderen Versicherungsschutz. Denn sie haften nicht nur bei grober Fahrlässigkeit; da sie keinen Dienstherrn haben, haften sie auch bereits bei leicht fahrlässigen Schäden vollständig selbst. Deshalb schließen Lehrkräfte, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, eine Berufshaftpflichtversicherung ab.

Die Berufshaftpflicht für freiberufliche Lehrer bietet denselben Versicherungsschutz wie eine Diensthaftpflichtversicherung; ihre Grundleistungen umfassen finanziellen Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Da das Haftungsrisiko allerdings höher als bei bediensteten Lehrern ist, kostet eine Berufshaftpflichtversicherung mehr als eine Diensthaftpflicht.

Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer: Hoher Schutz für wenig Geld

Richten Lehrer und Pädagogen im Dienst grob fahrlässig einen Schaden an, können sie für die daraus resultierenden Schadensersatzforderungen von ihrem Dienstherrn in Regress genommen werden. Und je nach Schaden, vor allem wenn sich Schüler verletzen, können die Forderungen eine immense Höhe erreichen. Eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer bietet einen umfangreichen und zuverlässigen Schutz für wenig Geld. Bereits für 50 bis 100 Euro pro Jahr, je nach Leistungsumfang und Deckungssummen, können sich Lehrkräfte gegen existenzbedrohende Risiken absichern.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Als unabhängiger Versicherungsmakler stehe ich Ihnen zur Seite. Gemeinsam schützen wir Sie vor potenziellen Risiken und sorgen dafür, dass Sie sich sorgenfrei Ihrer dienstlichen Laufbahn widmen können. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich beraten. Nutzen Sie dafür gerne mein Kontaktformular oder rufen Sie mich an.

Die Beihilfe in Hamburg ist eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise bei Fällen von Krankheit oder Pflege unter die Arme greift. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Hamburg.

Als eine Leistung des Landes Hamburg sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe Beamten, aber auch anderen beihilfefähigen Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Sie dient der finanziellen Entlastung bei Kosten, die durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen entstehen, und ist sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen anwendbar.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Hamburg?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Hamburg ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner70 %
für berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 60 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu zwei Implantate pro Kiefer.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt keine Altersgrenze zur Beihilfe.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind wie folgt beihilfefähig:

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €1.770 €
Pflegegrad 3545 €2.512 €
Pflegegrad 4728 €3.375 €
Pflegegrad 5901 €3.605 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Hamburg wird ein Zuschuss von 128 Euro zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Hamburg. Beihilfefähig sind die Kosten außerhalb der EU und innerhalb Europas sowie außerhalb der EU und Europas sind bis maximal den BRD-Kosten. Die Kosten für eine Auslandsreiseversicherung sind ebenfalls bis zu 10 Euro pro Person beihilfefähig.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um Beihilfe in Hamburg zu beantragen, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte sämtliche relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach sorgfältiger Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Hamburg ist kein Ersatz für eine Krankenversicherung. Sie ist viel mehr als finanzielle Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Pflege gedacht. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Insgesamt ist die Beihilfe in Hamburg eine entscheidende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu verringern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung fungiert.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Ich berate Sie gerne kostenlos und unverbindlich zur optimalen Krankenversicherung, damit Sie gesundheitlich bestens abgesichert sind.

Die Beihilfe in Brandenburg ist eine finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise bei Krankheits- oder Pflegefällen unter die Arme greift. Dieser Artikel widmet sich einer detaillierten Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Brandenburg.

Als eine Leistung des Landes Brandenburg sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe Beamten, aber auch anderen Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Sie dient der finanziellen Entlastung bei Kosten, die durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen entstehen, und ist sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen anwendbar.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Brandenburg?

Die Bemessung der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel deckt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten ab, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Brandenburg ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner70 %
für berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 60 % bezuschusst. Beihilfefähig sind in Brandenburg bis zu zwei Implantate pro Kiefer bzw. in bestimmten Fällen maximal vier Implantate je Kiefer. Große Brücken werden von der Beihilfe Brandenburg jedoch nicht erstattet.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt keine Altersgrenze zur Beihilfe.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind wie folgt beihilfefähig:

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Auch pflegebedürftige Personen erhalten finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Auch macht es bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €2.005 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Brandenburg wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Brandenburg. Beihilfefähig sind die Kosten außerhalb der EU und innerhalb Europas sowie außerhalb der EU und Europas sind bis maximal den BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um Beihilfe in Brandenburg beantragen zu können, muss der Antragsteller zunächst bei seiner zuständigen Dienststelle einen Antrag einreichen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den Leistungen enthalten. Nach einer gründlichen Prüfung des Antrags trifft die Dienststelle eine Entscheidung über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Brandenburg ist kein Ersatz für eine Krankenversicherung. Sie dient viel mehr als Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Insgesamt ist die Beihilfe in Brandenburg eine wesentliche Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie hilft dabei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu mindern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung fungiert.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Ich berate Sie gerne kostenlos und unverbindlich zur optimalen Krankenversicherung, damit Sie gesundheitlich bestens abgesichert sind.

Die Beihilfe in Berlin ist eine finanzielle Unterstützung, die Beamten und bestimmten anderen Personenkreisen bei Krankheits- oder Pflegefällen unter die Arme greift. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema der Beihilfe und den Beihilfesätzen in Berlin befassen.

Beihilfe erhalten Beamte als Leistung des Landes Berlin sowie des Bundes und seiner Einrichtungen. Aber auch bestimmte andere Personengruppen wie beispielsweise Richter, Soldaten und Polizeibeamte sind beihilfeberechtigt. Die Beihilfe für Beamte ist eine Unterstützung bei den Kosten, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder einer Pflege anfallen. Sie kann sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen in Anspruch genommen werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Berlin?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. Üblicherweise deckt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten ab, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Berlin ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner70 %
für berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Darüber hinaus können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 60 % bezuschusst. Beihilfefähig sind in Berlin bis zu zwei Implantate pro Kiefer bzw. in bestimmten Fällen maximal vier Implantate je Kiefer. Große Brücken werden von der Beihilfe Berlin jedoch nicht erstattet.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt keine Altersgrenze zur Beihilfe.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch implantologische Leistungen beihilfefähig.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind wie folgt beihilfefähig:

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Auch pflegebedürftige Personen erhalten finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Auch macht es bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €2.005 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Berlin wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Berlin. Die Kosten außerhalb der EU und innerhalb Europas sowie außerhalb der EU und Europas sind bis maximal den BRD-Kosten beihilfefähig (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um Beihilfe in Berlin beantragen zu können, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den Leistungen enthalten. Nach sorgfältiger Prüfung des Antrags trifft die Dienststelle eine Entscheidung über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Berlin ersetzt keine Krankenversicherung. Vielmehr dient sie als Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Insgesamt stellt die Beihilfe in Berlin eine bedeutende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen dar. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu mindern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung fungiert.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Ich berate Sie gerne kostenlos und unverbindlich zur optimalen Krankenversicherung, damit Sie gesundheitlich bestens abgesichert sind.

In Baden-Württemberg wird Beihilfe als finanzielle Unterstützung angeboten, um Beamte sowie bestimmte andere Personengruppen in Krankheits- oder Pflegefällen zu entlasten. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema der Beihilfe und den Beihilfesätzen in Baden-Württemberg befassen.

Beihilfe erhalten Beamte als Leistung des Landes Baden-Württemberg sowie des Bundes und seiner Einrichtungen. Ebenso sind bestimmte andere Personengruppen wie Richter, Soldaten und Polizeibeamte beihilfeberechtigt. Die Beihilfe zielt darauf ab, Kosten im Rahmen von medizinischen Behandlungen oder Pflegeleistungen zu unterstützen und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Behandlungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Baden-Württemberg?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Personengruppen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel beträgt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die restlichen Kosten für eine Behandlung müssen in der Regel vom Antragsteller selbst getragen werden.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Baden-Württemberg ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner70 %
für berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Darüber hinaus können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 70 % bezuschusst.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt die Altersgrenze zur Beihilfe nicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch implantologische Leistungen beihilfefähig.

Außerdem sind maximal 2 Implantate pro Kiefer beihilfefähig. In bestimmten Fällen auch mehr.

Zahnersatz ist bereits während der Anwärterzeit beihilfefähig

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind wie folgt beihilfefähig:

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Auch pflegebedürftige Personen erhalten finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Dabei werden unterschiedliche Grade der Pflegebedürftigkeit von Pflegegrad 1 bis 5 berücksichtigt. Außerdem spielt es eine Rolle für die Beihilfefähigkeit, ob die Pflege durch einen Angehörigen oder eine professionelle Pflegekraft erfolgt.

PflegegradAngehörigePflegepersonal
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €724 €
Pflegegrad 3545 €1.363 €
Pflegegrad 4728 €1.693 €
Pflegegrad 5901 €2.095 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Baden-Württemberg erhalten werdende Eltern 250,00 € pro Kind durch die Beihilfe.

Oft keine Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Leistungen, die während eines privaten Auslandsaufenthalts innerhalb oder außerhalb der EU, in Anspruch genommen werden, sind oftmals nicht beihilfefähig. Aufwendungen müssen durch Belege nachgewiesen werden. Die Belege müssen inhaltlich den im Inland geltenden Anforderungen entsprechen, damit diese beihilfefähig sind

Hier empfiehlt sich eine private Auslandskrankenversicherung.

Künstliche Befruchtung

Bei Insemination sind die Aufwendungen für die ärztliche Feststellung der Voraussetzungen und für höchstens fünf Behandlungen beihilfefähig. Unter bestimmten Umständen kann die Beihilfestelle nach ärztlicher Empfehlung zusätzlich bis zu drei weitere Behandlungen als beihilfefähig anerkennen. Bei In-vitro-Fertilisation, Intratubarem Gametentransfer (GIFT) oder intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) sind die ärztliche Feststellung der Voraussetzungen und bis zu drei Behandlungen beihilfefähig.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um eine Beihilfe in Baden-Württemberg beantragen zu können, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag muss alle notwendigen Informationen zu den anfallenden Kosten und zur Art der Behandlung und den Leistungen enthalten. Nach Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Baden-Württemberg ersetzt keine Krankenversicherung. Vielmehr dient sie als Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

In Baden-Württemberg stellt die Beihilfe eine bedeutende Hilfe für Beamte und andere beihilfeberechtigte Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen dar. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu verringern. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung fungiert.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Ich berate Sie gerne kostenlos und unverbindlich zur optimalen Krankenversicherung, damit Sie gesundheitlich bestens abgesichert sind.

In Bayern wird Beihilfe als finanzielle Unterstützung bereitgestellt, um Beamte sowie bestimmte andere Personengruppen in Krankheits- oder Pflegefällen zu entlasten. Dieser Artikel bietet eine eingehende Betrachtung der Beihilfe und den Beihilfesätzen in Bayern.

Beihilfe erhalten Beamte als Leistung des Landes Bayern sowie des Bundes und seiner Einrichtungen. Auch andere Gruppen wie Richter, Soldaten und Polizeibeamte haben Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe hat zum Ziel, Kosten im Rahmen von medizinischen Behandlungen oder Pflegeleistungen zu unterstützen und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Behandlungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Bayern?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Personengruppen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel beträgt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die restlichen Kosten für eine Behandlung müssen in der Regel vom Antragsteller selbst getragen werden.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Bayern ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner70 %
für berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Darüber hinaus können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 60 % bezuschusst.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt die Altersgrenze zur Beihilfe nicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch implantologische Leistungen beihilfefähig.

Außerdem sind maximal 2 Implantate pro Kiefer beihilfefähig. In bestimmten Fällen auch mehr.

Zahnersatz ist bereits während der Anwärterzeit beihilfefähig

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind wie folgt beihilfefähig:

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Auch pflegebedürftige Personen erhalten finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Dabei werden unterschiedliche Grade der Pflegebedürftigkeit von Pflegegrad 1 bis 5 berücksichtigt. Darüber hinaus ist es für die Beihilfefähigkeit von Bedeutung, ob die Pflege durch einen Angehörigen oder eine professionelle Pflegekraft erfolgt.

PflegegradAngehörigePflegepersonal
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €689 €
Pflegegrad 3545 €1.341 €
Pflegegrad 4728 €2.012 €
Pflegegrad 5901 €3.352 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Bayern erhalten werdende Eltern keinen Zuschuss durch die Beihilfe.

Oft keine Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Leistungen, die während eines privaten Auslandsaufenthalts innerhalb Europas, in Anspruch genommen werden, sind oftmals beihilfefähig. Diese Aufwendungen müssen durch Belege nachgewiesen werden. Die Belege müssen inhaltlich den im Inland geltenden Anforderungen entsprechen, damit diese beihilfefähig sind. Aufwendungen außerhalb Europas sind nicht beihilfefähig.

Hier empfiehlt sich eine private Auslandskrankenversicherung.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um eine Beihilfe in Bayern beantragen zu können, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag muss alle notwendigen Informationen zu den anfallenden Kosten und zur Art der Behandlung und den Leistungen enthalten. Nach Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Bayern ersetzt keine Krankenversicherung. Sie zielt vielmehr darauf ab, die entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung zu unterstützen. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Die Beihilfe in Bayern ist eine wesentliche Unterstützung für Beamte und andere beihilfeberechtigte Gruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegebedürftigkeit.Sie dient dazu, die finanzielle Last in solchen Situationen zu mildern. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung fungiert.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Ich berate Sie gerne kostenlos und unverbindlich zur optimalen Krankenversicherung, damit Sie gesundheitlich bestens abgesichert sind.

Eine Praxisinhaltsversicherung fungiert quasi als Hausratversicherung für Ihre Arztpraxis. Denn sie leistet, wenn Ihr Inventar durch eine versicherte Gefahr wie Feuer oder Leitungswasser beschädigt oder zerstört wird. Doch ist eine Praxisinhaltsversicherung für Ärzte wirklich sinnvoll und was müssen Sie dabei beachten?

Was ist eine Praxisinhaltsversicherung?

Insbesondere niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis verfügen über eine wichtige und schützenswerte Ressource: Ihre Praxisräume mit deren Inhalt. Hier lagern Sie teure medizinische Geräte, Büroinventar, wichtige Unterlagen, Vorräte und vieles mehr. Kommt es bspw. durch ein Feuer zu einem Schaden, können die finanziellen Folgen gravierend sein.

Mit einer Praxisinhaltsversicherung wird der Inhalt der Praxis und damit auch häufig die Grundlage der medizinischen Tätigkeit versichert. Wie eine Hausratversicherung leistet die Police, wenn das Inventar durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt. Abhängig vom gewählten Versicherer und Tarif können die folgenden Risiken versichert werden:

Die Gefahren sind je nach Tarif obligatorisch mitversichert oder müssen gesondert eingeschlossen werden. Dies gilt vor allem für Elementargefahren.

In der Regel erstattet der Versicherer bei einem versicherten Schaden die Kosten für die Reparatur oder den Neuwert für die Wiederbeschaffung. Neben Medikamenten und medizinischer Einrichtung sind auch Computer mitversichert. Ggf. kann zudem die Arzttasche mit deren Inhalt sowie fremdes Eigentum (von Patienten) abgesichert sein.

Der Versicherer erstattet die Kosten bis zu einem maximalen Betrag – der Versicherungssumme. Diese legen Sie bei Vertragsabschluss abhängig von Ihrem persönlichen Bedarf fest.

Wieso ist eine Praxisinhaltsversicherung für Ärzte sinnvoll?

Viel zu häufig unterschätzen Ärzte den Wert ihrer Praxiseinrichtung. Gerade die Medizintechnik ist äußerst kostspielig, oft wird sie sogar über ein Darlehen finanziert. Doch auch der restliche Wert innerhalb einer Arztpraxis ist hoch – von Medikamenten über Bürobedarf bis hin zur Einrichtung im Wartezimmer. Nicht selten liegt der Gesamtwert der Einrichtung über 50.000 oder sogar 100.000 Euro.

Aus diesem Grund ist eine Praxisinhaltsversicherung für Ärzte sinnvoll. Denn diese Police schützt sie vor dem finanziellen Verlust nach einem Schaden. Zusätzlich sorgt sie dafür, dass die Geldmittel bereitstehen, um schnellen Ersatz zu beschaffen. Und damit auch, um den Praxisbetrieb nach einem Schaden schnellstmöglich wieder aufzunehmen. Mit dieser Police sind Ärzte im Ernstfall auf der sicheren Seite.

Die Praxisinhaltsversicherung kann nach eigenem Bedarf und Ermessen zusammengestellt werden. Sie entscheiden nicht nur, gegen welche Risiken Sie sich versichern. Sondern auch, in welcher Höhe. Die Versicherungssumme können Sie jederzeit anpassen und korrigieren, wenn sich Ihr finanzieller Bedarf ändert. Sie können die Leistungen auch jährlich um einen bestimmten Prozentsatz ansteigen lassen, um auf Lohn- und Preissteigerungen – die eine Verteuerung bei Neuanschaffungen bedeuten, zu reagieren.

Tipp: Elektronikversicherung und Betriebsausfallversicherung als ergänzender Schutz

Eine Praxisinhaltsversicherung schützt auch die teure Elektronik bei Schäden. Allerdings nur durch die benannten Gefahren; Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl etc. Überspannung und Blitzschlag können ggf. mitversichert sein. Was aber in der Regel nicht inkludiert ist, sind Schäden durch Cyberattacken, Fehlbedienung, Stromausfall usw.

Eine Elektronikversicherung schließt die Lücke und bietet zusätzlichen Versicherungsschutz. Denn sie leistet speziell bei Schäden an der teuren und wertvollen Elektronik. Das betrifft sowohl Computer als auch medizinische Geräte. Für eine Arztpraxis kann die Elektronikversicherung neben der Praxisinhaltsversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.

Zusätzlich können Mediziner ihre Absicherung durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitern. Denn nimmt der Inhalt der Praxis Schaden, kann das den kompletten Stillstand der Arztpraxis bedeuten. Die Praxisinhaltsversicherung übernimmt zwar die Kosten für die Reparatur bzw. den Ersatz der beschädigten Einrichtung Ihrer Praxis, nicht aber die laufenden Kosten des Praxisbetriebs: Miete, Leasing, Versicherungen, Löhne etc.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kompensiert die entgangenen Einnahmen, wenn der Praxisbetrieb stillsteht. So können während einer versicherten Zwangspause laufende Kosten wie Miete und Löhne gedeckt werden.

Die optimale Absicherung für Ihre Arztpraxis

Um einen optimalen Schutz der Betriebsräume sicherzustellen, raten wir Ihnen zu einer Kombination aus Praxisinhaltsversicherung, Elektronikversicherung und Betriebsausfallversicherung. So wird nicht nur Ihr Inventar bei einer Vielzahl von Gefahren abgesichert, auch Ihre laufenden Kosten werden infolge einer Betriebsunterbrechung gedeckt. Alle Versicherungen können wir Ihnen und Ihrem individuellen Bedarf anpassen, sodass Sie rundum zuverlässig abgesichert sind. Nutzen Sie gerne mein Kontaktformular und vereinbaren Sie einen Termin.

Lehrer haben tagtäglich mit den verschiedensten Menschen zu tun. Da lassen sich Uneinigkeiten, sei es mit Schülern, Eltern oder auch Kollegen, nicht immer vermeiden. Wer dabei den Weg über einen Anwalt gehen möchte – oder selbst vielleicht sogar vor Gericht gezogen wird, muss für die Kosten einer anwaltlichen Unterstützung tief in die Tasche greifen. Umso besser, wenn neben einer Diensthaftpflicht auch eine passende Rechtsschutzversicherung besteht.

Lehrer haben ein höheres Klagerisiko

Die Statistik zeigt, dass Lehrer ein relativ hohes Klagerisiko haben. Denn auch eine vermeintlich gute Absicht kann schnell negativ aufgefasst werden; Eltern, die das Wohl ihres Kindes im Blick haben, scheuen nicht davor, ihre vermeintlichen Rechte durchzusetzen. Häufig ist es ein schmaler Grat, bei dem sich Schüler benachteiligt fühlen. Hinzu kommt das Risiko einer Aufsichtspflichtverletzung. Ein unachtsamer Moment kann zur Strafanzeige führen, wenn sich einer der Schüler während des Schulbetriebs verletzt.

Die Rechtsschutzversicherung schützt Lehrer

Eine passende Rechtsschutzversicherung schützt Lehrer vor dieser Gefahr. Als Ergänzung zur Diensthaftpflicht, trägt der Rechtsschutz die Kosten für Anwälte, Gerichtsverhandlungen und ggf. Zeugen und Gutachter.

Bei einer Rechtsschutzversicherung für Lehrer steht die pädagogische Tätigkeit im Fokus. Darüber hinaus lassen sich mit diesen Tarifen aber auch alle weiteren Lebensbereiche absichern. Dabei funktioniert die Versicherung nach dem Baukastenprinzip und Sie können selbst entscheiden, in welchen Bereichen Sie Versicherungsschutz brauchen. Die vier Haupt-Leistungsbereiche sind:

Besonderheiten der Rechtsschutzversicherung für Lehrer

Die Rechtsschutzversicherung für Lehrer hat einige Besonderheiten, die Sie vor Vertragsabschluss beachten sollten:

Erweiterte Leistungsbereiche und Zusatzleistungen

Die Leistungsbereiche werden nach dem Baukastenprinzip hinzu- oder abgewählt. Sie entscheiden darüber, in welchen Situationen Versicherungsschutz besteht. Für Lehrer stehen neben den vier Hauptbereichen weitere sinnvolle Leistungsbereiche zur Auswahl:

Spezial-Strafrechtsschutz

Versicherungsschutz bei Verdächtigung einer strafbaren Handlung. Etwa die Gewalt gegen Schüler oder eine schwere Verletzung der Aufsichtspflicht. Bereits die Vermutung über eine solche Handlung kann das Aus für die Karriere bedeuten.

Berufsrechtsschutz speziell für Lehrer

Berufliche Auseinandersetzungen mit der Schulleitung, aber auch mit Kollegen und Kolleginnen am Arbeitsplatz werden in diesem Bereich versichert. Zudem besteht bei Problemen mit dem Dienstherrn oder bei der Verbeamtung Versicherungsschutz.

Steuerrechtsschutz

Anwaltliche Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten rund um die Steuern und bei Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden und Verwaltungsgerichten.

Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

Versicherungsschutz beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, gegen den Sie vorgehen möchten.

Ergänzende Zusatzleistungen

Die ergänzenden Zusatzleistungen zu Ihrem Rechtsschutz können je nach Versicherer obligatorisch enthalten sein oder stehen abhängig von den gewählten Leistungsbereichen zur Auswahl. Zu den Zusatzleistungen gehören:

- Telefonische Rechtsberatung

- Online-Rechtsberatung

- Bereitstellung von Formularen und Musterverträgen

- Vorsorgliche Beratung (Anwaltliche Beratung ohne Bestehen eines Rechtsstreits)

- Freie Wahl des Anwalts

- Bereitstellung einer Cloud für wichtige Unterlagen wie Testament

Die versicherten Personen

Grundsätzlich bietet eine Rechtsschutzversicherung für Lehrer zunächst einmal Versicherungsschutz für den Vertragsnehmer. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihren Rechtsschutz auf Angehörige zu erweitern. Da Sie als Lehrer bessere Konditionen erhalten, ist die gemeinsame Absicherung immer günstiger als separate Verträge für alle Familienmitglieder. Mitversichert werden können:

- Ehe- und Lebenspartner

- Minderjährige Kinder

- Volljährige und unverheiratete Kinder ohne berufliches Einkommen oder je nach Anbieter während der beruflichen Erstausbildung oder des Studiums

- Je nach Anbieter im Haushalt lebende Eltern / Großeltern

Versicherungsschutz für verbeamtete Lehrer

Der Dienstherr kümmert sich gut um seine Beamten. Dennoch gibt es Lücken, die verbeamtete Lehrer über eine Rechtsschutzversicherung schließen sollten. Dazu gehören insbesondere Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn selbst, etwa wegen der Verbeamtung. Aber auch Regressansprüche seitens des Dienstherrn wegen der Vermutung einer Pflichtverletzung und Ablehnung einer Freistellung wegen Dienstunfähigkeit. Auch das Vorgehen gegen eine eventuell unzumutbare Versetzung wird mitversichert.

Wartezeiten

Die Wartezeiten gelten ab Versicherungsbeginn. Sie sollen sicherstellen, dass die Police nicht erst abgeschlossen wird, wenn eine rechtliche Auseinandersetzung und damit ein Leistungsfall absehbar ist. Somit ist es nicht möglich, einen Rechtsschutz erst abzuschließen, wenn sich der Streit bereits abzeichnet.

Die Wartezeiten sind unterschiedlich, von Versicherer zu Versicherer. Sie betragen aber meist drei Monate. In den folgenden Bereichen gilt eine Karenzzeit:Ohne Wartezeiten wird Versicherungsschutz in den folgenden Bereichen bereits am Vertragsbeginn eingeräumt:
- Berufsrechtsschutz - Vertrags- und Sachrecht - Steuerrechtschutz - Sozialgerichtsrechtsschutz - Verwaltungsrechtsschutz - Mieter- und Vermieterrechtsschutz  - Strafrechtsschutz - Schadensersatzrechtsschutz - Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz - Disziplinarrechtsschutz - Vertragsrechtsschutz bei Kauf oder Leasing

Die Wartezeiten entfallen im Regelfall bei einem Anbieterwechsel. Vorausgesetzt, in der Vorversicherung bestand in denselben Leistungsbereichen Schutz.

Unabhängige Beratung anfordern

Lehrkräfte erhalten als Beamte bessere Konditionen und können sich günstiger versichern. Allerdings gibt es bei einer Rechtsschutzversicherung für Lehrer auch einiges zu beachten, damit im Ernstfall optimaler Versicherungsschutz besteht.

Als unabhängiger Versicherungsmakler beantworte ich gerne alle Ihre Fragen und berate Sie. Gemeinsam finden wir die Absicherung, die am besten zu Ihnen und Ihrem Bedarf passt. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

Ärzte tragen in ihrem Beruf eine hohe Verantwortung. Doch die Verantwortung haben sie nicht nur ihren Patienten gegenüber, sondern auch sich selbst. Deshalb gibt es einige Pflichtversicherungen für Ärzte, die elementar für ihre finanzielle Sicherheit sind. Bei den Versicherungen ist allerdings zwischen angestellten und niedergelassenen Ärzten zu unterscheiden.

Pflichtversicherungen für Ärzte: Diese Policen sind unverzichtbar

Die nachfolgenden Pflichtversicherungen für Ärzte sind nicht nur wichtig für ihre Absicherung, sie sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Im Wesentlichen dienen diese Versicherungen zum Schutz der finanziellen Sicherheit, bei Ausübung des Berufes, im Alter und bei Krankheit.

Die gesetzliche oder private Krankenversicherung

Wie jede Person in Deutschland benötigen Ärzte eine Krankenversicherung. Dabei stellt sich auch für sie die Frage, ob sie in die private Krankenabsicherung wechseln sollen. Keine leichte Entscheidung, vor allem für Mediziner, die über die Unterschiede bei der Gesundheitsversorgung beider Systeme Bescheid wissen.

Die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung haben selbstständige Ärzte grundsätzlich. Sie können unabhängig von ihrem Einkommen entscheiden, ob sie in die PKV wechseln oder als freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse verbleiben.

Anders ist es bei angestellten Ärzten. Sie unterliegen als Arbeitnehmer der Versicherungspflicht und müssen sich gesetzlich versichern. Erst wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (2023: 66.600 Euro im Jahr), können sie in die private Krankenversicherung wechseln.

Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung bieten Vor- und Nachteile. Und als Arzt kennen sie die Unterschiede bei der medizinischen Versorgung. Aber auch wenn Sie sich für eine GKV entscheiden, können Sie mit Zusatzversicherungen vorhandene Leistungslücken schließen.

Die gesetzliche Rentenversicherung / das Versorgungswerk

Grundsätzlich unterliegen angestellte Ärzte der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gleichzeitig sind Mediziner, ob angestellt oder selbstständig, aber auch zur Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk (AVW) verpflichtet.

Um eine doppelte Beitragslast zu verhindern, haben angestellte Ärzte die Möglichkeit, sich von der Deutschen Rentenversicherung befreien zu lassen. Dann zahlen sie nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung, sondern wie ihre selbstständigen Kollegen nur noch in das für sie zuständige Versorgungswerk ein.

Die Leistungen bzw. die Renten aus dem ärztlichen Versorgungswerk sind höher als in der GRV. Denn das Versorgungswerk legt die eingezahlten Beiträge seiner Mitglieder in festverzinste Wertpapiere an. So sorgt jede Generation selbst für ihr Alter vor und es gibt kein Umlageverfahren wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wichtig: Auch das Versorgungswerk bietet nur eine Grundabsicherung, die selten ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist für Ärzte ebenso unerlässlich.

Die Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Ärzte eine Pflichtversicherung. Angestellte Ärzte müssen jedoch keinen eigenen Vertrag für die Berufshaftpflicht abschließen, wenn sie über ihre Klinik oder die Praxis versichert sind. Aber niedergelassene Ärzte benötigen in jedem Fall eine eigene Berufshaftpflicht.

Auch für angestellte Ärzte kann eine eigene Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Nämlich dann, wenn der bestehende Versicherungsschutz des Arbeitgebers Lücken aufweist bzw. keine ausreichende Deckung bietet.

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt ihre Versicherten bei Forderungen infolge eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. Die Berufshaftpflicht kommt für berechtigte Schadensersatzforderungen auf und wehrt unberechtigte Ansprüche gegen ihre Versicherungsnehmer ab. Für Ärzte, die durch ihren Beruf ein sehr hohes Risiko für Personenschäden haben, ist der Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht unerlässlich. Denn diese Versicherung schützt ihre finanzielle Existenz, wenn bspw. Patienten aufgrund eines Behandlungsfehlers Schadensersatz geltend machen.

Hinweis: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist für Mediziner gesetzlich vorgeschrieben. In Bezug auf die Deckungssumme gibt es aber keine Vorgaben. Für eine zuverlässige Absicherung sollte eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro nicht unterschritten werden, besser ist eine höhere Versicherungssumme.

Weitere sinnvolle Versicherungen für Ärzte

Neben den Pflichtversicherungen gibt es für Ärzte weitere Versicherungen, die für ihre Absicherung sinnvoll sind. Diese Policen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können im Falle eines Schadens aber die eigene finanzielle Existenz schützen.

Gerne beantworte ich alle Ihre Fragen rund um die Pflichtversicherungen für Ärzte. Als Versicherungsmakler kann ich darüber hinaus auf verschiedene Anbieter auf dem Markt zurückgreifen und Ihnen dabei helfen, die optimale Absicherung zu finden. Nutzen Sie gerne mein Kontaktformular und lassen Sie sich beraten.

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